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BA-Haushalt: Entwicklung des Finanzierungssaldos bis Juli 2026 - minus 6,4 Milliarden Euro in den letzten 12 Monaten

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Erstellt: 15. August 2026

(BIAJ) Ein bis Ende Juli 2026 aktualisierter kurzer Blick auf die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des Finanzierungssaldos (Einnahmen minus Ausgaben) seit 2005 (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 3) - mit einem besonderen Blick auf die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 und die ersten sieben Monate 2026 (siehe BIAJ-Abbildungen 2 und 3 von 3). (Download_BIAJ20260815 – PDF: drei Seiten - und/oder unten)

In den letzten 12 Monaten von August 2025 bis Juli 2026 standen den Einnahmen in Höhe von 48,735 Milliarden Euro - darunter Beiträge zur Arbeitsförderung (Beiträge zur Arbeitslosenversicherung) in Höhe von 40,702 Milliarden Euro - Ausgaben in Höhe von 55,152 Milliarden Euro gegenüber - darunter 28,986 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld. Aus den Einnahmen und Ausgaben insgesamt ergibt sich für die 12 Monate von August 2025 bis Juli 2026 ein negativer Finanzierungssaldo in Höhe von 6,417 Milliarden Euro.

Von Januar bis Juli 2026 – wurden von der Bundesagentur für Arbeit 5,708 Milliarden Euro mehr ausgegeben als eingenommen. Von Januar bis Juli des Vorjahres (2025) betrug dieser negative Finanzierungssaldo 3,523 Milliarden Euro – im Haushaltsjahr 2025 dann insgesamt 4,232 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung 2 von 3)

Im Haushalt 2026 der Bundesagentur für Arbeit ist ein negativer Finanzierungssaldo in Höhe von 3,374 Milliarden Euro veranschlagt, der einschließlich von geplanten Zuführungen an die umlagefinanzierten Rücklagen in Höhe von 597 Millionen Euro zu einer erwarteten Finanzierungslücke in Höhe von 3,971 Milliarden Euro führen würde. Im Bundeshaushalt 2026 ist zur Deckung dieser Lücke ein „Überjähriges Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit“ veranschlagt. (Haushaltsstelle 1101/656 22 – Soll: 3,971 Milliarden Euro) Die Abrechnungsergebnisse bis Juli 2026 zeigen, dass die Bundesagentur für Arbeit zum Abschluss des Haushaltsjahres 2026 ein deutlich höheres Darlehen zum Haushaltsausgleich benötigen wird als die im Bundeshaushalt 2026 veranschlagten 3,971 Milliarden Euro.
Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalt 2027 sind für „Überjähriges Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit“ 5,200 Milliarden Euro veranschlagt – nach einem Ist 2025 in Höhe von 1,437 Milliarden Euro und dem genannten Soll 2026 in Höhe von 3,971 Milliarden Euro un den genannten Ist in den letzten 12 Monaten (August 2025 bis Juli 2026) in Höhe von 6,417 Milliarden Euro. (Drucksache 21/7300 vom 14.08.2026). n

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Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Juli 2026 - nahezu 29 Milliarden Euro in den letzten 12 Monaten

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Erstellt: 14. August 2026

(BIAJ) In den 12 Monaten von August 2025 bis Juli 2026 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 28,986 Milliarden Euro ausgegeben, 4,314 Milliarden Euro (17,5 Prozent) mehr als in den 12 Monaten ein Jahr zuvor (August 2024 bis Juli 2025: 24,672 Milliarden Euro). (1) (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im monatlichen Vorjahresvergleich stiegen die Arbeitslosengeldausgaben nach November 2022 in jedem der danach folgenden 44 Monate (Dezember 2022 bis Juli 2026). In diesen 44 Monaten stieg die 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben um 12,443 Milliarden Euro (75,2 Prozent), von 16,543 Milliarden Euro (Dezember 2021 bis November 2022) auf die oben genannten 28,986 Milliarden Euro (August 2025 bis Juli 2026). Anmerkung: Der prozentuale Anstieg (die Wachstumsrate) der 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben im Vorjahresvergleich, der bis Ende Dezember 2025 auf 19,4 Prozent stieg, ist seitdem leicht auf die oben genannten 17,5 Prozent gesunken.

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Zahlbeträge der Renten wegen Alters im Rentenzugang und Rentenbestand 2015 und 2025 – Ländervergleich: Männer, Frauen

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Erstellt: 14. August 2026

(BIAJ) Ein vergleichender Blick auf die durchschnittlichen Zahlbeträge der Altersrenten (Renten wegen Alters) der Männer und Frauen im Rentenzugang in den Jahren 2015 und 2025 (BIAJ-Tabelle 1 von 3) und Rentenbestand am 31.12.2015 und 31.12.2025 (BIAJ-Tabelle 2 von 3) und die Differenzen zwischen den Rentenzahlbeträgen im Zugang und Bestand (BIAJ-Tabelle 3 von 3). PDF hier: Download_BIAJ_20160814 (drei Seiten) und/oder unten mit kurzer Lesehilfe zu BIAJ-Tabelle 3.

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Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Juli 2026 (mit bremischen Städten)

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Erstellt: 31. Juli 2026

(BIAJ) Juli 2026 (Stichtag 13.07.): 4,707 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 3,007 Millionen registrierte Arbeitslose, der höchste Juli-Bestand nach Juli 2010 (Juli 2010: 3,187 Millionen Arbeitslose). 1,197 Millionen der registrierten Arbeitslosen waren bei den 146 Agenturen für Arbeit und 1,811 Millionen bei den 404 Jobcentern registriert. 

28.000 (0,9 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im Juli 2025 – 80.000 mehr bei den Agenturen für Arbeit und 52.000 weniger bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 25.000 (1,6 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 2.000 (0,2 Prozent) mehr arbeitslose Frauen. (siehe Tabelle 4)

Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von -2,7 Prozent im Land Bremen (HB) bis +2,9 Prozent in Hessen (HE). (Stadt Bremen: -2,2 Prozent; Bremerhaven: -4,2 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)

Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten arbeitslosen Frauen reichten im Ländervergleich von -2,0 Prozent in Nordrhein-Westfalen (NW) bis +2,8 Prozent in Schleswig-Holstein (SH) – bei den arbeitslosen Männern von -3,3 Prozent im Land Bremen (HB) bis +3,8 Prozent in Hessen (HE). (siehe Tabelle 4, Seite 6)

Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen im Alter von unter 25 Jahren reichten im Ländervergleich von -1,9 Prozent im Land Bremen (HB) bis +15,4 Prozent in Hamburg (HH). (DE: +4,9 Prozent; siehe Anhang, Seite 10)

Die Arbeitslosenquoten reichten im Juli 2026 von 4,1 Prozent in Bayern (BY) bis 11,4 Prozent im Land Bremen (HB). (Frauen: von 3,9 Prozent in BY bis 11,3 Prozent in HB; Männer: von 4,2 Prozent in BY bis 11,6 Prozent in HB) Bundesrepublik: 6,4 Prozent (Frauen: 6,1 Prozent; Männer: 6,7 Prozent) (siehe Tabelle 5)

3,775 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 3,1 Prozent (121.000) weniger als im Juli 2025. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑6,5 Prozent in Thüringen (TH) bis -0,5 Prozent in Baden-Württemberg (BW). Erinnerung: ELB im Juli vor 10 Jahren (Juli 2016) 4,312 Millionen. ELB-Juli-Maximum: 5,398 Millionen im Juli 2006.

Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Juli 2026 und Juli 2025 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 31. Juli 2026: Download_BIAJ20260731 (zwei Text- und acht Tabellenseiten; bremische Städte auf PDF-Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten


 

SGB-II-Quoten-Vergleich Ende 2009 bis Ende 2025: Bund, NRW, Ruhrgebiet, Land Bremen und bremische Städte

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Erstellt: 30. Juli 2026

(BIAJ) Im Ruhrgebiet („Metropole Ruhr“) waren im Dezember 2025 14,8 Prozent (596.638) der Menschen im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (4,023 Millionen) auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Hartz IV - Bürgergeld) angewiesen (SGB-II-Leistungsberechtigte). (Dezember 2022: 15,3 Prozent) In den 15 Kreisen des Ruhrgebiets (11 kreisfreie Städte und 4 Landkreise) reichten die SGB-II-Quoten (0 Jahre bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze) im Dezember 2025 von 8,7 Prozent im Landkreis Wesel bis 22,8 Prozent in der Stadt Gelsenkirchen. (Dezember 2022: 9,2 Prozent bis 23,8 Prozent)

In Nordrhein-Westfalen ohne das Ruhrgebiet waren im Dezember 2025 durchschnittlich 8,8 Prozent (903.631) der Menschen im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (10,224 Millionen) auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Hartz IV - Bürgergeld) angewiesen.(Dezember 2022: 9,3 Prozent)  (siehe dazu BIAJ-Tabelle 1, Seite 3 und BIAJ-Tabelle 2- Teil 1, Seite 4)

Im Land Bremen galt dies im Dezember 2025 für durchschnittlich 16,0 Prozent (91.232) der Bevölkerung im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (569.017). (Dezember 2022: 17,1 Prozent) (siehe dazu Tabelle 1, Seite 3 und Tabelle 2-Teil 3, Seite 6). (Stadt Bremen: 15,3 Prozent – Dezember 2022: 16,3 Prozent; Bremerhaven: 19,9 Prozent – Dezember 2022: 21,0 Prozent; Bundesrepublik Deutschland: 8,0 Prozent – Dezember 2022: 8,3 Prozent)

Zur Entwicklung (und den Berechnungsgrundlagen) der SGB-II-Quoten im Bund, in Nordrhein-Westfalen (NRW), im Ruhrgebiet und den 11 kreisfreien Städten und vier Landkreisen des Ruhrgebiets, in NRW ohne das Ruhrgebiet, im Land Bremen und den beiden bremischen Städten von Dezember 2009 bis Dezember 2025 siehe die BIAJ-Materialien vom 30. Juli 2026: Download_BIAJ20260730 (PDF: zwei Text- und vier Tabellenseiten – Auszug: BIAJ-Tabelle 1 von 2: siehe auch unten)

Weiterlesen: SGB-II-Quoten-Vergleich Ende 2009 bis Ende 2025: Bund, NRW, Ruhrgebiet, Land Bremen und bremische...

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