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(BIAJ) Zum 1. Juli 2026 steigt der in den Niederlanden 1969 (1) eingeführte Mindestlohn einschließlich Mindesturlaubsgeld auf 16,1892 Euro pro Stunde. (2) Die 16,1892 Euro pro Stunde ergeben sich aus dem Mindestlohn (Minimumloon) in Höhe von 14,99 Euro und dem Mindesturlaubsgeld (Minimumvakantiebijslag/-vakantiegeld) in Höhe von acht Prozent (1,1992 Euro pro Stunde).
Näheres und Vergangenes zum Mindestlohn- und Mindesturlaubsgesetz in den Niederlanden finden Sie in der immer mal wieder aktualisierten und ergänzten BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. März 2014 (!): hier.