(BaSta) Für wie viele Eltern ist das Betreuungsgeld Grund für deren Betreuungsentscheidung? Was sagen die Ende Juli 2014 in diversen Medien (1) zitierten Prozentanteile (Quote) aus einer Studie des Forschungsverbundes des Deutschen Jugendinstitut (DIJ) und der Technischen Universität Dortmund (TU DO) aus?  

Bemerkenswert: Auch die in den Medien verbreiteten Korrekturmeldungen sind nicht korrekt. Der vermittelte Eindruck, 31 Prozent der Eltern „ohne Bildungsabschluss“ bzw. 23 Prozent der Eltern „mit Hauptschulabschluss“ hätten sich wegen des Betreuungsgeldes gegen eine „außerhäusliche Betreuung“ ihrer Kinder (ein bis unter drei Jahre) entschieden, trifft offensichtlich nicht zu. Die Studie belegt diese Zahlen jedenfalls nicht. (2)

In den „Korrekturmeldungen“ zur ersten Berichterstattung über die Studie („Der Einfluss des Betreuungsgeldes auf die Betreuungsentscheidung von Eltern“) wird zitiert: „Von den Familien, in denen kein Elternteil einen Bildungsabschluss besitzt, stimmen 31% der Aussage zu, das Betreuungsgeld sei Grund für die Betreuungsentscheidung gewesen; bei einem Hauptschulabschluss sind es 23%.“

Zunächst war in den Medien, wesentlich häufiger als die oben zitierte Korrekturmeldung, berichtet worden: „In der Studie nannten von jenen Eltern, die keine Berufsausbildung oder nur einen Hauptschulabschluss haben, 54 Prozent das Betreuungsgeld als Grund dafür, dass sie ihre Kleinkinder nicht in eine Kita schicken.“ In einer nicht-autorisierten Fassung waren die 31 Prozent und 23 Prozent addiert worden. (siehe die Korrekturmeldung oben und die 31,2 Prozent und 22,6 Prozent in den Zeilen „(Noch) keinen Schulanschluss“ und „Hauptschulabschluss“ in der Tabelle 8.1 der Studie: Anhang)

Die Korrekturmeldungen sind aber weiterhin unkorrekt. Sie erwecken den Eindruck, dass sich die genannten Prozentanteile (Quoten) auf die Betreuungsentscheidung aller Eltern (noch) ohne Schulabschluss (31,2 Prozent) bzw. aller Eltern mit Hauptschulabschluss (22,6 Prozent) beziehen. Dies ist jedoch nicht der Fall.

Die genannten Prozentanteile beziehen sich ausschließlich auf die Eltern (noch) ohne Schulabschluss bzw. aller Eltern mit Hauptschulabschluss, die „keine außerhäusliche Betreuung wünschen“.

Die Prozentanteile der Eltern (noch) ohne Schulabschluss bzw. der Eltern mit Hauptschulabschluss insgesamt, die wegen des Betreuungsgeldes „keine außerhäusliche Betreuung“ ihrer Kinder wünschen, wird in der Tabelle 8.1 der Studie nicht genannt.

Die jeweiligen Prozentanteile müssten, wenn sich das Büro für absurde Statistik (BaSta) nicht irrt, deutlich unter den genannten 31,2 Prozent und 22,6 Prozent liegen. Dies sollte vom Forschungsverbund des Deutschen Jugendinstitut (DIJ) und der Technischen Universität Dortmund (TU DO) klargestellt werden. # (Nachtrag: siehe dazu auch die BaSta-Veröffentlichung vom 4. August 2014: "Unkorrekte Korrekturen II: DJI/TU Dortmund-Stellungnahme unzureichend": Fortsetzung

(1) z.B. „Nach Studie: Wissenschaftler korrigieren Angaben zum Betreuungsgeld“, FAZ Online, 29.07.2014
„Streit um das Betreuungsgeld: Die Tücken der Statistik“, Tagesspiegel Online 28.07.2014

(2) dortmund.de/fileadmin/Files/Aktuelles/Publikationen/Auszug_zum_Betreuungsgeld_3.pdf #


Hinweis
: Siehe hierzu auch § 12a SGB II („Vorrangige Leistungen“) und Abschnitt 1.3 („Verhältnis zu Betreuungsgeld“) in den „Fachlichen Hinweisen“ der Bundesagentur für Arbeit zu § 12a SGB II (Hartz IV). (hier) Eltern, die auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind und sich gegen eine „frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege“ entscheiden, müssen das Betreuungsgeld als „vorrangige Leistung“ beantragen … um damit ihren Anspruch auf „Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts“ nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) zu reduzieren. #

Paul M. Schröder, Büro für absurde Statistik (BaSta), 1. August 2014


Hinweis: siehe dazu auch die BIAJ-Materialien "Betreuungsgeld: Forschungsverbund DJI/TU DO verzerrt Betreuungswünsche der Eltern" vom 9. August 2014: hier3