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(BIAJ) Im Januar 2022 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 1,884 Milliarden Euro ausgegeben, 5,5 Prozent (110 Millionen Euro) weniger als im Januar des Vorjahres (2021). Die 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes sank dementsprechend von 21,748 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2021 auf 21,638 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Februar 2021 bis Januar 2022. (siehe BIAJ-Abbildung unten)

Die 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes war im Mai 2021 mit der „Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (§ 70 Sozialpaket III) (1) um 458 Millionen Euro auf 21,662 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Juni 2020 bis Mai 2021 gestiegen. In den acht Monaten von Juni 2021 bis Januar 2022 wurde dann (nominal) 24 Millionen Euro (0,2 Prozent) weniger ausgegeben als in den acht Monaten von Juni 2020 bis Januar 2021. Die rechnerischen Ausgaben in diesen jeweils acht Monaten (aus gerundeten Abrechnungsdaten): 13,901 Milliarden Euro von Juni 2020 bis Januar 2021, 13,877 Milliarden Euro von Juni 2021 bis Januar 2022.

2022 02 22 alg2 ausgaben 2015 bis 012022

Anmerkung zu den im ersten Regierungsentwurf des Bundeshaushalt 2022 vom 06.08.2021 veranschlagten 22,4 Milliarden Euro für "Arbeitslosengeld II und Sozialgeld": „Bürgergeld - Anstelle der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV) werden wir ein Bürgergeld einführen. Das Bürgergeld soll die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein.“ (Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP), Seite 75)

Wie sich dies im endgültigen Bundeshaushalt 2022 darstellen wird, ist z.Zt. noch nicht bekannt. Hinweise des BMAS zur „vorläufigen Haushaltsführung“ siehe hier1 und/oder hier2.
Informationen des BMF zum Zeitplan bis zur Veröffentlichung des Bundeshaushalts im Bundesgesetzblatt:
09. März 2022: „Das Kabinett beschließt den zweiten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022 und den Finanzplan bis 2025.“
„voraussichtlich März 2022“: „Der Bundestag berät den Bundeshaushalt 2022 in erster Lesung.“
„voraussichtlich Mai 2022“: „Der Bundestag berät den Bundeshaushalt 2022 in zweiter und dritter Lesung und beschließt diesen.“
„voraussichtlich Sommer 2022“: „Der Bundesrat berät den Bundeshaushalt 2022.“
„voraussichtlich Sommer 2022“: „Der Bundeshaushalt 2022 wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.“ (BMF: hier3)


(1) „Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Satz 1 gilt auch für Leistungsberechtigte, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 richtet, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.“ (§ 70 Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) vom 10. März 2021)