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Am 15. Februar 2013 erstattete der Bund der Bundesagentur für Arbeit (BA) 245 Millionen Euro wegen eines zu hoch gezahlten Eingliederungsbeitrags 2012. Es hätten 295 Millionen Euro sein können oder müssen. Die Endabrechnung des sogenannten Eingliederungsbeitrags, den die BA dem Bund in den Jahren 2008 bis 2012 zu zahlen hatte, könnte man durchaus auch als eine Art "ESF-Geldwäsche" betrachten. Sie bedarf nach Auffassung des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) dringend der rechtlichen Prüfung.

Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 9. April 2013 (mit ergänzender Erläuterung zur Endabrechnung des Eingliederungsbeitrags 2012 vom 24. April 2013) finden Sie hier: Download


Nachrichtlich: a) Das BIAJ hat sich am 19. April 2013 wegen dieser Endabrechnung auch an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gewandt. (hier: Petition) b) Eine erste Antwort des Bundesrechnungshofes (BRH) finden Sie hier.

Fortsetzung "ESF-Geldwäsche"?(im Bundestag): hier2