(BIAJ) Von Januar bis Juli 2025 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 17,522 Milliarden Euro ausgegeben (1), 29 Millionen Euro (0,2 Prozent) mehr als die 17,493 Milliarden Euro von Januar bis Juli 2024. (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2025: unverändert 563 Euro - wie 2024) (1).

Die geringfügigen nominalen Mehrausgaben in Höhe der oben genannten 29 Millionen Euro von Januar bis Juli 2025 resultieren ausschließlich aus dem Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge. Allein von den 300 Jobcentern gE – ohne die 104 Jobcenter zkT - wurden von Januar bis Juli 2025 etwa 296 Millionen Euro (9,4 Prozent) mehr für Sozialversicherungsbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) ausgegeben als von Januar bis Juli 2024. Das heißt, die Nettoausgaben für das „Bürgergeld“ (Ausgaben ohne Sozialversicherungsbeiträge) sind von Januar bis Juli 2025 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum deutlich gesunken.

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Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für Januar bis Juli 2025 ein durchschnittlicher Bestand von 5,372 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 163.000 (2,9 Prozent) weniger als die durchschnittlich 5,536 Millionen RLB von Januar bis Juli 2024. (2)

In den 12 Monaten von August 2024 bis Juli 2025 wurden vom Bund insgesamt 29,180 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 1,189 Milliarden Euro (4,2 Prozent) mehr als die 27,991 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (August 2023 bis Juli 2024). (3) Im zweiten Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 (Stand: 26.06.2025) sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 29,600 Milliarden Euro veranschlagt, 420 Millionen Euro (1,4 Prozent) mehr als die 29,180 Milliarden Euro, die in den 12 Monaten von August 2024 bis Juli 2025 ausgegeben wurden.

Gemessen an den durchschnittlich 5,406 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von August 2024 bis Juli 2025 für „Bürgergeld“ (vor 2023: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 449,83 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von August 2023 bis Juli 2024 wurden für die durchschnittlich 5,508 Millionen RLB durchschnittlich 423,48 Euro pro Monat ausgegeben. (4)

Zur Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder die PDF hier: Download_BIAJ20250821 (eine Seite).

* und Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partnern (§ 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II)
(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung seit 2023: „Bürgergeld“; vor 2023: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(2) Bei Berechnung von Veränderungen im Vorjahresvergleich können kleinere Rundungsdifferenzen auftreten.
(3) Dieser Anstieg im gleitenden Vorjahresvergleich (12-Monatssumme der Ausgaben) resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg des „Regelbedarfs“ zum 01. Januar 2024. Im 12-Monatszeitraum August 2023 bis Juli 2024 galt in noch fünf Monaten der bis zum 31.12.2023 geltende Regelbedarf (u.a. der Regelbedarf Alleinstehende* in Höhe von 502 Euro).
(4) brutto – einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – und einschließlich der Ausgaben im Rahmen des Passiv-Aktiv-Transfers (PAT)