Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben von 2010 bis Juli 2026
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(BIAJ) Von Januar bis Juli 2026 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ (ab 01.07.2026 „Grundsicherungsgeld“ – bis 31.12.2022 „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“) insgesamt 17,146 Milliarden Euro ausgegeben (1), 376 Millionen Euro (2,1 Prozent) weniger als die 17,522 Milliarden Euro im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis Juli 2025). (2)
In den 12 Monaten von August 2025 bis Juli 2026 wurden vom Bund insgesamt 28,673 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 507 Millionen Euro (1,7 Prozent) weniger als die 29,180 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (August 2024 bis Juli 2025). Im Bundeshaushalt 2026 sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 28,050 Milliarden Euro veranschlagt, 999 Millionen Euro (3,4 Prozent) weniger als im Haushaltsjahr 2025 ausgegeben wurden (Ist 2025: 29,049 Milliarden Euro) bzw. 623 Millionen Euro (2,2 Prozent) weniger als die 28,673 Millionen Euro, die in den 12 Monaten von August 2025 bis Juli 2026 ausgegeben wurden.
Gemessen an den durchschnittlich 5,186 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB; vorläufig) wurden vom Bund in den 12 Monaten von August 2025 bis Juli 2026 für „Bürgergeld“ (brutto) monatlich durchschnittlich 460,74 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von August 2024 bis Juli 2025 wurden für die durchschnittlich 5,412 Millionen RLB durchschnittlich 449,33 Euro pro Monat ausgegeben. (3)
Zu Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 („Grundsicherung“) bis Juli 2026 („erster Grundsicherungsgeld-Monat“) siehe die BIAJ-Abbildung und ergänzende BIAJ-Tabelle mit Blick zurück bis 2005 unten oderdie PDF hier: Download_BIAJ20260820 (zwei Seiten). (4)
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Jobcenter: Mittel und Ausgaben für „Eingliederungsleistungen“ von Januar bis Juli 2026 (Jobcenter gE)
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(BIAJ) Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcenter gE im Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung stehen, und auf die Ausgaben von Januar bis Juli 2026 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT). Download_BIAJ20260817 (PDF, neun Seiten – Auszug unten).
BA-Haushalt: Entwicklung des Finanzierungssaldos bis Juli 2026 - minus 6,4 Milliarden Euro in den letzten 12 Monaten
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(BIAJ) Ein bis Ende Juli 2026 aktualisierter kurzer Blick auf die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des Finanzierungssaldos (Einnahmen minus Ausgaben) seit 2005 (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 3) - mit einem besonderen Blick auf die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 und die ersten sieben Monate 2026 (siehe BIAJ-Abbildungen 2 und 3 von 3). (Download_BIAJ20260815 – PDF: drei Seiten - und/oder unten)
In den letzten 12 Monaten von August 2025 bis Juli 2026 standen den Einnahmen in Höhe von 48,735 Milliarden Euro - darunter Beiträge zur Arbeitsförderung (Beiträge zur Arbeitslosenversicherung) in Höhe von 40,702 Milliarden Euro - Ausgaben in Höhe von 55,152 Milliarden Euro gegenüber - darunter 28,986 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld. Aus den Einnahmen und Ausgaben insgesamt ergibt sich für die 12 Monate von August 2025 bis Juli 2026 ein negativer Finanzierungssaldo in Höhe von 6,417 Milliarden Euro.
Von Januar bis Juli 2026 – wurden von der Bundesagentur für Arbeit 5,708 Milliarden Euro mehr ausgegeben als eingenommen. Von Januar bis Juli des Vorjahres (2025) betrug dieser negative Finanzierungssaldo 3,523 Milliarden Euro – im Haushaltsjahr 2025 dann insgesamt 4,232 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung 2 von 3)
Im Haushalt 2026 der Bundesagentur für Arbeit ist ein negativer Finanzierungssaldo in Höhe von 3,374 Milliarden Euro veranschlagt, der einschließlich von geplanten Zuführungen an die umlagefinanzierten Rücklagen in Höhe von 597 Millionen Euro zu einer erwarteten Finanzierungslücke in Höhe von 3,971 Milliarden Euro führen würde. Im Bundeshaushalt 2026 ist zur Deckung dieser Lücke ein „Überjähriges Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit“ veranschlagt. (Haushaltsstelle 1101/656 22 – Soll: 3,971 Milliarden Euro) Die Abrechnungsergebnisse bis Juli 2026 zeigen, dass die Bundesagentur für Arbeit zum Abschluss des Haushaltsjahres 2026 ein deutlich höheres Darlehen zum Haushaltsausgleich benötigen wird als die im Bundeshaushalt 2026 veranschlagten 3,971 Milliarden Euro.
Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalt 2027 sind für „Überjähriges Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit“ 5,200 Milliarden Euro veranschlagt – nach einem Ist 2025 in Höhe von 1,437 Milliarden Euro und dem genannten Soll 2026 in Höhe von 3,971 Milliarden Euro un den genannten Ist in den letzten 12 Monaten (August 2025 bis Juli 2026) in Höhe von 6,417 Milliarden Euro. (Drucksache 21/7300 vom 14.08.2026). n
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Juli 2026 - nahezu 29 Milliarden Euro in den letzten 12 Monaten
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(BIAJ) In den 12 Monaten von August 2025 bis Juli 2026 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 28,986 Milliarden Euro ausgegeben, 4,314 Milliarden Euro (17,5 Prozent) mehr als in den 12 Monaten ein Jahr zuvor (August 2024 bis Juli 2025: 24,672 Milliarden Euro). (1) (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im monatlichen Vorjahresvergleich stiegen die Arbeitslosengeldausgaben nach November 2022 in jedem der danach folgenden 44 Monate (Dezember 2022 bis Juli 2026). In diesen 44 Monaten stieg die 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben um 12,443 Milliarden Euro (75,2 Prozent), von 16,543 Milliarden Euro (Dezember 2021 bis November 2022) auf die oben genannten 28,986 Milliarden Euro (August 2025 bis Juli 2026). Anmerkung: Der prozentuale Anstieg (die Wachstumsrate) der 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben im Vorjahresvergleich, der bis Ende Dezember 2025 auf 19,4 Prozent stieg, ist seitdem leicht auf die oben genannten 17,5 Prozent gesunken.

Zahlbeträge der Renten wegen Alters im Rentenzugang und Rentenbestand 2015 und 2025 – Ländervergleich: Männer, Frauen
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(BIAJ) Ein vergleichender Blick auf die durchschnittlichen Zahlbeträge der Altersrenten (Renten wegen Alters) der Männer und Frauen im Rentenzugang in den Jahren 2015 und 2025 (BIAJ-Tabelle 1 von 3) und Rentenbestand am 31.12.2015 und 31.12.2025 (BIAJ-Tabelle 2 von 3) und die Differenzen zwischen den Rentenzahlbeträgen im Zugang und Bestand (BIAJ-Tabelle 3 von 3). PDF hier: Download_BIAJ_20160814 (drei Seiten) und/oder unten mit kurzer Lesehilfe zu BIAJ-Tabelle 3.