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(BIAJ) Ein nach Verabschiedung des zweiten Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2018 (02. Mai 2018) aktualisierter Blick auf die Entwicklung der erfolgten und erwarteten Zuweisungen (Bundesmittel) und Ausgaben (Ist) für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (SGB II-EGL) der Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) in den Jahren 2012 bis Mai 2018. (BIAJ-Abbildung unten)
Die Ausgaben sind nach Erreichen des Maximums (Maximum nach 2011) im Juli 2017 (2,643 Milliarden Euro von August 2016 bis Juli 2017) in den folgenden zehn Monaten um etwa 307,7 Millionen Euro gesunken. In anderen Worten: In jedem Monat nach Juli 2017 wurden durchschnittlich über 30 Millionen Euro weniger für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben als im jeweiligen Vorjahresmonat.

In den 12 Monaten von Juni 2017 bis Mai 2018 wurden von den Jobcentern gE noch etwa 2,336 Milliarden Euro fürLeistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben. Die auf Grundlage des zweiten Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2018 (2. RegE vom 02. Mai 2018) geschätzte voraussichtliche Mittelzuweisung für SGB II-EGL-Ausgaben in 2018 (an Jobcenter gE): 3,102 Milliarden Euro, davon am 28. Februar 2018 den Jobcentern gE zugeteilt: 2,510 Milliarden Euro. Der geschätzte Betrag für die 303 Jobcenter gE setzt sich aus den bisher berichteten 2,877 Milliarden Euro und grob geschätzten 225 Millionen Euro (Anteil an den 294 Millionen Euro für alle 407 Jobcenter) für das geplante neue SGB II-Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ (Koalitionsvertrag) zusammen. Siehe die aktualisierte BIAJ-Abbildung mit Erläuterungen (Lesehilfen) unten oder hier: BIAJ20180608.
Anmerkung: Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2018 und den Eckwerten zur Finanzplanung bis 2022 sind Bundesmittel in Höhe von 294 Millionen Euro in 2018, 900 Millionen Euro in 2019, jeweils eine Milliarde Euro in 2020 und 2021 und 800 Millionen Euro in 2022 (!) für das neue „Regelinstrument im SGB II“ geplant - anders als im Koalitionsvertrag und im "Nationalen Reformprogramm 2018" des BMWi angekündigt. („Von 2018 bis 2021 sind hierfür insgesamt vier Milliarden Euro vorgesehen.“; S. 42) Zum zweiten Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2018 siehe auch die BIAJ-Information vom 09. Mai 2018: „Hartz IV im Bundeshaushalt 2018: Verteilung des unveränderten Solls im zweiten Regierungsentwurf“: hier.2018 06 08 sgb2 egl jobcenter ge soll ist 2012 052018