(BIAJ) Vorbemerkung: Im September 2025 buchte die Bundesagentur für Arbeit (BA) erstmals seit Februar 2021 (!) weniger Beitragseinnahmen als ein Jahr zuvor (September 2024). Von März 2021 bis August 2025 wurden in jedem Monat nominal mehr Beitragseinnahmen gebucht als im entsprechenden Vorjahresmonat. n

In den 12 Monaten von Oktober 2024 bis September 2025 standen den Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Höhe von 46,9 Milliarden Euro – darunter Beiträge zur Arbeitsförderung in Höhe von 39,2 Milliarden Euro – Ausgaben in Höhe von 50,4 Milliarden Euro – darunter 25,4 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeits­losengeld (SGB III) - gegenüber. Aus den Einnahmen und Ausgaben in den 12 Monaten von Oktober 2024 bis September 2025 (hier immer einschließlich der Einnahmen und Ausgaben aus Umlagen) ergibt sich ein negativer Finanzierungssaldo von 3,5 Milliarden Euro, der gegenwärtig von Monat zu Monat wächst. (siehe BIAJ-Abbildung 1 auf Seite 2) Im Mai 2025 informierte die BA den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags: „Das Defizit könnte von ursprünglich erwarteten 1,33 Milliarden Euro auf 5,27 Milliarden Euro ansteigen. Damit würde nicht nur die Rücklage der BA in Höhe von rund 3,2 Milliarden Euro vollständig aufgebraucht werden, sondern es wären zusätzlich Liquiditätshilfen des Bundes in Form von Darlehen in Höhe von knapp 2,35 Milliarden Euro erforderlich, um den Haushalt ausgleichen zu können.“ Im Bundeshaushalt 2025 wurden dann bei Haushaltsstelle 1101/856 22 mit der Zweckbestimmung „Überjähriges Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit2,347 Milliarden Euro veranschlagt.“ (Entwurf Bundeshaushalt 2026: 3,8 Milliarden Euro)

Siehe dazu die BIAJ-Kurzmitteilung vom 02. Oktober 2025 hier: Download_BIAJ20251002_2 (PDF: eine Textseite und drei weitere Seiten mit BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben von 2005 bzw. 2023 bis Oktober 2025 – Auszug unten)

2025 10 02 ba finanzierungssaldo 2023 September 2025 biaj abb 2