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(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden im Januar 2018 insgesamt 29.173 Asylanträge entschieden, davon 25.810 Erstanträge und 3.363 Folgeanträge. Lediglich 33,8 Prozent (9.864) der 29.173 Entscheidungen im Januar 2018 waren „positive Entscheidungen“. Ein Jahr zuvor, im Januar 2017, wurden vom BAMF insgesamt 70.750 Asylanträge entschieden. 47,4 Prozent (33.501) dieser 70.750 Asylentscheidungen im Januar 2017 waren „positive Entscheidungen“. Und zwei Jahre zuvor, im Januar 2016, wurden vom BAMF noch 64,0 Prozent (31.623) der 49.384 Asylentscheidungen „positiv entschieden“.
Betrachtet man lediglich den Anteil der Fälle, in denen eine Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a GG und § 3 Absatz 1 AsylG erfolgte, stellt sich dies im Vergleich der Monate Januar in den Jahren 2016 bis 2018 wie folgt dar. Im Januar 2016 erfolgte in 63,1 Prozent der Fälle (Entscheidungen über Asylanträge) die Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling, im Januar 2017 in lediglich 23,3 Prozent der Fälle und im Januar 2018 dann in nur noch 16,2 Prozent der Fälle (4.718 von 29.173).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 26. Februar 2018 mit zwei aktualisierten Tabellen zur Entwicklung seit Ende 2015 (und kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20180226 (PDF: eine Text- und zwei Tabellen-Seiten; Hinweis: Spalte 8 in Tab.1 am 28. Mai 2018 teilweise korrigiert) (weitere, auch aktuellere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl und BAMF - hier)