Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Juli 2025 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Juli 2025 (Stichtag 14.07.) 4,644 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 2,979 Millionen registrierte Arbeitslose, der höchste Juli-Bestand seit 15 Jahren (Juli 2010: 3,187 Millionen Arbeitslose). 1,117 Millionen der registrierten Arbeitslosen waren bei den Agenturen für Arbeit und 1,863 Millionen bei den Jobcentern registriert.
171.000 (6,1 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im Juli 2024 – 128.000 mehr bei den Agenturen für Arbeit und 43.000 mehr bei den Jobcentern – bei 127.000 weniger (!) erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB). (siehe Tabellen 1, 2 und 3 und zu den ELB unten und Tabelle 6). (1) 102.000 (6,7 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 68.000 (5,4 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im Juli 2024. (siehe Tabelle 4)
Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +2,2 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +11,7 Prozent in Bayern (BY). (Land Bremen: +5,7 Prozent; Stadt Bremen: +6,9 Prozent; Bremerhaven: +1,3 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten arbeitslosen Frauen reichten im Ländervergleich von +1,4 Prozent in Thüringen (TH) bis +10,3 Prozent in Bayern (BY). (siehe Tabelle 4, Seite 6)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen im Alter von unter 25 Jahren reichten im Ländervergleich von +4,7 Prozent in Thüringen (TH) bis +12,1 Prozent in Bayern (BY). (DE: +6,8 Prozent; HB: +5,3 Prozent; siehe Anhang, Seite 10)
3,877 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 3,2 Prozent (127.000) weniger (!) als im Juli 2024 (vorläufig). Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑5,3 Prozent in Thüringen (TH) bis -1,4 Prozent in Bayern (BY). Erinnerung: ELB im Juli vor 10 Jahren (Juli 2015) 4,356 Millionen. ELB-Juli-Maximum: 5,398 Millionen im Juli 2006.
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Juli 2025 und Juli 2024 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 31. Juli 2025 mit bremischer Ergänzung und u25-Anhang auf Seite 10: Download_BIAJ20250731 (zwei Text- und acht Tabellenseiten und Dezember-Vergleich auf Seite 11; bremische Städte auf Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten
SGB-II-Quoten-Vergleich Ende 2008 bis Ende 2024: Bund, NRW, Ruhrgebiet, Land Bremen und bremische Städte
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(BIAJ) Im Ruhrgebiet („Metropole Ruhr“) waren im Dezember 2024 15,3 Prozent (617.794) der Menschen im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (4,049 Millionen) auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Hartz IV - Bürgergeld) angewiesen (SGB-II-Leistungsberechtigte). In den 15 Kreisen des Ruhrgebiets (11 kreisfreie Städte und 4 Landkreise) reichten die SGB-II-Quoten (0 Jahre bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze) im Dezember 2024 von 9,3 Prozent im Landkreis Wesel bis 23,3 Prozent in der Stadt Gelsenkirchen.
In Nordrhein-Westfalen ohne das Ruhrgebiet waren im Dezember 2024 durchschnittlich 9,3 Prozent (953.557) der Menschen im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (10,300 Millionen) auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Hartz IV - Bürgergeld) angewiesen. (siehe dazu BIAJ-Tabelle 1, Seite 3 und BIAJ-Tabelle 2- Teil 1, Seite 4)
Im Land Bremen galt dies im Dezember 2024 für durchschnittlich 16,8 Prozent (95.433) der Bevölkerung im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (568.136). (siehe dazu Tabelle 1, Seite 3 und Tabelle 2-Teil 3, Seite 6). (Stadt Bremen: 16,0 Prozent, Bremerhaven: 21,0 Prozent, Bundesrepublik Deutschland: 8,3 Prozent)
Zur Entwicklung (und den Berechnungsgrundlagen) der SGB-II-Quoten im Bund, in Nordrhein-Westfalen (NRW), im Ruhrgebiet und den 11 kreisfreien Städten und vier Landkreisen des Ruhrgebiets, in NRW ohne das Ruhrgebiet, im Land Bremen und den beiden bremischen Städten von Dezember 2008 bis Dezember 2024 siehe die BIAJ-Materialien vom 30. Juli 2025: Download_BIAJ20250730 (PDF: zwei Text- und vier Tabellenseiten – Auszug: BIAJ-Tabelle 1 von 2: siehe auch unten - SGB-II-Quoten ab Dezember 2022 berechnet auf Basis der Bevölkerungsfortschreibung auf Grundlage des Zensus 2022)
Mittleres Bruttomonatsentgelt Vollzeitbeschäftigter: Länder- und Kreisvergleich Wohnort – Arbeitsort 2024
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(BIAJ) Ein nach Arbeitsort (Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit) und Wohnort differenzierter Vergleich der "mittleren sozialversicherungspflichtigen Bruttomonatsentgelte der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe“ (Median) in den 16 Ländern und 400 Kreisen in 2024 (mit gesondertem Großstadtvergleich). (1)
Im Vergleich der 400 Kreise als Arbeitsort: der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten: Von 5.855 Euro in Ingolstadt (BY; Rang 1) bis 2.965 Euro im Erzgebirgskreis (SN; Rang 400). Bremen Stadt: 4.241 Euro, Rang 56 – Bremerhaven: 3.725 Euro, Rang 233.
Männer: von 6.453 Euro in Erlangen (BY) bis 2.971 Euro in Görlitz (SN) – Frauen: von 4.978 Euro in Wolfsburg (NI) bis 2.795 Euro im Saale-Orla-Kreis (TH). (siehe BIAJ-Tabelle, Seite 5 bis 17; Spalten 1 bis 16)
Im Vergleich der 400 Kreise als Wohnort der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten: Von 5.078 Euro (Rang 1) in der Stadt München (BY) bis 3.098 Euro (Rang 400) im Saale-Orla-Kreis (TH). Bremen Stadt: 3.877 Euro, Rang 231 – Bremerhaven: 3.574 Euro, Rang 327. (siehe BIAJ-Tabelle, Seite 5 bis 17; Spalten 17 und 18 – und den Wohnort-Arbeitsortvergleich in den Spalten 19 und 20)
Stadt Bremen im Vergleich der 15 Großstädte (einschließlich Region Hannover): Rang 9 (4.241 Euro) im Vergleich als Arbeitsort und Rang 14 (3.877 Euro) im Vergleich als Wohnort. (siehe BIAJ-Tabelle, Seite 5; Spalten 1, 2, 17 und 18)
Die BIAJ-Materialien vom 28. Juli 2024 finden Sie hier: Download_BIAJ20250728 (PDF: drei Text- und 14 Tabellenseiten)
(1) Grundlage: Entgeltstatistik 31.12.2024 der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit ergänzenden Wohnortdaten.
Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben von 2010 bis Juni 2025
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(BIAJ) Im ersten Halbjahr 2025 (Januar bis Juni 2025) wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 15,096 Milliarden Euro ausgegeben (1), 41 Millionen Euro (0,3 Prozent) mehr als die 15,055 Milliarden Euro im ersten Halbjahr 2024 (Januar bis Juni 2024). (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2025: unverändert 563 Euro wie 2024) (1) Ein Vergleich der Ausgaben im ersten und zweiten Quartal 2025 mit den Ausgaben im ersten und zweiten Quartal 2024 zeigt: Während im ersten Quartal 2025 (Januar bis März 2025: 7,756 Milliarden Euro) für das „Bürgergeld“ vom Bund noch geringfügig mehr ausgegeben wurde als im ersten Quartal 2024 (Januar bis März 2024: 7,693 Milliarden Euro), wurde im zweiten Quartal 2025 (April bis Juni 2025: 7,340 Milliarden Euro) geringfügig weniger ausgegeben als im zweiten Quartal 2024 (April bis Juni 2024: 7,362 Milliarden Euro. (2)
Die geringfügigen nominalen Mehrausgaben in Höhe der oben genannten 41 Millionen Euro von Januar bis Juni 2025 resultieren ausschließlich aus dem Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge. Allein von den 300 Jobcentern gE – ohne die 104 Jobcenter zkT - wurden von Januar bis Juni 2025 etwa 261 Millionen Euro (9,7 Prozent) mehr für Sozialversicherungsbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) ausgegeben als von Januar bis Juni 2024. Das heißt, die Nettoausgaben für das „Bürgergeld“ (Ausgaben ohne Sozialversicherungsbeiträge) sind im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum deutlich gesunken.
Weiterlesen: Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben von 2010 bis Juni 2025
Mittleres Bruttomonatsentgelt Vollzeitbeschäftigter: Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich – Arbeitsort 2024
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die "mittleren sozialversicherungspflichtigen Bruttomonatsentgelte der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe“ (Median) in den 400 Arbeitsorten (Kreise und kreisfreie Städte), differenziert nach Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit (1):
Von 5.855 Euro in Ingolstadt (BY - Rang 1) bis 2.965 Euro im Erzgebirgskreis (SN - Rang 400) - Bremen Stadt: 4.241 Euro, Rang 56 – Bremerhaven: 3.725 Euro, Rang 233.
Männer: von 6.453 Euro in Erlangen (BY) bis 2.971 Euro in Görlitz (SN) - Bremen Stadt: 4.483 Euro, Rang 49 - Bremerhaven: 3.788 Euro, Rang 252.
Frauen: von 4.978 Euro in Wolfsburg (NI) bis 2.795 Euro im Saale-Orla-Kreis (TH) - Bremen Stadt: 3.872 Euro, Rang 63 - Bremerhaven: 3.591 Euro, Rang 157.
(siehe dazu, zu weiteren Personengruppen und zum Länder- und Großstadt-Vergleich die BIAJ-Tabelle, Seite 1 bis 14; Spalten 1 bis 16 (Download_BIAJ20250721 (PDF: 14 Seiten – die Wohnortdaten lagen dem BIAJ am 21.07.2025 leider noch nicht vor. Kurze methodische Hinweise: Seite 14)
(1) Grundlage: Entgeltstatistik 31.12.2024 der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Hinweis vom 28. Juli 2025: Siehe dazu auch die ergänzten BIAJ-Materialien vom 28. Juli 2025 mit den Wohnortdaten hier. ("Mittleres Bruttomonatsentgelt Vollzeitbeschäftigter: Länder- und Kreisvergleich Wohnort – Arbeitsort 2024" - die PDF dort sortiert nach mittleren sozialversicherungspflichtigen Bruttomonatsentgelt im Wohnort)