BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Februar 2026 – mit Blick auf Iran (Tabellen und Abbildungen)
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(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden im Januar und Februar 2026 insgesamt 49.522 Asylanträge entschieden, davon 37.643 Erstanträge (12.190 bzw. 24,5 Prozent weniger als im Januar und Februar 2025) und 11.879 Folgeanträge (6.642 bzw. 126,8 Prozent mehr als im Januar und Februar 2025). Von den insgesamt 49.522 Asylentscheidungen im Januar Und Februar 2026 waren 37,6 Prozent (18.628) „positive Entscheidungen“. (Januar und Februar 2025: 19,1% der 55.070 Entscheidungen) (Spalten 9 bis 11 in Tabelle 1)
Von den 18.628 „positiven Entscheidungen“ waren 15.839 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG), 10.170 bzw. 179,4 Prozent mehr als im Januar und Februar 2025. Die anderen 2.789 „positiven Entscheidungen“ im Januar und Februar 2026 entfielen auf die Gewährung von lediglich „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG (1.092) und die Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (1.697). 43,3 Prozent (21.447) der im Januar und Februar 2026 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar und Februar 2025: 49,4%),19,1 Prozent (9.447) der Entscheidungen des BAMF (darunter 2.728 im „Dublin-Verfahren“) galten im Januar und Februar 2026 als sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen (Januar und Februar 2025: 31,5%). (Spalten 9 bis 11 in Tabelle 1). n
Gestellt wurden im Januar und Februar 2026 insgesamt 22.231 Asylanträge, davon 15.125 Erstanträge (11.549 bzw. 43,3 Prozent weniger Asylerstanträge als im Januar und Februar 2025) und 7.106 Folgeanträge (3.833 bzw. 117,1 Prozent mehr Asylfolgeanträge als im Januar und Februar 2025). (siehe Spalten 7 bis 9 in Tabelle 2, Seite 3) Im Januar und Februar 2026 waren „2.288 der 15.125 Asylerstantragstellenden (15,1%) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.“ (Januar und Februar 2025: 3.054 bzw. 11,4 Prozent der 26.674 Asylerstanträge) n
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 07. März 2026 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und aus aktuellem Anlass mit einem Blick auf die BAMF-Entscheidungen über Asylerstanträge von Asylsuchenden mit iranischer Staatsangehörigkeit: Download_BIAJ20260307 (PDF: sechs Seiten – Auszüge unten: „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote" und Tabelle „BAMF-Entscheidungen über Asylerstanträge von Asylsuchenden mit iranischer Staatsangehörigkeit"
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Februar 2026
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(BIAJ) In den 12 Monaten von März 2025 bis Februar 2026 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 27,225 Milliarden Euro ausgegeben, 4,356 Milliarden Euro mehr als in den 12 Monaten ein Jahr zuvor (März 2024 bis Februar 2025: 22,869 Milliarden Euro). (1) (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im monatlichen Vorjahresvergleich stiegen die Arbeitslosengeldausgaben nach November 2022 in jedem der danach folgenden 39 Monate (Dezember 2022 bis Februar 2026). In diesen 39 Monaten stieg die 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben um 10,682 Milliarden Euro (64,6 Prozent), von 16,543 Milliarden Euro (Dezember 2021 bis November 2022 auf die oben genannten 27,225 Milliarden Euro (März 2025 bis Februar 2026).

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Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Februar 2026 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Februar 2026 (Stichtag 11.02.) 4,719 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 3,070 Millionen registrierte Arbeitslose, der höchste Februar-Bestand nach Februar 2014 (Februar 2014: 3,138 Millionen Arbeitslose) 1,228 Millionen der registrierten Arbeitslosen waren bei den 156 Agenturen für Arbeit und 1,842 Millionen bei den 404 Jobcentern registriert.
81.000 (2,7 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im Februar 2025 – 100.000 mehr bei den Agenturen für Arbeit und 19.000 weniger bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 54.000 (3,2 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 27.000 (2,1 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im Februar 2025. (siehe Tabelle 4)
Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von
-0,5 Prozent im Saarland (SL) und Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +5,3 Prozent in Berlin (BE). (Land Bremen: -0,3 Prozent; Stadt Bremen: +0,6 Prozent; Bremerhaven: -3,6 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten arbeitslosen Frauen reichten im Ländervergleich von -1,1 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +5,1 Prozent in Berlin (BE) – bei den arbeitslosen Männern von -0,5 Prozent im Land Bremen (HB) bis +5,7 Prozent in Baden-Württemberg (BW). (siehe Tabelle 4, Seite 6)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen im Alter von unter 25 Jahren reichten im Ländervergleich von -3,5 Prozent im Land Bremen (HB) bis +17,4 Prozent in Sachsen (SN). (DE: +6,9 Prozent; siehe Anhang, Seite 10)
Die Arbeitslosenquoten reichten im Februar 2026 von 4,4 Prozent in Bayern (BY) bis 11,6 Prozent im Land Bremen (HB). (Frauen: von 4,0 Prozent in BY bis 11,2 Prozent in HB; Männer: von 4,7 Prozent in BY bis 11,9 Prozent in HB) Bundesrepublik: 6,0 Prozent (Frauen: 6,1 Prozent; Männer: 6,9 Prozent) (siehe Tabelle 5)
3,822 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 3,8 Prozent (149.000) weniger als im Februar 2025. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑6,7 Prozent in Thüringen (TH) bis -2,3 Prozent in Baden-Württemberg (BW). Erinnerung: ELB im Februar vor 10 Jahren (Februar 2016) 4,311 Millionen. ELB-Februar-Maximum: 5,373 Millionen im Februar 2006.
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Februar 2026 und Februar 2025 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 27. Februar 2026: Download_BIAJ20260227 (zwei Text- und acht Tabellenseiten; bremische Städte auf PDF-Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten
EU-SILC: Armut in der Bundesrepublik Deutschland differenziert nach Alter und Geschlecht 2020 bis 2025p
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf einige nach Alter und Geschlecht differenzierte Erst- und Endergebnisse der EU-Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) (1):
2025 galten in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt über 13 Millionen Menschen (13,341 Millionen) (2) als „armutsgefährdet“, kurz: als arm – darunter über 2,3 Millionen minderjährige Kinder und Jugendliche (2,327 Millionen) und über 3,4 Millionen Menschen im Alter von 65 Jahren und älter (3,453 Millionen – darunter 2,094 Millionen bzw. 60,6 Prozent Frauen). (siehe Spalte 12 in BIAJ-Tabelle unten oder zum Download hier: Download_BIAJ20260225 - PDF: eine Seite)
Die „Armutsgefährdungsquote“ in 2025 betrug 16,1 Prozent (weiblich: 16,6 Prozent; männlich: 15,5 Prozent) (Spalte 18). (2) Differenziert nach Alter galten 2025 15,8 Prozent der Kinder und Jugendlichen (Altersgruppe unter 18 Jahre) als arm („armutsgefährdet“), in der Altersgruppe 18 bis unter 25 Jahre 24,6 Prozent, in der Altersgruppen 25 bis unter 50 Jahre und 50 bis unter 65 Jahre 13,6 Prozent und in der Altersgruppe 65 Jahre und älter 19,7 Prozent (Frauen 65+: 21,5 Prozent; Männer 65+: 17,5 Prozent). (siehe Spalte 18)
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in den Arbeits- und Wohnorten Berlin, Hamburg und Bremen - darunter ohne deutsche Staatsangehörigkeit (30.06.2025)
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(BIAJ) Ein vergleichender Blick auf die in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen (Land) arbeitenden bzw. die in diesen Ländern wohnenden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (svB) am 30. Juni 2025 - insgesamt und darunter ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Zwei BIAJ-Abbildungen - unten und Download_BIAJ20260224 (PDF: eine Seite mit Anhang zum 30.06.2024).
Kurze Lesehilfe mit Blick auf das Land Bremen: Bei Betrachtung des Landes Bremen als Arbeitort (AO) hatten am 30. Juni 2025 von den insgesamt 348.167 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 15,5 Prozent (53.933) keine deutsche Staatsangehörigkeit (Rang 9 im Ländervergleich; 30.06.2024: 14,8 Prozent). Bei Betrachtung des Landes Bremen als Wohnort (WO) hatten am 30. Juni 2025 von den insgesamt 264.696 im Land Bremen wohnenden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 21,3 Prozent (56.380) keine deutsche Staatsangehörigkeit. (Rang 2 im Ländervergleich; 30.06.2024: 20,4 Prozent) Anders als in den beiden anderen Stadtstaaten: Im Land Bremen, wohnten im Land Bremen mehr sozialversicherungspflichtigte Beschäftigte ohne deutsche Staatsangehörigkeit (56.380) als dort arbeiteten (53.933). Das heißt, im Land Bremen überstieg die Zahl der auspendelnden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne deutsche Staatsangehörigkeit die Zahl der einpendelnden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne deutsche Staatsangehörigkeit um 2.447 – bei insgesamt 83.471 mehr einpendelnden sozialvesicherungspflichtig Beschäftigten als auspendenlnden spozialversicherungspflichtig Beschäftigten (348.167 svB AO minus 264.696 svB WO). Bremen, 24. Februar 2026