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(BIAJ) Von Januar bis März 2026 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 7,557 Milliarden Euro ausgegeben (1), 199 Millionen Euro (2,6 Prozent) weniger als die 7,756 Milliarden Euro von Januar bis März 2025. (2) (4)

Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für Mitte März 2026 ein Bestand von 5,176 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), (vorläufig etwa) 242.000 (4,5 Prozent) weniger die 5,417 Millionen RLB im März 2025.

In den 12 Monaten von April 2025 bis März 2026 wurden vom Bund insgesamt 28,850 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 364 Millionen Euro (1,2 Prozent) weniger als die 29,214 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (April 2024 bis März 2025). Im Bundeshaushalt 2026 sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 28,050 Milliarden Euro veranschlagt, 1,550 Milliarden Euro (5,2 Prozent) weniger als im Bundeshaushalt 2025, bzw. 999 Millionen Euro (3,4 Prozent) weniger als die 29,049 Milliarden Euro (Ist 2025), die im Haushaltsjahr 2025 ausgegeben wurden, bzw. 800 Millionen Euro (2,8 Prozent) weniger als die 28,850 Millionen Euro, die in den 12 Monaten von April 2025 bis März 2026 ausgegeben wurden.

Gemessen an den durchschnittlich 5,256 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB; vorläufig) wurden vom Bund in den 12 Monaten von April 2025 bis März 2026 für „Bürgergeld“ monatlich durchschnittlich 457,37 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von April 2024 bis März 2025 wurden für die durchschnittlich 5,472 Millionen RLB durchschnittlich 444,88 Euro pro Monat ausgegeben. (3)

Zu Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder PDF hier: Download_BIAJ20260421 (eine Seite). (4)

2026 04 21 alg2 sozialgeld buergergeld ausgaben 2010 bis 032026 biaj abb

(1) Ausgaben (brutto), die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung seit 2023: „Bürgergeld“; vor 2023: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle (seit 2019) buchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(2) Deutlich stärker als die genannten Bruttoausgaben sind die Ausgaben ohne die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gesunken. Von den 300 Jobcentern gE – ohne die 104 Jobcenter zkT - wurden von Januar bis März 2026 etwa 62 Millionen Euro mehr für Sozialversicherungsbeiträge ausgegeben als von Januar bis März 2025 – 1,534 Milliarden Euro von Januar bis März 2025 und 1,472 Milliarden Euro von Januar bis März 2026.
(3) brutto – einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – und einschließlich der Ausgaben im Rahmen des Passiv-Aktiv-Transfers (PAT)

(4) Anmerkung: Der sog. Regelbedarf (Regelsatz) für Alleinstehende betrug im März 2026, im 27. Monat in Folge unverändert, 563 Euro. Er soll offensichlich, trotz gestiegener und weiter steigender Lebenshaltungskosten, auch in den kommenden neun Monaten unverändert bleiben und nicht angemessen erhöht werden. Siehe dazu u.a. die BIAJ-Materialien „Mindestlohn und Regelsatz (SGB II – Hartz IV – Bürgergeld - Grundsicherung) - 2015 bis 2026/2027“ vom 13.01.2026 hier: BIAJ2060126.