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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Entwicklung der „Armutsgefährdungsquoten“ und die Entwicklung der absoluten Anzahl der armutsgefährdeten Personen vor und nach Sozialtransfers (1) in der Bundesrepublik Deutschland und in den 16 Bundesländern (Baden-Württemberg bis Thüringen) in den Jahren 2021 bis 2025. (2) Quelle: Die in den Mikrozensus (MZ) integrierte Erhebung EU-SILC (European Union Statistics on Income and Living Conditions - Erhebung über Einkommen und Lebens­bedingungen) – MZ-SILC. (3)

13,343 Millionen Menschen galten in der Bundesrepublik Deutschland laut MZ-SILC nach den Sozialtransfers (1) in 2025 als „armutsgefährdete Personen“ – 1,241 Millionen mehr als zwei Jahre zuvor (2023). Vor den Sozialtransfers (1) galt dies in 2025 für insgesamt 20,192 Millionen Menschen (der „Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten“) – 553.000 weniger als zwei Jahre zuvor (2023). (siehe BIAJ-Abbildung 1b, Seite 1 im PDF-Download und unten) Die „Armutsgefährdungsquote“ in 2025 betrug laut MZ-SILC 2025 nach den Sozialtransfers (1) 16,1 Prozent, vor den Sozialtransfers (1) 24,4 Prozent (4). (siehe BIAJ-Abbildung 1a, Seite 1 im PDF-Download und unten)

Zur Entwicklung seit 2021 und zur Entwicklung in den Bundesländern siehe die BIAJ-Materialen vom 04. Juni 2026 – Download aus technischen Gründen in zwei Teilen: Download_20260604_1 (DE und Länder BW bis MV) und Download_20260604_2 (Länder NI bis TH)
Hinweis: Siehe dazu auch die BIAJ-Materialien "Armutsgefährdungsquoten 2025: Von Bremen und Sachsen-Anhalt bis Bayern" vom 21.05.2026 hier.

2025 06 04 biaj abb 1a armut quoten de

2025 06 04 biaj abb 1b armut personen de


(1) „Regelmäßig gezahlte staatliche Sozialleistungen an den Haushalt oder an einzelne Haushaltsmitglieder. Dazu zählen Kindergeld, Wohngeld, Arbeitslosenunterstützung und Leistungen der Grundsicherung, Waisen- und Witwenrenten, Leistungen im Rahmen von Bildung und Gesundheit sowie alle sonstigen regelmäßigen staatlichen Sozialleistungen. Pensions- und Rentenzahlungen stellen in dieser Definition keine Sozialtransfers dar, sondern Einkommen.
(2) Das Einkommen bezieht sich bei MZ-SILC auf das Vorjahr der Erhebung (2020 bis 2024 für die Erhebungsjahre 2021 bis 2025).
(3) „… Bis 2023 wurden für die Ermittlung des Ausmaßes der Armutsgefährdung gemessen am Medianeinkommen auf Bundesebene in der amtlichen Sozialberichterstattung zwei verschiedene Datenquellen verwendet, das Mikrozensus Kernprogramm (MZ-Kern) und EU-SILC (European Union Statistics of Income and Living Conditions – bis 2019 „Leben in Europa“; ab 2020 als Unterstichprobe im Mikrozensus, MZ-SILC). Dies hatte unterschiedliche Ergebnisse zur Höhe der Armutsgefährdung zur Folge, was vor allem auf die unterschiedliche Definition und Erfassung des Haushaltsnettoeinkommens zurückzuführen ist.
Die amtliche Hauptdatenquelle für die Messung von Einkommen und die daraus abgeleitete Armutsgefährdung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist jedoch EU-SILC. Dies gilt entsprechend auch für Ergebnisse in Deutschland auf Basis des Bundesmedians. Hauptvorteile der Datenquelle EU-SILC sind die umfassendere Erhebung einzelner Einkommensbestandteile sowie die präzisere Erfassung der Einkommenshöhe.
EU-SILC wurde 2020 in den Mikrozensus integriert (MZ-SILC). Damit verbunden wurde die Stichprobengröße von EU-SILC mehr als verdoppelt. Zudem wird die Befragung nicht mehr als freiwillige Stichprobe, sondern als auskunftspflichtige Zufallsstichprobe (Flächenstichprobe) durchgeführt. Diese methodischen Änderungen haben auch Auswirkungen auf die Veröffentlichungspraxis in der Sozialberichterstattung des Bundes und der Länder.
Ab 2024 und rückwirkend für die Jahre 2020 bis 2023 wird daher in der amtlichen Sozialberichterstattung des Bundes und der Länder grundsätzlich nur noch die EU-weit vergleichbare Quelle MZ-SILC als Grundlage zur Errechnung von Einkommensindikatoren wie der Armutsgefährdung auf Basis des Bundesmedian herangezogen. …
… Bei MZ-SILC wird, wie im europäischen Kontext Standard, das Jahreseinkommen des Vorjahres erfragt. Dies sichert die europäische Vergleichbarkeit im Berichtszeitraum. …Näher an dem aktuellen Berichtsjahr ist das erfragte Monatseinkommen im Vormonat der Befragung in MZ-Kern. Allerdings werden seltene, unregelmäßige oder variierende Einkommen bei der Angabe für ein gesamtes Kalenderjahr eher berücksichtigt als bei der Betrachtung eines einzelnen Monats. Die Einkommenssituation wird also bei MZ-SILC umfangreicher und gründlicher erfasst.
Zu beachten ist, dass bei MZ-SILC (im Gegensatz zum MZ-Kern) daher der Bezugszeitraum für einige (Gliederungs-) Merkmale vom Bezugszeitraum für das Einkommen abweicht. Während sich das Einkommen auf das Vorjahr der Erhebung bezieht, beziehen sich der Haushaltstyp sowie die Bildung auf den Berichtszeitpunkt.“ (Auszüge aus „Nutzung von MZ-SILC für Armutsgefährdungsquoten und weitere Einkommensindikatoren gemessen am Bundesmedian“: https://www.statistikportal.de/de/sbe/erlaeuterung-bundesmedian; Hervorhebung durch BIAJ)
(4) „Bezogen auf den Median des Äquivalenzeinkommens ohne Sozialtransfers.“ (Destatis)