(BIAJ) 46 von 1.000 (4,6 Prozent) erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB), die 2025 mindestens in einem Monat Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts hatten (SGB II – Hartz IV – Bürgergeld), wurde 2025 einmal oder öfter das Existenzminimum gekürzt (im Durchschnitt in 2025 mehr als zweimal – 2,06-mal). (1)
In den Ländern reichte diese sog. Leistungsminderungsverlaufsquote (Sanktionsverlaufsquote) in 2025 von 6,3 Prozent in Berlin (BE), 6,0 Prozent in Sachsen (SN) und 5,5 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis 3,4 Prozent in Bayern (BY) und 3,2 Prozent in Baden-Württemberg (BW).
Ein Jahr zuvor (2024) reichte die Leistungsminderungsverlaufsquote von 5,5 Prozent in Berlin bis 2,5 Prozent in Baden-Württemberg. In 2022 (dem letzten Jahr vor Einführung des „Bürgergeldes“) reichte die Sanktionsverlaufsquote von 3,9 Prozent in Brandenburg (BB) bis 2,1 Prozent in Bayern (BY).
Zur Entwicklung der Sanktionsverlaufsquote/Leistungsminderungsverlaufsquote von 2022 bis 2025 siehe die BIAJ-Abbildung (unten und in PDF auf Seite 1) und die Berechnungsgrundlagen und Erläuterungen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) in BIAJ-Tabelle 1. PDF vom 08.06.2026: Download_BIAJ20260608S (drei Seiten)

(1) 224.071 ELB, gegen die im Berichtsjahr 2025 mindestens eine Leistungsminderung (Sanktion) neu ausgesprochen wurde (461.405 Leistungsminderungen insgesamt) - bei einer sog. Anwesenheitsgesamtheit von 4.913.162 ELB.
Anmerkung: Diese folgende verbreitete Presseinformation der Bundesagentur für Arbeit (BA – 13.04.2026) ist irreführend: „Trotz des Anstiegs kommt weiterhin nur ein sehr kleiner Kreis von Kundinnen und Kunden mit Minderungen in Berührung. Im Jahr 2025 waren im Schnitt nur 0,9 (Vorjahr 0,7) Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigen von mindestens einer Leistungsminderung betroffen.“
Bei 224.071 von einer Leistungsminderung betroffenen ELB („Kundinnen und Kunden mit Minderungen in Berührung“ gekommen) müssten es im Jahr 2025 insgesamt nahezu 25 Millionen „Kundinnen und Kunden“ gewesen sein, um rechnerisch auf diesen „Schnitt“ von lediglich 0,9 Prozent zu kommen. Auf die 0,9 Prozent kommt man rechnerisch, wenn aus den ELB, gegen die im Berichtsjahr 2025 mindestens eine Leistungsminderung (Sanktion) neu ausgesprochen wurde (224.071), einen durchschnittlichen ELB-Bestand mit mindestens einer Leistungsminderung errechnet (2025: 36.187) und diesen durchschnittlichen Bestand im Verhältnis zum durchschnittlichen ELB-Bestand (2025: 3.896.547) betrachtet.