(BIAJ) Im Januar und Februar 2026 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 5,137 Milliarden Euro ausgegeben (1), 142 Millionen Euro (2,7 Prozent) weniger als die 5,279 Milliarden Euro im Januar und Februar 2025. (2)
Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für Mitte Februar 2026 ein Bestand von 5,182 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 244.000 (4,5 Prozent) weniger die 5,426 Millionen RLB im Februar 2025.
In den 12 Monaten von März 2025 bis Februar 2026 wurden vom Bund insgesamt 28,907 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 299 Millionen Euro (1,0 Prozent) weniger als die 29,206 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (März 2024 bis Februar 2025). Im Bundeshaushalt 2026 sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 28,050 Milliarden Euro veranschlagt, 1,550 Milliarden Euro (5,2 Prozent) weniger als im Bundeshaushalt 2025 (Soll: 29,600 Milliarden Euro) bzw. 999 Millionen Euro (3,4 Prozent) weniger als die 29,049 Milliarden Euro (Ist 2025), die im Haushaltsjahr 2025 ausgegeben wurden bzw. 857 Millionen Euro (3,0 Prozent) weniger als die 28,907 Millionen Euro, die in den 12 Monaten von März 2025 bis Februar 2026 ausgegeben wurden.
Gemessen an den durchschnittlich 5,276 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB; vorläufig) wurden vom Bund in den 12 Monaten von März 2025 bis Februar2026 für „Bürgergeld“ monatlich durchschnittlich 456,59 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von März 2024 bis Februar 2025 wurden für die durchschnittlich 5,483 Millionen RLB durchschnittlich 443,87 Euro pro Monat ausgegeben. (3)
Zu Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder PDF hier: Download_BIAJ20260320 (eine Seite).

(1) Ausgaben (brutto), die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung seit 2023: „Bürgergeld“; vor 2023: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle (seit 2019) buchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(2) Deutlich stärker als die genannten Bruttoausgaben sind die Ausgaben ohne die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gesunken. Von den 300 Jobcentern gE – ohne die 104 Jobcenter zkT - wurden im Januar und Februar 2026 über 40 Millionen Euro mehr für Sozialversicherungsbeiträge ausgegeben als im Januar und Februar 2025 – 1,020 Milliarden Euro im Januar und Februar 2025 und 979 Millionen Euro im Januar und Februar 2026.
(3) brutto – einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – und einschließlich der Ausgaben im Rahmen des Passiv-Aktiv-Transfers (PAT)