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(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden im ersten Quartal (Januar bis März) 2018 insgesamt 73.222 Asylanträge entschieden, davon 64.592 Erstanträge und 8.630 Folgeanträge. Lediglich 32,3 Prozent (23.664) der 73.222 Entscheidungen im ersten Quartal 2018 waren „positive Entscheidungen“. Ein Jahr zuvor, im ersten Quartal 2017, wurden vom BAMF insgesamt 222.395 Asylanträge entschieden. 46,5 Prozent (103.436) dieser 222.395 Asylentscheidungen im ersten Quartal 2017 waren „positive Entscheidungen“. Und zwei Jahre zuvor, im ersten Quartal 2016, wurden vom BAMF noch 63,1 Prozent (94.782) der 150.233 Asylentscheidungen „positiv entschieden“.
Betrachtet man lediglich den Anteil der Fälle, in denen eine Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a GG und § 3 Absatz 1 AsylG erfolgte, stellt sich dies im Vergleich der ersten Quartale in den Jahren 2016 bis 2018 wie folgt dar. Im ersten Quartal 2016 erfolgte in 61,6 Prozent der Fälle (Entscheidungen über Asylanträge) die Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling, im ersten Quartal 2017 in lediglich 21,7 Prozent der Fälle und im ersten Quartal 2018 dann in nur noch 15,6 Prozent der Fälle (11.437 von 73.222).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 14. April 2018 mit zwei aktualisierten Tabellen zur Entwicklung seit Ende 2015 (und kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20180414 (PDF: eine Text- und zwei Tabellen-Seiten; Hinweis: Spalte 8 in Tab.1 am 28. Mai 2018 teilweise korrigiert) (weitere, auch aktuellere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl und BAMF - hier)