SGB II (Hartz IV): Kosten der Unterkunft und Beteiligung des Bundes 2005 bis Juni/September 2026 - Ausblick 2027
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Zahlungsansprüche für die Kosten von Unterkunft und Heizung (KdU) von Menschen, die auf SGB-II-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts angewiesen sind (SGB-II-Bedarfsgemeinschaften), und die Entwicklung der "Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung" (1) von 2005 bis Juni bzw. September 2026 - mit Ausblick auf den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027: siehe unten und/oder PDF hier: Download_BIAJ20261024 (zwei Seiten). Bremen, 24. Oktober 2026
(1) ungenaue Zweckbestimmung der Haushaltsstelle im Bundeshaushalt, da die gebuchten Ausgaben auch die Erstattung der kommunalen Ausgaben für "Bildung und Teilhabe" gemäß § 28 SGB II und § 6b BKKG umfassen:
Der Bundesrechnungshof (BRH) in der „Information über die Entwicklung des Einzelplans 11 (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) für die Beratungen zum Bundeshaushalt 2027“ vom 11.09.2026 (Abschnitt 3.1.2): „Im Bundeshaushalt ist nicht gesondert ausgewiesen, welcher Anteil der Mittel für Leistungen für Unterkunft und Heizung auf Bildungs- und Teilhabeleistungen entfällt. Damit bleibt die tatsächliche Höhe der Ausgaben für Bildungs- und Teilhabeleistungen im Bundeshaushalt intransparent.“
Kurze Anmerkung zur Entwicklung der KdU-Zahlungsansprüche in 2026 und einem Ausblick auf die KdU-Ausgaben (Bund und Kommunen) in 2026 in der Sendung "Teurer Sozialstaat: Wer profitiert wirklich von den Milliarden des Staates?" (MONITOR, WDR, 30.07.2026). Dort hieß es: „So stiegen die Ausgaben für die "Kosten der Unterkunft" von 14,7 Milliarden Euro in 2021 auf 17,7 Milliarden Euro in 2025. Nach jüngsten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit könnten es 2026 sogar mehr als 20 Milliarden Euro werden.“ (hier) Diese Voraussage trifft offensichtlich nicht zu. Siehe dazu die BIAJ-Abbildung oben. Und: Die „Zahlen der Bundesagentur für Arbeit“, auf die sich diese auch schon im Juli 2026 erkennbar falsche Voraussage der Ausgaben in 2026 bezogen haben soll, sind dem BIAJ nicht bekannt.
Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld-, Bürgergeld- und Grundsicherungsgeld-Ausgaben von 2010 bis September 2026
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(BIAJ) Von Januar bis September 2026 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ und „Grundsicherungsgeld“ (ab 01.07.2026 - bis 31.12.2022 „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“) insgesamt 21,812 Milliarden Euro ausgegeben (1), 481 Millionen Euro (2,2 Prozent) weniger als die 22,293 Milliarden Euro im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis September 2025). (2)
In den 12 Monaten von Oktober 2025 bis September 2026 wurden vom Bund insgesamt 28,568 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ bzw. „Grundsicherungsgeld“ ausgegeben – 546 Millionen Euro (1,9 Prozent) weniger als die 29,114 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (Oktober 2024 bis September 2025). Im Bundeshaushalt 2026 sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 28,050 Milliarden Euro veranschlagt, 999 Millionen Euro (3,4 Prozent) weniger als im Haushaltsjahr 2025 ausgegeben wurden (Ist 2025: 29,049 Milliarden Euro) bzw. 518 Millionen Euro (1,8 Prozent) weniger als die 28,568 Millionen Euro, die in den 12 Monaten von Oktober 2025 bis September 2026 ausgegeben wurden.
Gemessen an den durchschnittlich 5,144 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB; vorläufig) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Oktober 2025 bis September 2026 für „Bürgergeld“ bzw. „Grundsicherungsgeld“ (brutto) monatlich durchschnittlich 462,84 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von Oktober 2024 bis September 2025 wurden für die durchschnittlich 5,375 Millionen RLB durchschnittlich 451,38 Euro pro Monat ausgegeben. (3)
Zu Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Bürgergeld und Grundsicherungsgeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 („Grundsicherung“) bis September 2026 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder den PDF (mit Anhang "Haushaltsrechnungen" BMF) hier: Download_BIAJ20261022 (eine Seite). (4)
Sachsen-Anhalt: Bevölkerung Ende 2010, 2015, 2020, 2025 - Altersjahre mit/ohne deutsche Staatsangehörigkeit
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Bevölkerung nach Altersjahren in Sachsen-Anhalt am 31. Dezember der Jahre 2010, 2015, 2020 und 2025: neun BIAJ-Abbildungen (Seite 1 bis 9 im PDF-Download - und unten) und drei BIAJ-Tabellen (Seite 10 bis 15 im PDF-Download). Siehe hier: Download_BIAJ20261021. Bremen, 21. Oktober 2026.



BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis September 2026 – mit Blick auf Iran (Tabellen und Abbildungen)
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(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar bis September 2026 insgesamt 157.901 Asylanträge entschieden, davon 126.301 Erstanträge (69.692 bzw. 35,6 Prozent weniger als von Januar bis September 2025) und 31.600 Folgeanträge (4.153 bzw. 11,6 Prozent weniger als von Januar bis September 2025). (1) Von den insgesamt 157.901 Asylentscheidungen von Januar bis September 2026 waren 36,4 Prozent (57.447) „positive Entscheidungen“. (Januar bis September 2025: 22,6% der 231.746 Entscheidungen) (Spalten 9 bis 11 in Tabelle 1)
Von den 57.447 „positiven Entscheidungen“ waren 41.323 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG), 3.198 bzw. 8,4 Prozent mehr als von Januar bis September 2025. Die anderen 16.124 „positiven Entscheidungen“ von Januar bis September 2026 entfielen auf die Gewährung von lediglich „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG (3.780) und die Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (12.344). 45,8 Prozent (72.285) der von Januar bis September 2026 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar bis September 2025: 49,5%). 17,8 Prozent (28.169) der Entscheidungen des BAMF von Januar bis September 2026 galten als sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen (Januar bis September 2025: 27,9%). (Spalten 9 bis 11 in Tabelle 1) n
Gestellt wurden von Januar bis September 2026 insgesamt 74.974 Asylanträge, davon 55.366 Erstanträge (1) - 32.421 bzw. 36,9 Prozent weniger Asylerstanträge als von Januar bis September 2025 - und 19.608 „nationale Folgeanträge“ (ohne „transnationale Folgeanträge/weitere Angaben“ (1). (siehe Spalten 7 bis 9 in Tabelle 2, Seite 3) ä
Von Januar bis September 2026 waren „9.337 der 51.982 Asylerstantragstellenden (18,0%) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.“ (Januar bis September 2025: 13.652 bzw. 15,6 Prozent der 87.787 Asylerstanträge) (2) n
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 13. Oktober 2026 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und aus aktuellem Anlass mit einem Blick auf die BAMF-Entscheidungen über Asylerstanträge von Asylsuchenden mit iranischer Staatsangehörigkeit: Download_BIAJ20261013 (PDF: sechs Seiten – Auszug unten: „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote".

(1) „Erstanträge“: seit Juli 2026 „Neueingänge“ („nach neuem Recht“: "Erstanträge, transnationale Folgeanträge und transnationale weitere Angaben“); „Folgeanträge“: „nationale Folgeanträge“ (siehe Hinweis zu den „Änderungen der Asylgeschäftsstatistik“)
(2) BAMF, Aktuelle Zahlen, Ausgabe: September 2026 (Seite 4 von 19) und September 2025 (Seite 3 von 17)
Hinweis: Zu den Änderungen der Asylgeschäftsstatistik mit Inkrafttreten der neuen EU-Verordnungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) am 12. Juni 2026 siehe die „FAQ zur neuen Asylgeschäftsstatistik“ (BAMF https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/Asylgeschaeftsstatistik/faq-asylgeschaeftsstatistik.pdf )
Duale Berufsausbildung: Bestandene Abschlussprüfungen – ein Blick auf die Jahre 2010 bis 2025 (Bund und Länder)
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(BIAJ) Die Zahl der bestandenen Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung sank 2025 auf den tiefsten bisher ermittelten Stand. Die amtliche Berufsbildungsstatistik berichtet für das Jahr 2025 nur noch insgesamt 338.349 bestandene Abschlussprüfungen – 864 (0,3 Prozent) weniger als im Vorjahr 2024, 44.943 (11,7%) weniger als im „Vor-Corona-Jahr“ 2019 und 140.682 (29,4 Prozent) weniger als 2010. Nach 2010 ist die Zahl der bestandenen Abschlussprüfungen in jedem Jahr (bisher bis 2025) gesunken, in 2025 nur noch leicht. (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 17 unten bzw. auf Seite 1 von 17 der PDF)
26,0 Prozent der Abschlussprüfungen in der Bundesrepublik Deutschland wurden 2025 im Alter von unter 21 Jahren bestanden. (2010: 31,6 Prozent; 2022:24,8 Prozent) In den Ländern reichte dieser Anteil in 2024 von 43,8 Prozent in Bayern bis lediglich 14,2 Prozent in Hamburg und 11,9 Prozent im Land Bremen.
28,9 Prozent der Abschlussprüfungen wurden im Alter von 24 Jahren und älter bestanden. (2010: 20,1 Prozent) In den Ländern reichte dieser Anteil von 19,5 Prozent in Bayern und Thüringen, 19,7 Prozent in Sachsen und 20,3 Prozent in Sachsen-Anhalt bis 40,3 Prozent in Berlin und 42,2 Prozent in Hamburg und im Land Bremen.
Zur Entwicklung der Zahl der bestandenen Abschlussprüfungen in der Bundesrepublik Deutschland und in den 16 Ländern (von Schleswig-Holstein bis Thüringen) von 2010 bis 2025 – differenziert nach Alter – siehe die BIAJ-Abbildungen hier: Download_BIAJ20261010_1 und Download_BIAJ20261010_2 – aus technischen Gründen zwei PDF. Teil 1: von DE und SH bis SL, Teil 2: BE bis TH; Auszüge - DE, HB, HH und BY - unten)