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(BIAJ) Den 407 Jobcentern wurden insgesamt 4,078 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ("SGB II-Eingliederungsleistungen") und 4,782 Milliarden Euro für den Bundesanteil (84,8 Prozent) an den "Gesamtverwaltungskosten" in 2018 zugeteilt (zugewiesen). Die den einzelnen Jobcentern zugeteilten (zugewiesenen) Mittel für Ausgaben im Haushaltsjahr 2018 (Tabelle auf Seite 3 bis 11 im PDF-Download) sind in ihrer Höhe erst seit Ende Juli 2018 amtlich bekannt, da der Bundeshaushalt 2018 erst durch das am 17. Juli 2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Haushaltsgesetz 2018 festgestellt wurde. Die BIAJ-Materialien vom 14. August 2018 zur Verteilung der Bundesmittel für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (Hartz IV) und den Bundesanteil an den "Geamtverwaltungskosten" auf die einzelnen insgesamt 407 Jobcenter finden Sie hier: Download_BIAJ20180814 (PDF: zwei Text- und neun Tabellenseiten)