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(BIAJ) Ein Vergleich der bisher von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) berechneten und veröffentlichten SGB II-Hilfequoten Alleinerziehender (Bedarfsgemeinschaften/Famlien) (Berechnungsgrundlage Mikrozensus 2015!) und der vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) neu berechneten (vorläufigen) SGB II-Hilfequoten (Berechnungsgrundlage Mikrozensus 2016) zeigt u.a.: Die bisher berechneten und veröffentlichten SGB II-Hilfequoten reichen in den Ländern von 22,0 Prozent in Bayern bis 53,2 Prozent in Bremen (Land). Nach (vorläufiger) Neuberechnung (BIAJ) reichen die SGB II-Hilfequoten Alleinerziehender (Bedarfsgemeinschaften/Famlien) von 22,3 Prozent in Bayern bis 61,0 Prozent in Bremen (Land). In den BIAJ-Materalien vom 16. Januar 2018 ist dargestellt, wie sich dies in den einzelnen Ländern darstellt im Vergleich mit den jeweiligen Erwerbstätigenquoten darstellt: Download_BIAJ20180116 (PDF: zwei Seiten)