Ausbildungsquoten in den 15 Großstädten (einschließlich Region Hannover): 2022 bis 2025
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(BIAJ) Von Duisburg bis Frankfurt am Main. Die Ausbildungsquote, der Anteil der Auszubildenden an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (einschließlich der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden), reichte am 31. Dezember 2024 in den 15 Großstädten (mit einer Bevölkerung von über 400.000; einschließlich Region Hannover) von 5,19 Prozent in Duisburg (DU), 4,88 Prozent in Dortmund (DO) und 4,72 Prozent in Essen (E) bis 3,20 Prozent in Berlin, 3,01 Prozent in Frankfurt am Main (F) und 3,00 Prozent in München (M). (Bundesdurchschnitt:4,63 Prozent – nach Dezember 2022 leicht gestiegen, von 4,52 Prozent, der niedrigsten Quote, die im Dezember der Jahre 1999 bis 2023 ermittelt wurde) Hinter den drei Ruhrgebietsstädten, Duisburg, Dortmund und Essen, belegt die Stadt Bremen (HB) Ende Dezember 2025 mit einer Ausbildungsquote von 4,68 Prozent Rang 4 in diesem Großstädtevergleich. (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 2)
Wie sich die Ausbildungsquote in den 15 Großstädten (Arbeitsort) von Ende 2022 bis Ende 2025 und (nachrichtlich) von Juni 2022 bis Juni 2025* entwickelt hat, ist in den zwei BIAJ-Abbildungen vom 26. August 2026 dargestellt: Download_BIAJ20260826 (PDF: drei Seiten mit Tabelle) oder unten (Abbildungen ohne Tabelle).
* Warnung: Zum Stichtag 30. Juni können viele Ausbildungsverhältnisse bereits beendet sein, während neue Ausbildungsverhältnisse erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen.
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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Nettoausgaben 2017-2025 - Bund und Länder
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Nettoausgaben des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII - Viertes Kapitel) in den Jahren 2017 bis 2025 und die jährlichen nominalen Veränderungen - Bund und Länder (Länder: teilweise revidierte Daten des BMAS – Datenstand: 20.04.2026 - mit Erläuterungen auf Seite 2; Bund: Daten des BMAS und ergänzend die Ergebnisse der Haushaltsrechnungen 2017 bis 2025 des BMF). Nachrichtlich auf Seite 2 unten ein Blick auf den Bundeshaushalt 2026 und den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027. BIAJ-Tabelle: Download_BIAJ20260824 (zwei Seiten)
Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben von 2010 bis Juli 2026
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(BIAJ) Von Januar bis Juli 2026 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ (ab 01.07.2026 „Grundsicherungsgeld“ – bis 31.12.2022 „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“) insgesamt 17,146 Milliarden Euro ausgegeben (1), 376 Millionen Euro (2,1 Prozent) weniger als die 17,522 Milliarden Euro im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis Juli 2025). (2)
In den 12 Monaten von August 2025 bis Juli 2026 wurden vom Bund insgesamt 28,673 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 507 Millionen Euro (1,7 Prozent) weniger als die 29,180 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (August 2024 bis Juli 2025). Im Bundeshaushalt 2026 sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 28,050 Milliarden Euro veranschlagt, 999 Millionen Euro (3,4 Prozent) weniger als im Haushaltsjahr 2025 ausgegeben wurden (Ist 2025: 29,049 Milliarden Euro) bzw. 623 Millionen Euro (2,2 Prozent) weniger als die 28,673 Millionen Euro, die in den 12 Monaten von August 2025 bis Juli 2026 ausgegeben wurden.
Gemessen an den durchschnittlich 5,186 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB; vorläufig) wurden vom Bund in den 12 Monaten von August 2025 bis Juli 2026 für „Bürgergeld“ (brutto) monatlich durchschnittlich 460,74 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von August 2024 bis Juli 2025 wurden für die durchschnittlich 5,412 Millionen RLB durchschnittlich 449,33 Euro pro Monat ausgegeben. (3)
Zu Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 („Grundsicherung“) bis Juli 2026 („erster Grundsicherungsgeld-Monat“) siehe die BIAJ-Abbildung und ergänzende BIAJ-Tabelle mit Blick zurück bis 2005 unten oderdie PDF hier: Download_BIAJ20260820 (zwei Seiten). (4)
Weiterlesen: Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben von 2010 bis Juli 2026
Jobcenter: Mittel und Ausgaben für „Eingliederungsleistungen“ von Januar bis Juli 2026 (Jobcenter gE)
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(BIAJ) Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcenter gE im Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung stehen, und auf die Ausgaben von Januar bis Juli 2026 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT). Download_BIAJ20260817 (PDF, neun Seiten – Auszug unten).
BA-Haushalt: Entwicklung des Finanzierungssaldos bis Juli 2026 - minus 6,4 Milliarden Euro in den letzten 12 Monaten
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(BIAJ) Ein bis Ende Juli 2026 aktualisierter kurzer Blick auf die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des Finanzierungssaldos (Einnahmen minus Ausgaben) seit 2005 (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 3) - mit einem besonderen Blick auf die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 und die ersten sieben Monate 2026 (siehe BIAJ-Abbildungen 2 und 3 von 3). (Download_BIAJ20260815 – PDF: drei Seiten - und/oder unten)
In den letzten 12 Monaten von August 2025 bis Juli 2026 standen den Einnahmen in Höhe von 48,735 Milliarden Euro - darunter Beiträge zur Arbeitsförderung (Beiträge zur Arbeitslosenversicherung) in Höhe von 40,702 Milliarden Euro - Ausgaben in Höhe von 55,152 Milliarden Euro gegenüber - darunter 28,986 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld. Aus den Einnahmen und Ausgaben insgesamt ergibt sich für die 12 Monate von August 2025 bis Juli 2026 ein negativer Finanzierungssaldo in Höhe von 6,417 Milliarden Euro.
Von Januar bis Juli 2026 – wurden von der Bundesagentur für Arbeit 5,708 Milliarden Euro mehr ausgegeben als eingenommen. Von Januar bis Juli des Vorjahres (2025) betrug dieser negative Finanzierungssaldo 3,523 Milliarden Euro – im Haushaltsjahr 2025 dann insgesamt 4,232 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung 2 von 3)
Im Haushalt 2026 der Bundesagentur für Arbeit ist ein negativer Finanzierungssaldo in Höhe von 3,374 Milliarden Euro veranschlagt, der einschließlich von geplanten Zuführungen an die umlagefinanzierten Rücklagen in Höhe von 597 Millionen Euro zu einer erwarteten Finanzierungslücke in Höhe von 3,971 Milliarden Euro führen würde. Im Bundeshaushalt 2026 ist zur Deckung dieser Lücke ein „Überjähriges Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit“ veranschlagt. (Haushaltsstelle 1101/656 22 – Soll: 3,971 Milliarden Euro) Die Abrechnungsergebnisse bis Juli 2026 zeigen, dass die Bundesagentur für Arbeit zum Abschluss des Haushaltsjahres 2026 ein deutlich höheres Darlehen zum Haushaltsausgleich benötigen wird als die im Bundeshaushalt 2026 veranschlagten 3,971 Milliarden Euro.
Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalt 2027 sind für „Überjähriges Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit“ 5,200 Milliarden Euro veranschlagt – nach einem Ist 2025 in Höhe von 1,437 Milliarden Euro und dem genannten Soll 2026 in Höhe von 3,971 Milliarden Euro un den genannten Ist in den letzten 12 Monaten (August 2025 bis Juli 2026) in Höhe von 6,417 Milliarden Euro. (Drucksache 21/7300 vom 14.08.2026). n