Jobcenter: Mittel und Ausgaben für „Eingliederungsleistungen“ von Januar bis August 2026 (Jobcenter gE)
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(BIAJ) Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcenter gE im Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung stehen, und auf die Ausgaben von Januar bis August 2026 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT). Download_BIAJ20260910 (PDF, neun Seiten – Auszug unten).
BA-Haushalt: Entwicklung des Finanzierungssaldos von 2005 bis August 2026
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(BIAJ) Ein bis Ende August 2026 aktualisierter kurzer Blick auf die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des Finanzierungssaldos (Einnahmen minus Ausgaben) seit 2005 (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 3) - mit einem besonderen Blick auf die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 und die ersten acht Monate 2026 (siehe BIAJ-Abbildungen 2 und 3 von 3). (Download_BIAJ20260907BA – PDF: drei Seiten; Auszug unten)
In den letzten 12 Monaten von September 2025 bis August 2026 standen den Einnahmen in Höhe von 48,801 Milliarden Euro - darunter Beiträge zur Arbeitsförderung (Beiträge zur Arbeitslosenversicherung) in Höhe von 40,792 Milliarden Euro - Ausgaben in Höhe von 55,637 Milliarden Euro gegenüber - darunter 29,317 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld. Aus den Einnahmen und Ausgaben insgesamt ergibt sich für die 12 Monate von September 2025 bis August 2026 ein negativer Finanzierungssaldo in Höhe von 6,836 Milliarden Euro.
Von Januar bis August 2026 – wurden von der Bundesagentur für Arbeit 6,282 Milliarden Euro mehr ausgegeben als eingenommen. Von Januar bis August des Vorjahres (2025) betrug dieser negative Finanzierungssaldo 3,678 Milliarden Euro – im Haushaltsjahr 2025 dann insgesamt 4,232 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung 2 von 3)
Im Haushalt 2026 der Bundesagentur für Arbeit ist ein negativer Finanzierungssaldo in Höhe von 3,374 Milliarden Euro veranschlagt, der einschließlich von geplanten Zuführungen an die umlagefinanzierten Rücklagen in Höhe von 597 Millionen Euro zu einer erwarteten Finanzierungslücke in Höhe von 3,971 Milliarden Euro führen würde. Im Bundeshaushalt 2026 ist zur Deckung dieser Lücke ein „Überjähriges Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit“ veranschlagt. (Haushaltsstelle 1101/656 22 – Soll: 3,971 Milliarden Euro) Die Abrechnungsergebnisse bis August 2026 zeigen, dass die Bundesagentur für Arbeit zum Abschluss des Haushaltsjahres 2026 ein wesentlich höheres Darlehen zum Haushaltsausgleich benötigen wird als die im Bundeshaushalt 2026 veranschlagten 3,971 Milliarden Euro – geschätzte etwa acht bis neun Milliarden Euro.
Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalt 2027 sind für „Überjähriges Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit“ 5,200 Milliarden Euro veranschlagt – nach einem Ist 2025 in Höhe von 1,437 Milliarden Euro und dem genannten Soll 2026 in Höhe von 3,971 Milliarden Euro. (Drucksache 21/7300 vom 14.08.2026). n
Weiterlesen: BA-Haushalt: Entwicklung des Finanzierungssaldos von 2005 bis August 2026
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis August 2026 – 29,3 Milliarden Euro in den letzten 12 Monaten
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(BIAJ) In den 12 Monaten von September 2025 bis August 2026 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 29,317 Milliarden Euro ausgegeben, 4,283 Milliarden Euro (17,1 Prozent) mehr als in den 12 Monaten ein Jahr zuvor (September 2024 bis August 2025: 25,034 Milliarden Euro). (1) (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im monatlichen Vorjahresvergleich stiegen die Arbeitslosengeldausgaben nach November 2022 in jedem der danach folgenden 45 Monate (Dezember 2022 bis August 2026). In diesen 45 Monaten stieg die 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben um 12,774 Milliarden Euro (77,2 Prozent), von 16,543 Milliarden Euro (Dezember 2021 bis November 2022) auf die oben genannten 29,317 Milliarden Euro (September 2025 bis August 2026).
Anmerkung: Die Wachstumsrate (der prozentuale Anstieg) der 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben im Vorjahresvergleich, die bis Ende Dezember 2025 auf 19,4 Prozent stieg, sank 2026 in den ersten acht Monaten leicht auf die oben genannten 17,1 Prozent. Absolut sank dieser Anstieg der 12-Monatsumme im Vorjahresvergleich nach dem Maximum im April 2026 (4,388 Milliarden Euro) auf die genannten 4,283 Milliarden Euro im August 2026.

Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosengeld II, Bürgergeld: Eine Erinnerung an gezahlte, gekürzte und abgeschaffte Rentenversicherungsbeiträge
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(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Tabelle zur Entwicklung der Ausgaben für Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosengeld II (und Sozialgeld) und Bürgergeld und den gezahlten, gekürzten und abgeschafften Rentenversicherungsbeiträgen von 1990 bis 2025 - mit einer Anmerkung zur Anzahl der Alhi-Leistungsempfänger (Männer, Frauen) im letzten Monat vor Abschaffung der Arbeitslosenhilfe. PDF hier: Download_BIAJ20260904 (eine Seite) und/oder unten.
Anmerkung: Siehe dazu auch den Vergleich der Rentenzahlbetge im Bestand und im Zugang in den BIAJ-Materialien "Zahlbeträge der Renten wegen Alters im Rentenzugang und Rentenbestand 2015 und 2025 – Ländervergleich: Männer, Frauen" (hier: BIAJ_20260814)
Jobcenter 2027: „Verwaltungskosten“ und „Leistungen zur Eingliederung“ – eine erste Mittelschätzung
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(BIAJ) Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalt 2027 (1) sind für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende", wie im Bundeshaushalt 2025 und Bundeshaushalt 2026, 5,250 Mrd. Euro veranschlagt (Haushaltsstelle 1101/636 13-259) – nach einem Ausgaben-Ist 2025 in Höhe von 6,788 Milliarden Euro, 1,538 Milliarden Euro mehr als das veranschlagte Soll.
Für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ sind, wie im Bundeshaushalt 2026, 4,700 Mrd. Euro veranschlagt (Haushaltsstelle 1101/685 11). Gemäß Erläuterung bei dieser Haushaltsstelle dürfen zudem Ausgabereste zu Lasten aller Einzelpläne bis zur Höhe von 350 Mio. Euro in Anspruch genommen werden. Diese wurden in den vergangenen Jahren immer wieder noch vor Inkrafttreten des jeweiligen Haushaltsgesetzes auf dem Verordnungsweg (Eingliederungsmittel-Verordnung) zu den Mitteln für die „Verwaltungskosten“ umgeschichtet. (2)
Die Ergebnisse der vorläufigen ersten Schätzungen/Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) in zwei Tabellen (EGL und VWK-Bund) zeigen, wie hoch die Anteile der einzelnen Jobcenter (300 „gemeinsame Einrichtungen“- gE - und 104 „zugelassene kommunale Träger“ - zkT) an den Bundesmitteln (incl. Ausgabereste) im Haushaltsjahr 2027 sein könnten. (3)
BIAJ-Tabellen vom 03.09.2026:
Download_BIAJ20260903_Teil_1_VWK_Bund
Download_BIAJ20260903_Teil_2_EGL (mit einer am 09.09.2026 auf Seite 9 angefügten Anmerkung - siehe auch unten()
Anmerkung: Welchen Einfluss die folgenden parlamentarischen Beratungen des Regierungsentwurfs auf die Aufstellung des Bundeshaushalts 2027 haben werden, ist noch nicht bekannt. Nicht bekannt ist auch, ob die Verteilungsmaßstäbe durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für das kommende Haushaltsjahr 2027 geändert werden.
(siehe auch die weitere am 09.09.2026 angefügte Anmerkung zu einer „Kürzung“, einem „Haushaltsvermerk“ und möglichen Folgen für die Verteilung der Mittel für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ auf die Jobcenter" unten.
(1) Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7300 vom 14.08.2026, Bundeshaushalt 2027 (Regierungsentwurf)
(2) „Die verbindlich nach der Erläuterung Nummer 1 zu Kapitel 1101 Titelgruppe 01 Titel 685 11 zur Verfügung stehenden Ausgabereste werden zur Verstärkung der Mittel für Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Kapitel 1101 Titelgruppe 01 Titel 636 13 eingesetzt.“ (§ 1 Satz 2 EinglMV 2026)
(3) Das sog. „Gesamtbudget“ (§ 46 Absatz 1 SGB II - ohne den kommunalen Finanzierungsanteil – KFA - an den „Gesamtverwaltungskosten“ der Jobcenter) ergibt sich aus Addition der in der Spalte 7 der beiden BIAJ-Tabellen genannten „Mittel 2027s“.
Zu weiteren BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II: hier