Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis August 2026 – 29,3 Milliarden Euro in den letzten 12 Monaten
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(BIAJ) In den 12 Monaten von September 2025 bis August 2026 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 29,317 Milliarden Euro ausgegeben, 4,283 Milliarden Euro (17,1 Prozent) mehr als in den 12 Monaten ein Jahr zuvor (September 2024 bis August 2025: 25,034 Milliarden Euro). (1) (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im monatlichen Vorjahresvergleich stiegen die Arbeitslosengeldausgaben nach November 2022 in jedem der danach folgenden 45 Monate (Dezember 2022 bis August 2026). In diesen 45 Monaten stieg die 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben um 12,774 Milliarden Euro (77,2 Prozent), von 16,543 Milliarden Euro (Dezember 2021 bis November 2022) auf die oben genannten 29,317 Milliarden Euro (September 2025 bis August 2026).
Anmerkung: Die Wachstumsrate (der prozentuale Anstieg) der 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben im Vorjahresvergleich, die bis Ende Dezember 2025 auf 19,4 Prozent stieg, sank 2026 in den ersten acht Monaten leicht auf die oben genannten 17,1 Prozent. Absolut sank dieser Anstieg der 12-Monatsumme im Vorjahresvergleich nach dem Maximum im April 2026 (4,388 Milliarden Euro) auf die genannten 4,283 Milliarden Euro im August 2026.

Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosengeld II, Bürgergeld: Eine Erinnerung an gezahlte, gekürzte und abgeschaffte Rentenversicherungsbeiträge
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(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Tabelle zur Entwicklung der Ausgaben für Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosengeld II (und Sozialgeld) und Bürgergeld und den gezahlten, gekürzten und abgeschafften Rentenversicherungsbeiträgen von 1990 bis 2025 - mit einer Anmerkung zur Anzahl der Alhi-Leistungsempfänger (Männer, Frauen) im letzten Monat vor Abschaffung der Arbeitslosenhilfe. PDF hier: Download_BIAJ20250904 (eine Seite) und/oder unten.
Jobcenter 2027: „Verwaltungskosten“ und „Leistungen zur Eingliederung“ – eine erste Mittelschätzung
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(BIAJ) Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalt 2027 (1) sind für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende", wie im Bundeshaushalt 2025 und Bundeshaushalt 2026, 5,250 Mrd. Euro veranschlagt (Haushaltsstelle 1101/636 13-259) – nach einem Ausgaben-Ist 2025 in Höhe von 6,788 Milliarden Euro, 1,538 Milliarden Euro mehr als das veranschlagte Soll.
Für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ sind, wie im Bundeshaushalt 2026, 4,700 Mrd. Euro veranschlagt (Haushaltsstelle 1101/685 11). Gemäß Erläuterung bei dieser Haushaltsstelle dürfen zudem Ausgabereste zu Lasten aller Einzelpläne bis zur Höhe von 350 Mio. Euro in Anspruch genommen werden. Diese wurden in den vergangenen Jahren immer wieder noch vor Inkrafttreten des jeweiligen Haushaltsgesetzes auf dem Verordnungsweg (Eingliederungsmittel-Verordnung) zu den Mitteln für die „Verwaltungskosten“ umgeschichtet. (2)
Die Ergebnisse der vorläufigen ersten Schätzungen/Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) in zwei Tabellen (EGL und VWK-Bund) zeigen, wie hoch die Anteile der einzelnen Jobcenter (300 „gemeinsame Einrichtungen“- gE - und 104 „zugelassene kommunale Träger“ - zkT) an den Bundesmitteln (incl. Ausgabereste) im Haushaltsjahr 2027 sein könnten. (3)
BIAJ-Tabellen vom 03.09.2026:
Download_BIAJ20260903_Teil_1_VWK_Bund
Download_BIAJ20260903_Teil_2_EGL
Anmerkung: Welchen Einfluss die folgenden parlamentarischen Beratungen des Regierungsentwurfs auf die Aufstellung des Bundeshaushalts 2027 haben werden, ist noch nicht bekannt. Nicht bekannt ist auch, ob die Verteilungsmaßstäbe durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für das kommende Haushaltsjahr 2027 geändert werden.
(1) Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7300 vom 14.08.2026, Bundeshaushalt 2027 (Regierungsentwurf)
(2) „Die verbindlich nach der Erläuterung Nummer 1 zu Kapitel 1101 Titelgruppe 01 Titel 685 11 zur Verfügung stehenden Ausgabereste werden zur Verstärkung der Mittel für Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Kapitel 1101 Titelgruppe 01 Titel 636 13 eingesetzt.“ (§ 1 Satz 2 EinglMV 2026)
(3) Das sog. „Gesamtbudget“ (§ 46 Absatz 1 SGB II - ohne den kommunalen Finanzierungsanteil – KFA - an den „Gesamtverwaltungskosten“ der Jobcenter) ergibt sich aus Addition der in der Spalte 7 der beiden BIAJ-Tabellen genannten „Mittel 2027s“.
Zu weiteren BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II: hier
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich August 2026 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) August 2026 (Stichtag 13.08.): 4,733 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 3,061 Millionen registrierte Arbeitslose, der höchste August-Bestand nach August 2010 (August 2010: 3,183 Millionen Arbeitslose). 1,223 Millionen der registrierten Arbeitslosen waren bei den 146 Agenturen für Arbeit und 1,838 Millionen bei den 404 Jobcentern registriert.
36.000 (1,2 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im August 2025 – 83.000 mehr bei den Agenturen für Arbeit und 46.000 weniger bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 27.000 (1,6 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 10.000 (0,7 Prozent) mehr arbeitslose Frauen. (siehe Tabelle 4)
Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von
-2,5 Prozent im Land Bremen (HB) bis +3,9 Prozent in Sachsen (SN). (Stadt Bremen: -2,1 Prozent; Bremerhaven: -4,0 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten arbeitslosen Frauen reichten im Ländervergleich von -3,3 Prozent im Saarland (SL) bis +3,7 Prozent in Sachsen (SN) – bei den arbeitslosen Männern von -3,5 Prozent im Land Bremen (HB) bis +4,0 Prozent in Sachsen (SN). (siehe Tabelle 4, Seite 6)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen im Alter von unter 25 Jahren reichten im Ländervergleich von -4,1 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +14,9 Prozent in Sachsen (SN). (DE: +4,6 Prozent; siehe Anhang, Seite 10)
Die Arbeitslosenquoten reichten im August 2026 von 4,3 Prozent in Bayern (BY) bis 11,5 Prozent im Land Bremen (HB). (Frauen: von 4,1 Prozent in BY bis 11,4 Prozent in HB; Männer: von 4,4 Prozent in BY bis 11,5 Prozent in HB) Bundesrepublik: 6,5 Prozent (Frauen: 6,3 Prozent; Männer: 6,7 Prozent) (siehe Tabelle 5)
3,754 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 3,0 Prozent (116.000) weniger als im August 2025. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑6,1 Prozent in Thüringen (TH) bis -0,2 Prozent in Baden-Württemberg (BW). Erinnerung: ELB im August vor 10 Jahren (August 2016) 4,319 Millionen. ELB-August-Maximum: 5,383 Millionen im August 2006.
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im August 2026 und August 2025 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 28. August 2026: Download_BIAJ20260828 (zwei Text- und acht Tabellenseiten; bremische Städte auf PDF-Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten
Auszubildende und Ausbildungsquoten in den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin mit BBiG/HwO-Vergleich - 12/2016-12/2025
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(BIAJ) Sozialversicherungspflichtige Auszubildende (gemäß Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit), Ausbildungsquoten und ein Vergleich mit den Auszubildenden gemäß Berufsbildungsgesetz/Handwerksordnung (BBiG/HwO – Berufsbildungsstatistik - Destatis) in den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin von Dezember 2016 bis Dezember 2025 (Abb. 1 bis 3) und ein Arbeitsort-Wohnortvergleich der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden. (Abb. 1a bis 3a) Siehe dazu die bis zum 31. Dezember 2025 aktualisierten unkommentierten BIAJ-Materialien vom 27. August 2026: Download_BIAJ20260827. (PDF: sechs Seiten/Abbildungen) und/oder unten.