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(BIAJ) 105 der insgesamt 408 Jobcenter sind Jobcenter zkT, "zugelassene kommunale Träger". (Stand: 01.01.2014) Alleinige Träger dieser 105 Jobcenter zkT sind die Kommunen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat von den dafür bisher vorgesehenen insgesamt 3,393 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II", darunter 69,7 Millionen Euro für die Ausfinanzierung der bis zum 31. März 2012 bewilligten "Beschäftigungszuschüsse" (BEZ: § 16e SGB II alt), insgesamt 835,7 Millionen Euro (24,63 Prozent) an die 105 Jobcenter zkT verteilt, darunter 23,1 Millionen Euro (bzw. 33,18 Prozent der 69,7 Millionen) für die Ausfinanzierung der abgeschafften BEZ. (vgl. Spalten 1 bis 3 im Download)

Für den Bundesanteil (84,8 Prozent) an den "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" wurden von den dafür bisher vorgesehenen insgesamt 4,015 Milliarden Euro 996,4 Millionen Euro (24,81 Prozent) an die 105 Jobcenter zkT verteilt. Diese 996,4 Milliarden Euro müssen von den Kommunen um 178,6 Millionen Euro auf insgesamt 1,175 Milliarden Euro ergänzt werden. (kommunaler Finanzierungsanteil: 15,2 Prozent). (vgl. Spalten 4 bis 6 im Download)

Wie sich die vorläufige Mittelverteilung (Stand: 04.02.2014) bei den einzelnen Jobcentern zkT vor Umschichtungen (!) zwischen den "Eingliederungsbudgets" und "Verwaltungskostenbudgets" darstellt, ist der  BIAJ-Tabelle vom 17. Februar 2014 zu entnehmen: Download.


Warnung I: Das BMAS erwartet, dass das Haushaltsgesetz 2014 (Bundeshaushalt) voraussichtlich nicht vor Juli 2014 (!) verkündet wird. Bis dahin erfolgt eine "vorläufige Haushaltsführung". Von den in der Tabelle genannten Beträgen wurden den Jobcentern im Januar 2014 nur 45 Prozent zugewiesen. (Ausnahme: § 16e alt-Mittel, Spalte 3)

Warnung II: In diversen regionalen Berichten über die Mittelausstattung der Jobcenter werden deutlich geringere "Eingliederungsbudgets" genannt. Die "Verwaltungskostenbudgets" und Umschichtungen bleiben dabei häufig unerwähnt.


Hinweis: Siehe hierzu auch die BIAJ-Kurzmitteilung zur Verteilung von Ausgaberesten (zusätzlichen Mitteln) in Höhe von insgesamt 325 Millionen Euro auf die einzelnen Jobcenter (9. April 2014): hier