(BIAJ) Von Januar bis Juli 2026 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ (ab 01.07.2026 „Grundsicherungsgeld“ – bis 31.12.2022 „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“) insgesamt 17,146 Milliarden Euro ausgegeben (1), 376 Millionen Euro (2,1 Prozent) weniger als die 17,522 Milliarden Euro im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis Juli 2025). (2)

In den 12 Monaten von August 2025 bis Juli 2026 wurden vom Bund insgesamt 28,673 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 507 Millionen Euro (1,7 Prozent) weniger als die 29,180 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (August 2024 bis Juli 2025). Im Bundeshaushalt 2026 sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 28,050 Milliarden Euro veranschlagt, 999 Millionen Euro (3,4 Prozent) weniger als im Haushaltsjahr 2025 ausgegeben wurden (Ist 2025: 29,049 Milliarden Euro) bzw. 623 Millionen Euro (2,2 Prozent) weniger als die 28,673 Millionen Euro, die in den 12 Monaten von August 2025 bis Juli 2026 ausgegeben wurden.

Gemessen an den durchschnittlich 5,186 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB; vorläufig) wurden vom Bund in den 12 Monaten von August 2025 bis Juli 2026 für „Bürgergeld“ (brutto) monatlich durchschnittlich 460,74 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von August 2024 bis Juli 2025 wurden für die durchschnittlich 5,412 Millionen RLB durchschnittlich 449,33 Euro pro Monat ausgegeben. (3)

Zu Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 („Grundsicherung“) bis Juli 2026 („erster Grundsicherungsgeld-Monat“) siehe die BIAJ-Abbildung und ergänzende BIAJ-Tabelle mit Blick zurück bis 2005 unten oderdie PDF hier: Download_BIAJ20260820 (zwei Seiten). (4)

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(1) Ausgaben (brutto), die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung seit 2023: „Bürgergeld“; vor 2023: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle (seit 2019) buchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(2) Deutlich stärker als die genannten Bruttoausgaben sind die Ausgaben ohne die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gesunken. Von den 300 Jobcentern gE – ohne die 104 Jobcenter zkT - wurden von Januar bis Juli 2026 etwa 158 Millionen Euro mehr für Sozialversicherungsbeiträge ausgegeben als von Januar bis Juli 2025 – 3,433 Milliarden Euro von Januar bis Juli 2025 und 3,591 Milliarden Euro von Januar bis Juli 2026.
(3) brutto – einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – und einschließlich der Ausgaben im Rahmen des Passiv-Aktiv-Transfers (PAT)
(4) Anmerkung: Der sog. Regelbedarf (Regelsatz) für Alleinstehende (und Alleinstehende mit minderjährigen Partnern) betrug im Juli 2026, im 31. Monat in Folge unverändert, 563 Euro. Er soll, trotz gestiegener und weiter steigender Lebenshaltungskosten auch in den kommenden fünf Monaten unverändert bleiben. Siehe dazu u.a. die BIAJ-Materialien „Mindestlohn und Regelsatz (SGB II – Hartz IV – Bürgergeld - Grundsicherung) - 2015 bis 2026/2027“ vom 13.01.2026 hier: BIAJ2060126.