(BIAJ) In den 12 Monaten von November 2025 bis Oktober 2026 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 29,940 Milliarden Euro ausgegeben, 4,138 Milliarden Euro (16,0 Prozent) mehr als in den 12 Monaten ein Jahr zuvor (November 2024 bis Oktober 2025: 25,802 Milliarden Euro). (1) (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im monatlichen Vorjahresvergleich stiegen die Arbeitslosengeldausgaben nach November 2022 in jedem der danach folgenden 47 Monate (Dezember 2022 bis Oktober 2026). In diesen 47 Monaten stieg die 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben um 13,397 Milliarden Euro (81,0 Prozent), von 16,543 Milliarden Euro (Dezember 2021 bis November 2022) auf die oben genannten 29,940 Milliarden Euro (November 2025 bis Oktober 2026).
Die Wachstumsrate (der prozentuale Anstieg) der 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben im Vorjahresvergleich, die bis Ende Dezember 2025 auf 19,4 Prozent stieg, sank 2026 in den ersten zehn Monaten leicht auf die oben genannten 16,0 Prozent. Im BA-Haushalt erwartet wurde für das Haushaltsjahr 2026 ein Sinken der Arbeitslosengeldausgaben um 3,2 Prozent. (siehe unten) (Absolut sank dieser Anstieg der 12-Monatsumme im Vorjahresvergleich nach dem Maximum von Mai 2025 bis April 2026 - +4,388 Milliarden Euro - auf die genannten +4,138 Milliarden Euro von November bis Oktober 2026.)

Gemessen an den von November 2025 bis Oktober 2026 durchschnittlich registrierten insgesamt 2,990 Millionen Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen (November 2024 bis Oktober 2025: 2,930 Millionen) wurden rechnerisch etwa 834 Euro pro Monat (November 2024 bis Oktober 2025: etwa 734 Euro) ausgegeben, gemessen an den 1,172 Millionen im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen (November 2024 bis Oktober 2025: 1,082 Millionen) rechnerisch etwa 2.130 Euro pro Monat (November 2024 bis Oktober 2025: etwa 1.987 Euro) ausgegeben. (2)
Im Haushalt 2026 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 25,657 Milliarden Euro veranschlagt (3) – 852 Millionen Euro (3,2 Prozent) weniger als im Haushaltsjahr 2025 ausgegeben wurden, bzw. 4,283 Milliarden Euro weniger als in den vergangenen 12 Monaten ausgegeben wurden (November 2025 bis Oktober 2026: 29,940 Milliarden Euro). (1)
(1) hier immer a) einschließlich der „Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern“ und b) ohne das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (AlgW), für das im Haushaltsjahr 2025 insgesamt 1,640 Milliarden Euro ausgegeben wurden (2024: 1,445 Milliarden Euro; 2023: 1,222 Milliarden Euro).
(2) pro registrierten Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen zusammen bzw. pro registrierten Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III - hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung (etwa 43,1 Prozent der Ausgaben für das Arbeitslosengeld) - und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“. Anmerkung: „rechnerisch“, da nur ein Teil der registrierten Arbeitslosen (etwa 1,008 Millionen) und eine relativ kleine Zahl nicht registrierter Arbeitsloser (etwa 65.000) Anspruch auf das beitragsfinanzierte „Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“ (so die amtliche Bezeichnung!) hatten.
Nachrichtlich: Der durchschnittliche Leistungsanspruch („Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“) einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge betrug 2025 2.237,71 Euro (netto: 1.296,31 Euro). (2024: 2.088,61 Euro; netto: 1.226,91 Euro). (Statistik der BA, Arbeitslosengeld – Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 2005) Der Betrag (brutto) liegt über dem oben genannten rechnerischen Betrag, da die Zahl der Leistungsberechtigten kleiner ist als die Zahl der im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen.
(3) einschließlich „Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern“ (Zweckbestimmung im BA-Haushalt)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III siehe hier.