(BIAJ) Ein nach Staatsangehörigkeit (Wahlrecht) differenzierter Blick auf die insgesamt 12,547 Millionen jungen Menschen im Alter von 16 bis unter 30 Jahren am 31.12.2025, die sogenannte Generation Z (Gen Z) in der Bundesrepublik Deutschland (BIAJ-Abbildung 1 von 2), und darunter auf die 10,973 Millionen im Alter von 18 bis unter 30 Jahren (BIAJ-Abbildung 2 von 2). (siehe unten oder in PDF-Download hier: Download_BIAJ20161027, zwei Seiten)
Kurz zu BIAJ-Abbildung 1: In der Altersgruppe 16 bis unter 30 Jahre hatten Ende 2025 in der Bundesrepublik Deutschland (DE) 21,5 Prozent (2,699 Millionen) keine deutsche Staatsangehörigkeit ("keinen deutschen Pass"). In den Ländern reichte dieser Anteil von 32,8 Prozent in Berlin (BE), 31,8 Prozent im Land Bremen (HB) und 24,2 Prozent in Hamburg (HH) bis 14,7 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV). Die acht Länder mit aktivem Wahlrecht ab 16 Jahre bei Landtagswahlen sind Berlin (BE), Bremen (HB), Hamburg (HH), Baden-Württemberg (BW), Nordrhein-Westfalen (NW), Schleswig-Holstein (SH), Brandenburg (BB) und Mecklenburg-Vorpommern (MV). Ohne deutsche Staatsangehörigkeit besteht bei Landtagswahlen (und der Bundestagswahl) gegenwärtig kein Wahlrecht.

Kurz zu BIAJ-Abbildung 2: In der Altersgruppe 18 bis unter 30 Jahre hatten Ende 2025 in der Bundesrepublik Deutschland (DE) 22,4 Prozent (2,460 Millionen) keine deutsche Staatsangehörigkeit ("keinen deutschen Pass"). In den Ländern reichte dieser Anteil von 34,6 Prozent in Berlin (BE), 32,5 Prozent im Land Bremen (HB) und 24,9 Prozent in Hamburg (HH) bis 15,7 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV). Die acht Länder mit aktivem Wahlrecht ab 18 Jahre bei Landtagswahlen sind Hessen (HE), Saarland (SL), Bayern (BY), Rheinland-Pfalz (RP), Sachsen-Anhalt (ST), Thüringen (TH), Niedersachsen (NI) und Sachsen (SN). Ohne deutsche Staatsangehörigkeit besteht bei Landtagswahlen (und der Bundestagswahl) gegenwärtig kein Wahlrecht.
