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(BIAJ) Die 302 Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen") haben von Januar bis September 2019 insgesamt 2,065 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (ohne Bundesprogramme und PAT) ausgegeben. Bei Berücksichtigung der Minderausgaben für die nicht im SGB II (Hartz IV) geregelten Bundesprogramme und der Ausgaben aus dem zum 1. Januar 2019 eingeführten sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) wurden von den Jobcentern gE in den ersten drei Quartalen 2019 für „Eingliederungsleistungen zusammen insgesamt 2,115 Milliarden Euro ausgegeben, 348 Millionen Euro mehr als in den ersten drei Quartalen 2018 (1,767 Milliarden Euro), aber lediglich 98 Millionen Euro mehr als in den ersten drei Quartalen des Bundestagswahljahres 2017 (2,017 Milliarden Euro).
Gemessen an den zugeteilten Bundesmitteln für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB IIim Haushaltsjahr 2019 wurden von Januar bis September 2019 (etwa 75 Prozent des Haushaltsjahres) lediglich 56,1 Prozent der zugeteilten (zugewiesenen) Mittel für diese Leistungen ausgegeben. In den Ländern (Jobcenter gE) reicht diese Ausschöpfungsquote von 45,6 Prozent in Hessen bis 73,0 Prozent im Saarland.
Weitere differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) in den ersten drei Quartalen 2018 und 2019 finden Sie in den BIAJ-Materialen vom 09. Oktober 2019: Download_BIAJ20191009 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)