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(BIAJ) Im Land Bremen wurden 2019 insgesamt 29,498 Millionen Euro für Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz („Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung“) ausgeben (Bundesanteil: 11,799 Millionen Euro), in Hamburg 65,906 Millionen Euro (Bundesanteil: 26,362 Millionen Euro). Diesen Ausgaben standen im Land Bremen Einnahmen (Erstattungen) in Höhe von insgesamt 2,659 Millionen Euro (Bundesanteil: 1,063 Millionen Euro) und in Hamburg 4,915 Millionen Euro (Bundesanteil: 1,966 Millionen Euro) gegenüber. Die sog. Rückgriffquote (Rückgriffsquote, Rückholquote) 2019: 9,0 Prozent im Land Bremen, 7,5 Prozent in Hamburg. (Anm.: In welcher Höhe diese Unterhaltsleistungen die Ausgaben des Bundes und der Kommunen für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II - Hartz IV – minderten, ist dem BIAJ nicht bekannt. Zu den Ausgaben und Einnahmen im Bund siehe hier.)
Ein unkommentierter tabellarischer Bremen-Hamburg-Ländervergleich der Ausgaben und Einnahmen des Bundes gemäß § 8 Unterhaltsvorschussgesetz* in den Haushaltsjahren 2013 bis 2019 - mit der Bitte um Beachtung der Fußnoten, insbesondere der Fußnote zu den "programm- und kassentechnischen Schwierigkeiten" in der Freien und Hansestadt Hamburg von Februar 2016 bis einschließlich Juli 2017**: unten bzw. Download_BIAJ20200520 (PDF: eine Seite).

2020 05 20 unterhaltsvorschuss bremen hamburg 2013 2019 

*   bis 30. Juni 2017 "ein Drittel" und ab 01. Juli 2017 "40 Prozent" der Ausgaben und Einnahmen der Länder (bzw. deren Kommunen) insgesamt
** Näheres dazu in den BIAJ-Materialien vom 14. März 2019: BIAJ20190314
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Unterhaltsvorschuss: hier.