BA-Haushalt: Entwicklung des Finanzierungssaldos von 2005 bis Juni 2026
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(BIAJ) Ein bis Ende Juni 2026 aktualisierter kurzer Blick auf die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des Finanzierungssaldos (Einnahmen minus Ausgaben) seit 2005 (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 3) - mit einem besonderen Blick auf die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 und die ersten sechs Monate 2026 (siehe BIAJ-Abbildungen 2 und 3 von 3). (Download_BIAJ20260703BA – PDF: drei Seiten; Auszüge unten)
In den letzten 12 Monaten von Juli 2025 bis Juni 2026 standen den Einnahmen in Höhe von 48,610 Milliarden Euro - darunter Beiträge zur Arbeitsförderung (Beiträge zur Arbeitslosenversicherung) in Höhe von 40,574 Milliarden Euro - Ausgaben in Höhe von 54,841 Milliarden Euro gegenüber - darunter 28,646 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld. Aus den Einnahmen und Ausgaben insgesamt ergibt sich für die 12 Monate von Juli 2025 bis Juni 2026 ein negativer Finanzierungssaldo in Höhe von 6,230 Milliarden Euro.
Von Januar bis Juni 2026 – wurden von der Bundesagentur für Arbeit 5,116 Milliarden Euro mehr ausgegeben als eingenommen. Von Januar bis Juni des Vorjahres (2025) betrug dieser negative Finanzierungssaldo 3,117 Milliarden Euro – im Haushaltsjahr 2025 dann insgesamt 4,232 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung 2 von 3)
Im Haushalt 2026 der Bundesagentur für Arbeit ist ein negativer Finanzierungssaldo in Höhe von 3,374 Milliarden Euro veranschlagt, der einschließlich von geplanten Zuführungen an die umlagefinanzierten Rücklagen in Höhe von 597 Millionen Euro zu einer erwarteten Finanzierungslücke in Höhe von 3,971 Milliarden Euro führen würde. Im Bundeshaushalt 2026 ist zur Deckung dieser Lücke ein „Überjähriges Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit“ veranschlagt. (Haushaltsstelle 1101/656 22 – Soll: 3,971 Milliarden Euro) Die Abrechnungsergebnisse bis Juni 2026 zeigen, dass die Bundesagentur für Arbeit zum Abschluss des Haushaltsjahres 2026 ein deutlich höheres Darlehen zum Haushaltsausgleich benötigen wird als die im Bundeshaushalt 2026 veranschlagten 3,971 Milliarden Euro. n
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Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Juni 2026 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Juni 2026 (Stichtag 11.06.) 4,681 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 2,936 Millionen registrierte Arbeitslose, der höchste Juni-Bestand nach Juni 2010 (Juni 2010: 3,149 Millionen Arbeitslose). 1,140 Millionen der registrierten Arbeitslosen waren bei den 156 Agenturen für Arbeit und 1,796 Millionen bei den 404 Jobcentern registriert.
22.000 (0,7 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im Juni 2025 – 78.000 mehr bei den Agenturen für Arbeit und 56.000 weniger bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 25.000 (1,5 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 3.000 (0,2 Prozent) weniger arbeitslose Frauen. (siehe Tabelle 4)
Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von
-2,6 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) und im Land Bremen (HB) bis +2,6 Prozent in Hessen (HE). (Stadt Bremen: -2,1 Prozent; Bremerhaven: -4,6 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten arbeitslosen Frauen reichten im Ländervergleich von -3,5 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +1,7 Prozent in Sachsen (SN) – bei den arbeitslosen Männern von -3,0 Prozent im Land Bremen (HB) bis +3,5 Prozent in Hessen (HE). (siehe Tabelle 4, Seite 6)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen im Alter von unter 25 Jahren reichten im Ländervergleich von -4,8 Prozent im Land Bremen (HB) bis +10,2 Prozent in Sachsen (SN). (DE: +4,7 Prozent; siehe Anhang, Seite 10)
Die Arbeitslosenquoten reichten im Juni 2026 von 4,0 Prozent in Bayern (BY) bis 11,1 Prozent im Land Bremen (HB). (Frauen: von 3,8 Prozent in BY bis 10,8 Prozent in HB; Männer: von 4,2 Prozent in BY bis 11,4 Prozent in HB) Bundesrepublik: 6,2 Prozent (Frauen: 5,9 Prozent; Männer: 6,5 Prozent) (siehe Tabelle 5)
3,804 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 2,7 Prozent (104.000) weniger als im Juni 2025. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑5,8 Prozent in Thüringen (TH) bis -0,2 Prozent in Baden-Württemberg (BW). Erinnerung: ELB im Juni vor 10 Jahren (Juni 2016) 4,318 Millionen. ELB-Juni-Maximum: 5,418 Millionen im Juni 2006.
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Juni 2026 und Juni 2025 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 20. Juni 2026: Download_BIAJ20260630 (zwei Text- und acht Tabellenseiten; bremische Städte auf PDF-Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten
Niederlande: Mindestlohn steigt zum 1. Juli 2026 mit Mindesturlaubsgeld auf 16,19 Euro
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(BIAJ) Zum 1. Juli 2026 steigt der in den Niederlanden 1969 (1) eingeführte Mindestlohn einschließlich Mindesturlaubsgeld auf 16,1892 Euro pro Stunde. (2) Die 16,1892 Euro pro Stunde ergeben sich aus dem Mindestlohn (Minimumloon) in Höhe von 14,99 Euro und dem Mindesturlaubsgeld (Minimumvakantiebijslag/-vakantiegeld) in Höhe von acht Prozent (1,1992 Euro pro Stunde).
Näheres und Vergangenes zum Mindestlohn- und Mindesturlaubsgesetz in den Niederlanden finden Sie in der immer mal wieder aktualisierten und ergänzten BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. März 2014 (!): hier.
Kinder, Jugendliche und Hartz IV (Bürgergeld): Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich 2025
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(BIAJ) Die 400 Kreise von Gelsenkirchen (NW) bis zum Landkreis Ansbach (BY), die 15 Großstädte von Essen bis München und die 16 Länder von Bremen bis Bayern: Ein Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich der vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) berechneten SGB II-Quoten (Hartz IV) - in sechs Altersgruppen (0 bis unter 3, 3 bis unter 6, 6 bis unter 15, 15 bis unter 18, 0 bis unter 15 und 0 bis unter 18 Jahre) - auf Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung auf Bais des Zensus 2022 bis Ende 2025 und Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
In der Altersgruppe unter 18 Jahre reichten die SGB II-Quoten (hier immer: Anteil der unverheirateten Kinder und Jugendlichen, die in Familien - amtlich: Bedarfsgemeinschaften - lebten, die auf SGB II-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Bürgergeld - Hartz IV) angewiesen waren, an der altersgleichen Bevölkerung) Ende 2025 im Kreisvergleich von 34,6 Prozent in Gelsenkirchen und 31,3 Prozent in Bremerhaven bis 2,7 Prozent im Landkreis Ansbach, im Großstadtvergleich von 29,3 Prozent in Essen, 28,7 Prozent in Dortmund, 27,9 Prozent in Duisburg und 26,0 Prozent in der Stadt Bremen bis 9,7 Prozent in München und im Ländervergleich von 27,0 Prozent im Land Bremen bis 6,6 Prozent in Bayern - bei einer SGB II-Quote in der Altersgruppe unter 18 Jahre von 12,6 Prozent im Bundesdurchschnitt. (Westdeutschland 12,1 Prozent; Ostdeutschland 14,7 Prozent; 15 Großstädte einschließlich Region Hannover 19,5 Prozent, „Bundesrepublik ohne Großstädte“ 11,1 Prozent).
Die SGB II-Quoten und Berechnungsgrundlagen für alle Kreise, Großstädte und Länder (Bevölkerungsstand am 31.12.2025, Kinder und Jugendliche in SGB II-Bedarfsgemeinschaften im Dezember 2025) finden Sie in den BIAJ-Materialien. (u.a. den Länder- und Großstadtvergleich Ende 2025 auf Seite 3; die 15 Kreise mit den höchsten bzw. niedrigsten SGB II-Quoten u18 auf Seite 15) Die gesamten BIAJ-Materialien vom 29. Juni 2026 finden Sie hier: Download_BIAJ20260629 (PDF: zwei Text- und 13 Tabellenseiten)
Auszug aus BIAJ-Tabelle 1 (Seite 3 im PDF-Download) und Tabelle 2 (Seite 15 im PDF-Download) siehe unten.
Alleinerziehende: SGB-II-Zahlungsansprüche und Haushaltsbudgets – Bund und Großstädte im Dezember 2025
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(BIAJ) Im Dezember 2025 lebten in der Bundesrepublik Deutschland (DE) insgesamt 509.101 Alleinerziehende, die auf Leistungen zur Sicherung ihrer Lebensunterhalts gemäß SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende – „Hartz IV“) angewiesen waren und diese nach Antrag und Bewilligung durch die Jobcenter erhielten. (12/2024: 531.480) In diesen 509.101 sogenannten SGB-II-Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehende (BG_AE) lebten 856.968 (unverheiratete) Kinder im Alter von unter 18 Jahren (12/2024: 890.958), durchschnittlich 1,68 Kinder pro BG_AE. (Tabelle 1, Spalten 1 bis 3)
138.828 (27,3 Prozent) dieser 509.101 Alleinerziehenden lebten mit 237.715 (27,7 Prozent) der 856.968 Kinder in den 15 Großstädten mit einer Bevölkerung von über 400.000 (einschließlich Region Hannover) - durchschnittlich 1,71 Kinder pro BG_AE. Die Zahl der Kinder im Alter von unter 18 Jahren pro BG_AE reichte von maximal 1,87 Kinder pro BG_AE in der Stadt Bremen (HB) bis 1,59 Kinder pro BG_AE in Dresden (DD). (Tabelle 1, Spalte 3)
Zum anerkannten Bedarf, dem verfügbaren angerechneten und nicht angerechneten Einkommen, dem Zahlungsanspruch, dem Haushaltsbudget und davon den tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft der Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender (BG_AE) siehe die gesamten BIAJ-Materialien vom 26. Juni 2026 hier: Download_BIAJ20260626 (PDF: vier Seiten; Auszug: nur Tabellen ohne Textteil siehe unten)