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(BaSta) Fünf Tage nach dem internationalen Frauentag 2018 beantwortet der Bremer Senat eine Frage der CDU mit sensationellen Frauenquoten unter den SGB II-Leistungsberechtigten (Hartz IV): „Der Anteil weiblicher LB SGB II liegt im Mittel Januar - Oktober 2017 bei 35,3% in Bremen und 34,8% in Bremerhaven.“ (Bremische Bürgerschaft, Drucksache 19/1586)
Wie "rechnet" der Bremer Senat - ohne "Gefühl" für die Realität?

Er dividiert die durchschnittliche Zahl der weiblichen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) in den Monaten Januar bis Oktober 2017 - 28.382 in der Stadt Bremen und 7.439 in Bremerhaven – durch die durchschnittliche Zahl der Leistungsberechtigten insgesamt (LB) – 80.439 in der Stadt Bremen und 21.393 in Bremerhaven - und multipliziert das Ergebnis mal 100. Die Zahl der weiblichen Leistungsberechtigten besteht jedoch nicht nur aus erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) sondern auch aus weiblichen nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) und weiblichen sonstigen Leistungsberechtigten (SLB). Richtig wäre: In den Monaten Januar bis Oktober 2017 betrug der Anteil der Frauen an den Leistungsberechtigten (LB) in der Stadt Bremen durchschnittlich 49,2 Prozent (39.616 von 80.439) und in Bremerhaven 49,1 Prozent (10.513 von 21.393). Der Anteil der Frauen an den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) betrug im entsprechenden Zeitraum 49,7 Prozent in der Stadt Bremen und 49,4 Prozent in Bremerhaven. (13. März 2018; Ende BaSta - siehe zur Durcksache 19/1856 auch "Bremer Senat: 'Integrationen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ... mehr als verdoppelt' - eine falsche Antwort" hier)