BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis August 2026 – mit Blick auf Iran (Tabellen und Abbildungen)
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(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar bis August 2026 insgesamt 146.719 Asylanträge entschieden, davon 117.229 Erstanträge (61.054 bzw. 34,2 Prozent weniger als von Januar bis August 2025) und 29.490 Folgeanträge (2.260 bzw. 8,3 Prozent mehr als von Januar bis August 2025). Von den insgesamt 146.719 Asylentscheidungen von Januar bis August 2026 waren 37,0 Prozent (54.351) „positive Entscheidungen“. (Januar bis August 2025: 20,0% der 205.513 Entscheidungen) (Spalten 9 bis 11 in Tabelle 1)
Von den 54.351 „positiven Entscheidungen“ waren 39.677 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG), 11.756 bzw. 42,1 Prozent mehr als von Januar bis August 2025. Die anderen 14.674 „positiven Entscheidungen“ von Januar bis August 2026 entfielen auf die Gewährung von lediglich „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG (3.617) und die Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (11.057). 45,0 Prozent (66.070) der von Januar bis August 2026 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar bis August 2025: 51,1%). 17,9 Prozent (26.298) der Entscheidungen des BAMF von Januar bis August 2026 galten als sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen (Januar bis August 2025: 28,9%). (Spalten 9 bis 11 in Tabelle 1) n
Gestellt wurden von Januar bis August 2026 insgesamt 68.271 Asylanträge, davon 47.296 Erstanträge - 30.950 bzw. 39,6 Prozent weniger Asylerstanträge als von Januar bis August 2025 - und 20.975 Folgeanträge – 4.791 bzw. 18,6 Prozent weniger Asylfolgeanträge als von Januar bis August 2025. (siehe Spalten 7 bis 9 in Tabelle 2, Seite 3)
Von Januar bis August 2026 waren „8.346 der 47.296 Asylerstantragstellenden (17,6%) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.“ (Januar bis August 2025: 12.196 bzw. 15,6 Prozent der 78.246 Asylerstanträge) n
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 18. September 2026 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und aus aktuellem Anlass mit einem Blick auf die BAMF-Entscheidungen über Asylerstanträge von Asylsuchenden mit iranischer Staatsangehörigkeit: Download_BIAJ20260918 (PDF: sechs Seiten – Auszug unten: „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote"

Hinweis: Zu den Änderungen der Asylgeschäftsstatistik mit Inkrafttreten der neuen EU-Verordnungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) am 12. Juni 2026 siehe die „FAQ zur neuen Asylgeschäftsstatistik“ (BAMF https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/Asylgeschaeftsstatistik/faq-asylgeschaeftsstatistik.pdf )
Kinder im Alter von unter 14 Jahren: Anzahl und Anteil im Ländervergleich 2015 und 2025
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(BIAJ) Ein kurzer Blick auf Anzahl und Anteil der Kinder im Alter von unter 14 Jahren am 31.12.2015 und 31.12.2025 in der Bundesrepulik Deutschland und in den 16 Ländern. Anlass: Der Weltkindertag am 20 September 2026 und die DPA-Meldung "Besonders viele Kinder in Bremen" im Weser-Kurier vom 16.09.2026 (Seite 9). In dieser DPA-Meldung heißt es: "In Bremen ist der Anteil von Kindern an der Bevölkerung so groß wie in kaum einem anderen Bundesland." Und zur absoluten Zahl der Kinder in der Bundesrepublik 2015 und 2025: "Auch die absolute Zahl der Kinder stieg um rund 700.000".
Die amtlichen Daten der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes zeigen: Im Land Bremen betrug der Anteil der Kinder im Alter von unter 14 Jahren an der Bevölkerung 13,44 Prozent (Rang 1), geringfügig über dem Anteil in Baden-Württemberg (13,42 Prozent - Rang 2). (siehe BIAJ-Tabelle, Spalten 7 und 8 - unten oder PDF-Download hier: BIAJ_20260916).
Und: Die absolute Zahl der Kinder im Alter von unter 14 Jahren stieg in den 10 Jahren vom 31.12.2015* bis 31.12.2025* um etwa 641.000 (641.253) - etwa 94.000 (93.832) weniger Kinder mit deutscher Staatsangehärigkeit und etwa 735.000 (735.085) mehr Kinder ohne deutsche Staatsangehörigkeit. (siehe BIAJ-Tabelle, Spalte 10 - zum Anteil der Kinder ohne deutsche Staatsangehörigkeit an den Kindern im Alter von unter 14 Jahren am 31.12.2025 siehe in Teil 2 der Tabelle die Spalte 7 unten - von 25,8 Prozent im Land Bremen und 19,0 Prozent im Saarland bis 9,2 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern)
* 31.12.2025: Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis des Zensus 2011; 31.12.2025: Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis des Zensus 2022.
Weiterlesen: Kinder im Alter von unter 14 Jahren: Anzahl und Anteil im Ländervergleich 2015 und 2025
Ausbildungsverträge: neu abgeschlossen und vorzeitig gelöst – Bund und Länder 2015 bis 2025
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(BIAJ) 2025 wurden in der Bundesrepublik Deutschland 461.919 Ausbildungsverträge gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG – „Duales Berufsausbildungssystem“) neu abgeschlossen (Bestand am 31.12.2025), 13.140 (2,8 Prozent) weniger als im Vorjahr 2024.
Von Männern wurden 2015 insgesamt 295.509 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen, 7.704 (2,5 Prozent) weniger als im Vorjahr 2024. Von Frauen wurden 2015 insgesamt 166.413 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen, 5.436 (3,2 Prozent) weniger als im Vorjahr 2024.
Die Zahl der vorzeitig gelösten Ausbildungsverträge sank in 2025 gegenüber dem Vorjahr (2024) um 4.248 (2,7 Prozent) auf 154.776. Im Beobachtungszeitraum 2015 bis 2025 wurden 2024 die meisten Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst (159.024). Von den 154.776 vorzeitigen Vertragslösungen in 2025 entfielen 98.874 (63,9 Prozent) auf männliche Auszubildende und 55.902 (36,1 Prozent) auf weibliche Auszubildende. (zur Verteilung der vorzeitigen Vertragslösungen auf die einzelnen Ausbildungsjahre und zu den vorzeitigen Vertragslösungen in der Probezeit als Teil der vorzeitigen Vertragslösungen insgesamt siehe die Spalten 7 bis 10)
Die Lösungsquote in 2025 betrug nach 29,7 Prozent in den beiden Vorjahren (2023 und 2024) 29,2 Prozent – 29,3 Prozent bei den männlichen Auszubildenden und 28,9 Prozent bei den weiblichen Auszubildenden. In den Ländern reichte die Lösungsquote 2025 von 26,4 Prozent in Bayern und 26,8 Prozent in Baden-Württemberg bis 33,1 Prozent in Berlin und 34,3 Prozent im Saarland.
Im Ausbildungsbereich Industrie und Handel betrug die Lösungsquote nach 26,8 Prozent in den beiden Vorjahren (2023 und 2024) 26,6 Prozent – männliche Auszubildende 26,2 Prozent, weibliche Auszubildende 27,4 Prozent. Die Lösungsquote im Ausbildungsbereich Industrie und Handel reichte 2025 in den Ländern von 23,7 Prozent in Baden-Württemberg bis 32,5 Prozent in Sachsen-Anhalt.
Im Ausbildungsbereich Handwerk betrug die Lösungsquote nach 36,7 Prozent im Vorjahr (2024) 35,9 Prozent – männliche Auszubildende 35,6 Prozent, weibliche Auszubildende 36,8 Prozent. Die Lösungsquote im Ausbildungsbereich Handwerk reichte 2025 in den Ländern von 30,5 Prozent in Baden-Württemberg bis 43,5 Prozent im Saarland. n
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 14. September 2026 zu den neu abgeschlossenen und vorzeitig gelösten Ausbildungsverträgen im Bund und den Ländern 2015 bis 2025 (mit 17 BIAJ-Datenblättern; insgesamt und darunter die Ausbildungsbereiche Industrie und Handel und Handwerk, differenziert nach Geschlecht) finden Sie hier: Download_BIAJ20260914 (PDF: 2 Text- und 17 Tabellenseiten, für die Bundesrepublik Deutschland und die 16 Länder - jedes Land eine Tabellenseite von Baden-Württemberg bis Thüringen)
Die BIAJ-Datenblätter (ohne den kurzen Textteil) sind unten angefügt.
Jobcenter: Mittel und Ausgaben für „Eingliederungsleistungen“ von Januar bis August 2026 (Jobcenter gE)
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(BIAJ) Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcenter gE im Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung stehen, und auf die Ausgaben von Januar bis August 2026 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT). Download_BIAJ20260910 (PDF, neun Seiten – Auszug unten).
BA-Haushalt: Entwicklung des Finanzierungssaldos von 2005 bis August 2026
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(BIAJ) Ein bis Ende August 2026 aktualisierter kurzer Blick auf die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des Finanzierungssaldos (Einnahmen minus Ausgaben) seit 2005 (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 3) - mit einem besonderen Blick auf die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 und die ersten acht Monate 2026 (siehe BIAJ-Abbildungen 2 und 3 von 3). (Download_BIAJ20260907BA – PDF: drei Seiten; Auszug unten)
In den letzten 12 Monaten von September 2025 bis August 2026 standen den Einnahmen in Höhe von 48,801 Milliarden Euro - darunter Beiträge zur Arbeitsförderung (Beiträge zur Arbeitslosenversicherung) in Höhe von 40,792 Milliarden Euro - Ausgaben in Höhe von 55,637 Milliarden Euro gegenüber - darunter 29,317 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld. Aus den Einnahmen und Ausgaben insgesamt ergibt sich für die 12 Monate von September 2025 bis August 2026 ein negativer Finanzierungssaldo in Höhe von 6,836 Milliarden Euro.
Von Januar bis August 2026 – wurden von der Bundesagentur für Arbeit 6,282 Milliarden Euro mehr ausgegeben als eingenommen. Von Januar bis August des Vorjahres (2025) betrug dieser negative Finanzierungssaldo 3,678 Milliarden Euro – im Haushaltsjahr 2025 dann insgesamt 4,232 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung 2 von 3)
Im Haushalt 2026 der Bundesagentur für Arbeit ist ein negativer Finanzierungssaldo in Höhe von 3,374 Milliarden Euro veranschlagt, der einschließlich von geplanten Zuführungen an die umlagefinanzierten Rücklagen in Höhe von 597 Millionen Euro zu einer erwarteten Finanzierungslücke in Höhe von 3,971 Milliarden Euro führen würde. Im Bundeshaushalt 2026 ist zur Deckung dieser Lücke ein „Überjähriges Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit“ veranschlagt. (Haushaltsstelle 1101/656 22 – Soll: 3,971 Milliarden Euro) Die Abrechnungsergebnisse bis August 2026 zeigen, dass die Bundesagentur für Arbeit zum Abschluss des Haushaltsjahres 2026 ein wesentlich höheres Darlehen zum Haushaltsausgleich benötigen wird als die im Bundeshaushalt 2026 veranschlagten 3,971 Milliarden Euro – geschätzte etwa acht bis neun Milliarden Euro.
Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalt 2027 sind für „Überjähriges Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit“ 5,200 Milliarden Euro veranschlagt – nach einem Ist 2025 in Höhe von 1,437 Milliarden Euro und dem genannten Soll 2026 in Höhe von 3,971 Milliarden Euro. (Drucksache 21/7300 vom 14.08.2026). n
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