Ausbildungsverträge: neu abgeschlossen und vorzeitig gelöst – Bund und Länder 2015 bis 2025
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(BIAJ) 2025 wurden in der Bundesrepublik Deutschland 461.919 Ausbildungsverträge gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG – „Duales Berufsausbildungssystem“) neu abgeschlossen (Bestand am 31.12.2025), 13.140 (2,8 Prozent) weniger als im Vorjahr 2024.
Von Männern wurden 2015 insgesamt 295.509 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen, 7.704 (2,5 Prozent) weniger als im Vorjahr 2024. Von Frauen wurden 2015 insgesamt 166.413 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen, 5.436 (3,2 Prozent) weniger als im Vorjahr 2024.
Die Zahl der vorzeitig gelösten Ausbildungsverträge sank in 2025 gegenüber dem Vorjahr (2024) um 4.248 (2,7 Prozent) auf 154.776. Im Beobachtungszeitraum 2015 bis 2025 wurden 2024 die meisten Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst (159.024). Von den 154.776 vorzeitigen Vertragslösungen in 2025 entfielen 98.874 (63,9 Prozent) auf männliche Auszubildende und 55.902 (36,1 Prozent) auf weibliche Auszubildende. (zur Verteilung der vorzeitigen Vertragslösungen auf die einzelnen Ausbildungsjahre und zu den vorzeitigen Vertragslösungen in der Probezeit als Teil der vorzeitigen Vertragslösungen insgesamt siehe die Spalten 7 bis 10)
Die Lösungsquote in 2025 betrug nach 29,7 Prozent in den beiden Vorjahren (2023 und 2024) 29,2 Prozent – 29,3 Prozent bei den männlichen Auszubildenden und 28,9 Prozent bei den weiblichen Auszubildenden. In den Ländern reichte die Lösungsquote 2025 von 26,4 Prozent in Bayern und 26,8 Prozent in Baden-Württemberg bis 33,1 Prozent in Berlin und 34,3 Prozent im Saarland.
Im Ausbildungsbereich Industrie und Handel betrug die Lösungsquote nach 26,8 Prozent in den beiden Vorjahren (2023 und 2024) 26,6 Prozent – männliche Auszubildende 26,2 Prozent, weibliche Auszubildende 27,4 Prozent. Die Lösungsquote im Ausbildungsbereich Industrie und Handel reichte 2025 in den Ländern von 23,7 Prozent in Baden-Württemberg bis 32,5 Prozent in Sachsen-Anhalt.
Im Ausbildungsbereich Handwerk betrug die Lösungsquote nach 36,7 Prozent im Vorjahr (2024) 35,9 Prozent – männliche Auszubildende 35,6 Prozent, weibliche Auszubildende 36,8 Prozent. Die Lösungsquote im Ausbildungsbereich Handwerk reichte 2025 in den Ländern von 30,5 Prozent in Baden-Württemberg bis 43,5 Prozent im Saarland. n
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 14. September 2026 zu den neu abgeschlossenen und vorzeitig gelösten Ausbildungsverträgen im Bund und den Ländern 2015 bis 2025 (mit 17 BIAJ-Datenblättern; insgesamt und darunter die Ausbildungsbereiche Industrie und Handel und Handwerk, differenziert nach Geschlecht) finden Sie hier: Download_BIAJ20260914 (PDF: 2 Text- und 17 Tabellenseiten, für die Bundesrepublik Deutschland und die 16 Länder - jedes Land eine Tabellenseite von Baden-Württemberg bis Thüringen)
Die BIAJ-Datenblätter (ohne den kurzen Textteil) sind unten angefügt.
Jobcenter: Mittel und Ausgaben für „Eingliederungsleistungen“ von Januar bis August 2026 (Jobcenter gE)
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(BIAJ) Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcenter gE im Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung stehen, und auf die Ausgaben von Januar bis August 2026 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT). Download_BIAJ20260910 (PDF, neun Seiten – Auszug unten).
BA-Haushalt: Entwicklung des Finanzierungssaldos von 2005 bis August 2026
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(BIAJ) Ein bis Ende August 2026 aktualisierter kurzer Blick auf die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des Finanzierungssaldos (Einnahmen minus Ausgaben) seit 2005 (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 3) - mit einem besonderen Blick auf die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 und die ersten acht Monate 2026 (siehe BIAJ-Abbildungen 2 und 3 von 3). (Download_BIAJ20260907BA – PDF: drei Seiten; Auszug unten)
In den letzten 12 Monaten von September 2025 bis August 2026 standen den Einnahmen in Höhe von 48,801 Milliarden Euro - darunter Beiträge zur Arbeitsförderung (Beiträge zur Arbeitslosenversicherung) in Höhe von 40,792 Milliarden Euro - Ausgaben in Höhe von 55,637 Milliarden Euro gegenüber - darunter 29,317 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld. Aus den Einnahmen und Ausgaben insgesamt ergibt sich für die 12 Monate von September 2025 bis August 2026 ein negativer Finanzierungssaldo in Höhe von 6,836 Milliarden Euro.
Von Januar bis August 2026 – wurden von der Bundesagentur für Arbeit 6,282 Milliarden Euro mehr ausgegeben als eingenommen. Von Januar bis August des Vorjahres (2025) betrug dieser negative Finanzierungssaldo 3,678 Milliarden Euro – im Haushaltsjahr 2025 dann insgesamt 4,232 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung 2 von 3)
Im Haushalt 2026 der Bundesagentur für Arbeit ist ein negativer Finanzierungssaldo in Höhe von 3,374 Milliarden Euro veranschlagt, der einschließlich von geplanten Zuführungen an die umlagefinanzierten Rücklagen in Höhe von 597 Millionen Euro zu einer erwarteten Finanzierungslücke in Höhe von 3,971 Milliarden Euro führen würde. Im Bundeshaushalt 2026 ist zur Deckung dieser Lücke ein „Überjähriges Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit“ veranschlagt. (Haushaltsstelle 1101/656 22 – Soll: 3,971 Milliarden Euro) Die Abrechnungsergebnisse bis August 2026 zeigen, dass die Bundesagentur für Arbeit zum Abschluss des Haushaltsjahres 2026 ein wesentlich höheres Darlehen zum Haushaltsausgleich benötigen wird als die im Bundeshaushalt 2026 veranschlagten 3,971 Milliarden Euro – geschätzte etwa acht bis neun Milliarden Euro.
Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalt 2027 sind für „Überjähriges Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit“ 5,200 Milliarden Euro veranschlagt – nach einem Ist 2025 in Höhe von 1,437 Milliarden Euro und dem genannten Soll 2026 in Höhe von 3,971 Milliarden Euro. (Drucksache 21/7300 vom 14.08.2026). n
Weiterlesen: BA-Haushalt: Entwicklung des Finanzierungssaldos von 2005 bis August 2026
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis August 2026 – 29,3 Milliarden Euro in den letzten 12 Monaten
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(BIAJ) In den 12 Monaten von September 2025 bis August 2026 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 29,317 Milliarden Euro ausgegeben, 4,283 Milliarden Euro (17,1 Prozent) mehr als in den 12 Monaten ein Jahr zuvor (September 2024 bis August 2025: 25,034 Milliarden Euro). (1) (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im monatlichen Vorjahresvergleich stiegen die Arbeitslosengeldausgaben nach November 2022 in jedem der danach folgenden 45 Monate (Dezember 2022 bis August 2026). In diesen 45 Monaten stieg die 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben um 12,774 Milliarden Euro (77,2 Prozent), von 16,543 Milliarden Euro (Dezember 2021 bis November 2022) auf die oben genannten 29,317 Milliarden Euro (September 2025 bis August 2026).
Anmerkung: Die Wachstumsrate (der prozentuale Anstieg) der 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben im Vorjahresvergleich, die bis Ende Dezember 2025 auf 19,4 Prozent stieg, sank 2026 in den ersten acht Monaten leicht auf die oben genannten 17,1 Prozent. Absolut sank dieser Anstieg der 12-Monatsumme im Vorjahresvergleich nach dem Maximum im April 2026 (4,388 Milliarden Euro) auf die genannten 4,283 Milliarden Euro im August 2026.

Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosengeld II, Bürgergeld: Eine Erinnerung an gezahlte, gekürzte und abgeschaffte Rentenversicherungsbeiträge
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(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Tabelle zur Entwicklung der Ausgaben für Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosengeld II (und Sozialgeld) und Bürgergeld und den gezahlten, gekürzten und abgeschafften Rentenversicherungsbeiträgen von 1990 bis 2025 - mit einer Anmerkung zur Anzahl der Alhi-Leistungsempfänger (Männer, Frauen) im letzten Monat vor Abschaffung der Arbeitslosenhilfe. PDF hier: Download_BIAJ20260904 (eine Seite) und/oder unten.
Anmerkung: Siehe dazu auch den Vergleich der Rentenzahlbetge im Bestand und im Zugang in den BIAJ-Materialien "Zahlbeträge der Renten wegen Alters im Rentenzugang und Rentenbestand 2015 und 2025 – Ländervergleich: Männer, Frauen" (hier: BIAJ_20260814)