Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld-, Bürgergeld- und Grundsicherungsgeld-Ausgaben von 2010 bis August 2026
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(BIAJ) Von Januar bis August 2026 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ und „Grundsicherungsgeld“ (ab 01.07.2026 - bis 31.12.2022 „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“) insgesamt 19,486 Milliarden Euro ausgegeben (1), 437 Millionen Euro (2,2 Prozent) weniger als die 19,923 Milliarden Euro im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis August 2025). (2)
In den 12 Monaten von September 2025 bis August 2026 wurden vom Bund insgesamt 28,612 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ bzw. „Grundsicherungsgeld“ ausgegeben – 548 Millionen Euro (1,9 Prozent) weniger als die 29,160 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (September 2024 bis August 2025). Im Bundeshaushalt 2026 sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 28,050 Milliarden Euro veranschlagt, 999 Millionen Euro (3,4 Prozent) weniger als im Haushaltsjahr 2025 ausgegeben wurden (Ist 2025: 29,049 Milliarden Euro) bzw. 562 Millionen Euro (2,0 Prozent) weniger als die 28,612 Millionen Euro, die in den 12 Monaten von September 2025 bis August 2026 ausgegeben wurden.
Gemessen an den durchschnittlich 5,167 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB; vorläufig) wurden vom Bund in den 12 Monaten von September 2025 bis August 2026 für „Bürgergeld“ (brutto) monatlich durchschnittlich 461,41 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von September 2024 bis August 2025 wurden für die durchschnittlich 5,394 Millionen RLB durchschnittlich 450,53 Euro pro Monat ausgegeben. (3)
Zu Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Bürgergeld und Grundsicherungsgeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 („Grundsicherung“) bis August 2026 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder die PDF hier: Download_BIAJ20260922 (eine Seite). (4)
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, erwerbsfähige Leistungsberechtigte (SGB II), Staatsangehörigkeit 2015 bis 2025
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(BIAJ) Ein unkommentierter, bis Ende 2025 aktualisierter Blick auf die Entwicklung der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (svB), der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB - SGB II – Arbeitslosengeld II, Bürgergeld gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1) insgesamt und darunter der sozialversicherungspflichtig beschäftigten ELB (svb_ELB), differenziert nach Staatsangehörigkeit, darunter Bulgarien, Rumänien und Ukraine. Berichtszeitraum: Juni 2015 bis Dezember 2025.
Siehe die zwei BIAJ-Abbildungen unten bzw.im PDF mit den Berechnungsgrundlagen auf Seite 3: Download_BIAJ20260921
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis August 2026 – mit Blick auf Iran (Tabellen und Abbildungen)
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(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar bis August 2026 insgesamt 146.719 Asylanträge entschieden, davon 117.229 Erstanträge (61.054 bzw. 34,2 Prozent weniger als von Januar bis August 2025) und 29.490 Folgeanträge (2.260 bzw. 8,3 Prozent mehr als von Januar bis August 2025). Von den insgesamt 146.719 Asylentscheidungen von Januar bis August 2026 waren 37,0 Prozent (54.351) „positive Entscheidungen“. (Januar bis August 2025: 20,0% der 205.513 Entscheidungen) (Spalten 9 bis 11 in Tabelle 1)
Von den 54.351 „positiven Entscheidungen“ waren 39.677 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG), 11.756 bzw. 42,1 Prozent mehr als von Januar bis August 2025. Die anderen 14.674 „positiven Entscheidungen“ von Januar bis August 2026 entfielen auf die Gewährung von lediglich „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG (3.617) und die Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (11.057). 45,0 Prozent (66.070) der von Januar bis August 2026 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar bis August 2025: 51,1%). 17,9 Prozent (26.298) der Entscheidungen des BAMF von Januar bis August 2026 galten als sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen (Januar bis August 2025: 28,9%). (Spalten 9 bis 11 in Tabelle 1) n
Gestellt wurden von Januar bis August 2026 insgesamt 68.271 Asylanträge, davon 47.296 Erstanträge - 30.950 bzw. 39,6 Prozent weniger Asylerstanträge als von Januar bis August 2025 - und 20.975 Folgeanträge – 4.791 bzw. 18,6 Prozent weniger Asylfolgeanträge als von Januar bis August 2025. (siehe Spalten 7 bis 9 in Tabelle 2, Seite 3)
Von Januar bis August 2026 waren „8.346 der 47.296 Asylerstantragstellenden (17,6%) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.“ (Januar bis August 2025: 12.196 bzw. 15,6 Prozent der 78.246 Asylerstanträge) n
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 18. September 2026 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und aus aktuellem Anlass mit einem Blick auf die BAMF-Entscheidungen über Asylerstanträge von Asylsuchenden mit iranischer Staatsangehörigkeit: Download_BIAJ20260918 (PDF: sechs Seiten – Auszug unten: „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote"

Hinweis: Zu den Änderungen der Asylgeschäftsstatistik mit Inkrafttreten der neuen EU-Verordnungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) am 12. Juni 2026 siehe die „FAQ zur neuen Asylgeschäftsstatistik“ (BAMF https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/Asylgeschaeftsstatistik/faq-asylgeschaeftsstatistik.pdf )
Kinder im Alter von unter 14 Jahren: Anzahl und Anteil im Ländervergleich 2015 und 2025
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(BIAJ) Ein kurzer Blick auf Anzahl und Anteil der Kinder im Alter von unter 14 Jahren am 31.12.2015 und 31.12.2025 in der Bundesrepulik Deutschland und in den 16 Ländern. Anlass: Der Weltkindertag am 20 September 2026 und die DPA-Meldung "Besonders viele Kinder in Bremen" im Weser-Kurier vom 16.09.2026 (Seite 9). In dieser DPA-Meldung heißt es: "In Bremen ist der Anteil von Kindern an der Bevölkerung so groß wie in kaum einem anderen Bundesland." Und zur absoluten Zahl der Kinder in der Bundesrepublik 2015 und 2025: "Auch die absolute Zahl der Kinder stieg um rund 700.000".
Die amtlichen Daten der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes zeigen: Im Land Bremen betrug der Anteil der Kinder im Alter von unter 14 Jahren an der Bevölkerung 13,44 Prozent (Rang 1), geringfügig über dem Anteil in Baden-Württemberg (13,42 Prozent - Rang 2). (siehe BIAJ-Tabelle, Spalten 7 und 8 - unten oder PDF-Download hier: BIAJ_20260916).
Und: Die absolute Zahl der Kinder im Alter von unter 14 Jahren stieg in den 10 Jahren vom 31.12.2015* bis 31.12.2025* um etwa 641.000 (641.253) - etwa 94.000 (93.832) weniger Kinder mit deutscher Staatsangehärigkeit und etwa 735.000 (735.085) mehr Kinder ohne deutsche Staatsangehörigkeit. (siehe BIAJ-Tabelle, Spalte 10 - zum Anteil der Kinder ohne deutsche Staatsangehörigkeit an den Kindern im Alter von unter 14 Jahren am 31.12.2025 siehe in Teil 2 der Tabelle die Spalte 7 unten - von 25,8 Prozent im Land Bremen und 19,0 Prozent im Saarland bis 9,2 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern)
* 31.12.2025: Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis des Zensus 2011; 31.12.2025: Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis des Zensus 2022.
Weiterlesen: Kinder im Alter von unter 14 Jahren: Anzahl und Anteil im Ländervergleich 2015 und 2025
Ausbildungsverträge: neu abgeschlossen und vorzeitig gelöst – Bund und Länder 2015 bis 2025
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(BIAJ) 2025 wurden in der Bundesrepublik Deutschland 461.919 Ausbildungsverträge gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG – „Duales Berufsausbildungssystem“) neu abgeschlossen (Bestand am 31.12.2025), 13.140 (2,8 Prozent) weniger als im Vorjahr 2024.
Von Männern wurden 2015 insgesamt 295.509 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen, 7.704 (2,5 Prozent) weniger als im Vorjahr 2024. Von Frauen wurden 2015 insgesamt 166.413 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen, 5.436 (3,2 Prozent) weniger als im Vorjahr 2024.
Die Zahl der vorzeitig gelösten Ausbildungsverträge sank in 2025 gegenüber dem Vorjahr (2024) um 4.248 (2,7 Prozent) auf 154.776. Im Beobachtungszeitraum 2015 bis 2025 wurden 2024 die meisten Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst (159.024). Von den 154.776 vorzeitigen Vertragslösungen in 2025 entfielen 98.874 (63,9 Prozent) auf männliche Auszubildende und 55.902 (36,1 Prozent) auf weibliche Auszubildende. (zur Verteilung der vorzeitigen Vertragslösungen auf die einzelnen Ausbildungsjahre und zu den vorzeitigen Vertragslösungen in der Probezeit als Teil der vorzeitigen Vertragslösungen insgesamt siehe die Spalten 7 bis 10)
Die Lösungsquote in 2025 betrug nach 29,7 Prozent in den beiden Vorjahren (2023 und 2024) 29,2 Prozent – 29,3 Prozent bei den männlichen Auszubildenden und 28,9 Prozent bei den weiblichen Auszubildenden. In den Ländern reichte die Lösungsquote 2025 von 26,4 Prozent in Bayern und 26,8 Prozent in Baden-Württemberg bis 33,1 Prozent in Berlin und 34,3 Prozent im Saarland.
Im Ausbildungsbereich Industrie und Handel betrug die Lösungsquote nach 26,8 Prozent in den beiden Vorjahren (2023 und 2024) 26,6 Prozent – männliche Auszubildende 26,2 Prozent, weibliche Auszubildende 27,4 Prozent. Die Lösungsquote im Ausbildungsbereich Industrie und Handel reichte 2025 in den Ländern von 23,7 Prozent in Baden-Württemberg bis 32,5 Prozent in Sachsen-Anhalt.
Im Ausbildungsbereich Handwerk betrug die Lösungsquote nach 36,7 Prozent im Vorjahr (2024) 35,9 Prozent – männliche Auszubildende 35,6 Prozent, weibliche Auszubildende 36,8 Prozent. Die Lösungsquote im Ausbildungsbereich Handwerk reichte 2025 in den Ländern von 30,5 Prozent in Baden-Württemberg bis 43,5 Prozent im Saarland. n
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 14. September 2026 zu den neu abgeschlossenen und vorzeitig gelösten Ausbildungsverträgen im Bund und den Ländern 2015 bis 2025 (mit 17 BIAJ-Datenblättern; insgesamt und darunter die Ausbildungsbereiche Industrie und Handel und Handwerk, differenziert nach Geschlecht) finden Sie hier: Download_BIAJ20260914 (PDF: 2 Text- und 17 Tabellenseiten, für die Bundesrepublik Deutschland und die 16 Länder - jedes Land eine Tabellenseite von Baden-Württemberg bis Thüringen)
Die BIAJ-Datenblätter (ohne den kurzen Textteil) sind unten angefügt.