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(BIAJ) Warum treffen die in der Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III (SGB-III-EB 2018 und Vorjahre) für das Land Bremen genannten jahresdurchschnittlichen Ausgaben je Förderung pro Monat und die Ausgaben insgesamt nicht zu? Zum Beispiel: Förderung der beruflichen Weiterbildung in der SGB-II-EB 2018: In den SGB-III-EB 2018 werden für den Agenturbezirk Bremen-Bremerhaven (Land Bremen und Landkreis Osterholz) „durchschnittlichen Ausgaben je Förderung“ in Höhe von 987 Euro pro Monat genannt und für das Land Bremen 1.133 Euro pro Monat. Dies trifft nicht zu: Die Berechnung der durchschnittlichen Ausgaben je Förderung und Monat im Arbeitsagenturbezirk Bremen-Bremerhaven und im Land Bremen erfolgte auf Grundlage der in Tabelle 1 (SGB-II-EB 2018) genannten gleich hohen Gesamtausgaben im Agenturbezirk Bremen-Bremerhaven (Land Bremen und LandkreisOsterholz) und im Land Bremen (9,885 Millionen Euro) und der jahresdurchschnittlichen TN-Bestände im Agenturbezirk Bremen-Niedersachsen (835) und im Land Bremen (727). Siehe dazu den BIAJ-Vermerk vom 04. März 2020: Download_BIAJ20200304 (PDF: drei Seiten mit den Berechnungsgrundlagen und einer kurzen Anmerkung zum IAB-Kurzbericht 12/2019, "Arbeitslosenversicherung bewirkt regionale Umverteilung")