Kinder, Jugendliche und Hartz IV (Bürgergeld): Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich 2025
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(BIAJ) Die 400 Kreise von Gelsenkirchen (NW) bis zum Landkreis Ansbach (BY), die 15 Großstädte von Essen bis München und die 16 Länder von Bremen bis Bayern: Ein Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich der vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) berechneten SGB II-Quoten (Hartz IV) - in sechs Altersgruppen (0 bis unter 3, 3 bis unter 6, 6 bis unter 15, 15 bis unter 18, 0 bis unter 15 und 0 bis unter 18 Jahre) - auf Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung auf Bais des Zensus 2022 bis Ende 2025 und Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
In der Altersgruppe unter 18 Jahre reichten die SGB II-Quoten (hier immer: Anteil der unverheirateten Kinder und Jugendlichen, die in Familien - amtlich: Bedarfsgemeinschaften - lebten, die auf SGB II-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Bürgergeld - Hartz IV) angewiesen waren, an der altersgleichen Bevölkerung) Ende 2025 im Kreisvergleich von 34,6 Prozent in Gelsenkirchen und 31,3 Prozent in Bremerhaven bis 2,7 Prozent im Landkreis Ansbach, im Großstadtvergleich von 29,3 Prozent in Essen, 28,7 Prozent in Dortmund, 27,9 Prozent in Duisburg und 26,0 Prozent in der Stadt Bremen bis 9,7 Prozent in München und im Ländervergleich von 27,0 Prozent im Land Bremen bis 6,6 Prozent in Bayern - bei einer SGB II-Quote in der Altersgruppe unter 18 Jahre von 12,6 Prozent im Bundesdurchschnitt. (Westdeutschland 12,1 Prozent; Ostdeutschland 14,7 Prozent; 15 Großstädte einschließlich Region Hannover 19,5 Prozent, „Bundesrepublik ohne Großstädte“ 11,1 Prozent).
Die SGB II-Quoten und Berechnungsgrundlagen für alle Kreise, Großstädte und Länder (Bevölkerungsstand am 31.12.2025, Kinder und Jugendliche in SGB II-Bedarfsgemeinschaften im Dezember 2025) finden Sie in den BIAJ-Materialien. (u.a. den Länder- und Großstadtvergleich Ende 2025 auf Seite 3; die 15 Kreise mit den höchsten bzw. niedrigsten SGB II-Quoten u18 auf Seite 15) Die gesamten BIAJ-Materialien vom 29. Juni 2026 finden Sie hier: Download_BIAJ20260629 (PDF: zwei Text- und 13 Tabellenseiten)
Auszug aus BIAJ-Tabelle 1 (Seite 3 im PDF-Download) und Tabelle 2 (Seite 15 im PDF-Download) siehe unten.
Alleinerziehende: SGB-II-Zahlungsansprüche und Haushaltsbudgets – Bund und Großstädte im Dezember 2025
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(BIAJ) Im Dezember 2025 lebten in der Bundesrepublik Deutschland (DE) insgesamt 509.101 Alleinerziehende, die auf Leistungen zur Sicherung ihrer Lebensunterhalts gemäß SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende – „Hartz IV“) angewiesen waren und diese nach Antrag und Bewilligung durch die Jobcenter erhielten. (12/2024: 531.480) In diesen 509.101 sogenannten SGB-II-Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehende (BG_AE) lebten 856.968 (unverheiratete) Kinder im Alter von unter 18 Jahren (12/2024: 890.958), durchschnittlich 1,68 Kinder pro BG_AE. (Tabelle 1, Spalten 1 bis 3)
138.828 (27,3 Prozent) dieser 509.101 Alleinerziehenden lebten mit 237.715 (27,7 Prozent) der 856.968 Kinder in den 15 Großstädten mit einer Bevölkerung von über 400.000 (einschließlich Region Hannover) - durchschnittlich 1,71 Kinder pro BG_AE. Die Zahl der Kinder im Alter von unter 18 Jahren pro BG_AE reichte von maximal 1,87 Kinder pro BG_AE in der Stadt Bremen (HB) bis 1,59 Kinder pro BG_AE in Dresden (DD). (Tabelle 1, Spalte 3)
Zum anerkannten Bedarf, dem verfügbaren angerechneten und nicht angerechneten Einkommen, dem Zahlungsanspruch, dem Haushaltsbudget und davon den tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft der Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender (BG_AE) siehe die gesamten BIAJ-Materialien vom 26. Juni 2026 hier: Download_BIAJ20260626 (PDF: vier Seiten; Auszug: nur Tabellen ohne Textteil siehe unten)
Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben von 2010 bis Mai 2026
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(BIAJ) Von Januar bis Mai 2026 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 12,383 Milliarden Euro ausgegeben (1), 291 Millionen Euro (2,3 Prozent) weniger als die 12,674 Milliarden Euro im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis Mai 2025). (2)
In den 12 Monaten von Juni 2025 bis Mai 2026 wurden vom Bund insgesamt 28,758 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 434 Millionen Euro (1,5 Prozent) weniger als die 29,192 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (Juni 2024 bis Mai 2025). Im Bundeshaushalt 2026 sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 28,050 Milliarden Euro veranschlagt, 1,550 Milliarden Euro (5,2 Prozent) weniger als im Bundeshaushalt 2025, bzw. 999 Millionen Euro (3,4 Prozent) weniger als die 29,049 Milliarden Euro (Ist 2025), die im Haushaltsjahr 2025 ausgegeben wurden, bzw. 708 Millionen Euro (2,5 Prozent) weniger als die 28,758 Millionen Euro, die in den 12 Monaten von Juni 2025 bis Mai 2026 ausgegeben wurden.
Gemessen an den durchschnittlich 5,224 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB; vorläufig) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Juni 2025 bis Mai 2026 für „Bürgergeld“ (brutto) monatlich durchschnittlich 458,71 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von Juni 2024 bis Mai 2025 wurden für die durchschnittlich 5,445 Millionen RLB durchschnittlich 446,78 Euro pro Monat ausgegeben. (3)
Zu Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 („Grundsicherung“) siehe die BIAJ-Abbildung unten oder PDF hier: Download_BIAJ20260623 (eine Seite). (4)
Weiterlesen: Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben von 2010 bis Mai 2026
Nationaler Bildungsbericht 2026: "Agenda 2030" vergessen?
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(BIAJ) Ene Anmerkung: Anders als noch im vorangegangenen Nationalen Bildungsbericht (2024) blieb die „Agenda 2030“ (1) und das Ziel 4 in dieser Agenda im Nationalen Bildungsbericht 2026 (2) unerwähnt. Das Ziel 4 lautet: „Hochwertige Bildung“ (3) – „Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern“ (4)
Zu Ziel 4.2a und 4.2b sind dort gegenwärtig z.B. die folgenden Grafiken des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zu finden und die Daten, die diesen Grafiken zugrunde liegen: (5)


Warum die „Agenda 2030“ und das Ziel 4 im Nationalen Bildungsbericht 2026 (siehe die Säule "2030"), anders als im Nationalen Bildungsbericht 2024 unerwähnt bleibt, ist dem BIAJ bisher nicht bekannt. n
(1) https://www.bmz.de/de/agenda-2030 - https://sdg-portal.de/de/ - https://sdg-portal.de/de/ueber-das-projekt/17-ziele/hochwertige-bildung
(2) hie: https://www.bildungsbericht.de/de und hier: https://www.bildungsbericht.de/de/bildungsberichte-seit-2006/bildungsbericht-2026/pdf-dateien-2026/bildung_in_deutschland_2026_web.pdf
(3) https://www.bmz.de/de/agenda-2030/sdg-4 (SDG: Sustainable Development Goal)
(4) https://dns-indikatoren.de/4/(5) https://dns-indikatoren.de/4-2-ab/siehe dazu u.a. auch die BIAJ-Kurzmitteilung vom 17.01.2025: Angela Merkel und die „Agenda 2030“: https://biaj.de/archiv-kurzmitteilungen/2050-angela-merkel-und-die-agenda-2030.html
Kinder und Jugendliche in SGB-II-Haushalten: Ein Bund-Ländervergleich von Ende 2022 bis Ende 2025
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(BIAJ) In den drei Jahren nach Inkrafttreten des „Bürgergeld-Gesetz“ am 1. Januar 2023 (1) sank die Zahl der minderjährigen (unverheirateten) Kinder und Jugendlichen von 1,936 Millionen im Dezember 2022 um 9,6 Prozent (186.000) auf 1,750 Millionen im Dezember 2025. Die Zahl der minderjährigen Kinder und Jugendlichen sank im entsprechenden Zeitraum gemäß Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022 um 0,3 Prozent (40.000) von 13,916 Millionen am 31.12.2022 auf 13,876 am 31.12.2025. (siehe BIAJ-Tabelle 1b, Spalten 1, 7 und 13)
Die aus diesen Daten berechnete SGB-II-Quote der (unverheirateten) Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren sank von 13,9 Prozent im Dezember 2022 um 1,3 Prozentpunkte auf 12,6 Prozent im Dezember 2025. In den Ländern reichte diese SGB-II-Quote der minderjährigen (unverheirateten) Kinder und Jugendlichen im Dezember 2022 von 7,2 Prozent in Bayern (BY) bis 29,7 Prozent im Land Bremen (HB - Stadt Bremen 28,7 Prozent; Bremerhaven 34,0 Prozent) und im Dezember 2025 dann von 6,6 Prozent in Bayern (BY) bis 27,0 Prozent im Land Bremen (HB - Stadt Bremen 26,0 Prozent; Bremerhaven 31,3 Prozent). (siehe BIAJ-Tabelle 1a, Spalten 1, 7 und 13 und BIAJ-Abbildung 1a zur Entwicklung von Dezember 2022 bis Dezember 2025)
Der absolute Bestand der (unverheirateten) Kinder und Jugendlichen in SGB-II-Haushalten sank in den Ländern in den drei Jahren nach Inkrafttreten des „Bürgergeld-Gesetz“ (1) zwischen 14,5 Prozent in Niedersachsen (NI: bei einem Sinken des altersgleichen Bevölkerungsbestandes um 0,2 Prozent) und 4,9 Prozent in Baden-Württemberg (BW: bei einem Anstieg des altersgleichen Bevölkerungsbestandes um 0,1 Prozent). (siehe BIAJ-Tabelle 1b, Spalte 13) Das in Prozentpunkten ermittelte Sinken dieser SGB-II-Quoten in den Ländern reichte von 2,7 Prozentpunkte im Land Bremen (HB: bei einem Anstieg des altersgleichen Bevölkerungsbestandes um 1,2 Prozent) bis 0,4 Prozentpunkte in Baden-Württemberg (BW: bei einem Anstieg des altersgleichen Bevölkerungsbestandes um 0,1 Prozent). (siehe BIAJ-Tabelle 1a, Spalten 1, 7 und 13 und BIAJ-Abbildung 1a zur Entwicklung von Dezember 2022 bis Dezember 2025)
Zur Entwicklung in den Altersgruppen 0 bis unter 15 Jahre, 0 bis unter 3 Jahre, 3 bis unter 6 Jahre, 6 bis unter 15 Jahre und 15 bis unter 18 Jahre siehe die entsprechenden Spalten in den unkommentierten BIAJ-Tabellen 1a und 1b und zur Entwicklung von Dezember 2022 bis Dezember 2025 in den Altersgruppen 0 bis unter 18 Jahre und 0 bis unter 15 Jahre die BIAJ-Abbildungen 1a und 1b.
Die genannten unkommentierten BIAJ-Tabellen und BIAJ-Abbildungen vom 18. Juni 2026 finden Sie hier: Download_BIAJ20260618 (PDF: vier Seiten – Auszug unten)
Hinweis: Entsprechende BIAJ-Tabellen mit am 19.06.2026 ergänzten (eingefügten) Daten der beiden bremischen Städte (Bremen und Bremerhaven) hier: Download_BIAJ20260619