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Die Bertelsmann Stiftung präsentierte am 22. Juli 2013 einen sensationellen Befund (ironisch!): Wer als arme Familie kein Wohngeld und Kinderzuschlag beantragt oder, wenn noch ärmer, kein "Hartz IV" beantragt, hat nach Abzug der Miete (und Kosten der Heizung) in der Regel weniger als eine Familie, die "Hartz IV" beantragt und deren Antrag bewilligt wurde.

Hier die arme Familie ohne "Hartz IV" und da die im Verhältnis dazu "reiche Hartz IV-Familie" für die die "Mietkosten" angeblich kein Problem darstellen.

Diese Familien scheinen in der Studie zum "Wohnungsangebot für arme Familien in Großstädten" nicht wirklich zu interessieren. Konsequent werden dann in der "Bertelsmann-Studie" auch alle amtlichen Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zur "Wohn- und Kostensituation" von Bedarfsgemeinschaften ignoriert.

Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 24. Juli 2013 finden Sie hier: Download

Nachtrag Jena:

"Jena punktet beim Städtevergleich", "Spitzenplatz beim Städtevergleich", "Ostdeutsche Wachstumsperle(n)", "Aufsteiger des Jahres" ... und jetzt "Jena als soziales Schlusslicht" - das zur wirtschafltichen und sozialen Entwicklung der vergangenen Jahre "passende" Ergebnis einer Google-Suche: hier.

Für diese Stadt Jena wurde in der "Bertelsmann-Studie" für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern eine extrem niedrige "Armutsgefährdungsschwelle" von 1.366 Euro im Monat (2011) ermittelt. Sie liegt z.B. 14 Prozent unter der "Armutsgefährdungsschwelle" in Ostdeutschland (1.583 Euro), 26 Prozent unter der in Westdeutschland (1.841 Euro) und 29 Prozent unter der in Hamburg (1.917 Euro).

Mit einem monatlichen Haushaltseinkommen von lediglich 1.366 Euro (netto: einschließlich Kindergeld und ggf. weiterer Sozialleistungen) wird eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern auch bei einer gut funktionierenden "Mietpreisbremse" nicht nur in der Stadt Jena auf ergänzende "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts" (Hartz IV oder Sozialhilfe) oder Kinderzuschlag und Wohngeld angewiesen sein ... und/oder auf ein höheres Erwerbseinkommen der Eltern. (BIAJ, 2. August 2013)