(BIAJ) Die Armutsgefährdungsquoten 2025 gemäß EU-SILC, der „amtlichen Hauptdatenquelle für die Messung von Armutsgefährdung und Lebensbedingungen“ (Destatis), reichten in den Ländern von 27,5 Prozent im Land Bremen (HB) und 21,3 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis 12,6 Prozent in Bayern (BY), bei einer Armutsgefährdungsquote der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt von 16,1 Prozent. Die sog. Armutsgefährdungsschwelle (60 Prozent des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens (Median) in Höhe von 2.408 Euro pro Monat) betrug für einen Einpersonenhaushalt 1.445 Euro pro Monat. (siehe BIAJ-Abbildungen 1 und 6 und die Erläuterungen unter der Abbildung - alle sechs BIAJ-Abbildungen unten und zum Download hier: Download_BIAJ20260521 )
Die Armutsgefährdungsquoten 2025 (EU-SILC) der weiblichen Bevölkerung reichten in den Ländern von 28,9 Prozent im Land Bremen (HB) und 21,9 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis 13,4 Prozent in Bayern. (DE: 16,7 Prozent) (siehe BIAJ-Abbildung 2 und die Erläuterungen unter der Abbildung)
Die Armutsgefährdungsquoten 2025 (EU-SILC) der männlichen Bevölkerung reichten in den Ländern von 26,1 Prozent im Land Bremen (HB) und 20,5 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis 11,7 Prozent in Bayern. (DE: 15,6 Prozent) (siehe BIAJ-Abbildung 3 und die Erläuterungen unter der Abbildung)
Die Differenz (Delta) zwischen der Armutsgefährdungsquote der weiblichen und männlichen Bevölkerung reichte in den Ländern von +2,8 Prozentpunkte im Land Bremen (HB) bis -1,7 Prozentpunkte in Berlin (BE). (DE: +1,1 Prozentpunkte) Nur in den Ländern Berlin (BE), Mecklenburg-Vorpommern (MV), Sachsen (SN) und Brandenburg (BB) lag die Armutsgefährdungsquote der weiblichen Bevölkerung in 2025 unter der Armutsgefährdungsquote der männlichen Bevölkerung. (siehe BIAJ-Abbildung 4 und die Erläuterungen unter der Abbildung).

Ergänzend werden in den BIAJ-Abbildungen 1 bis 3 und 5 die Armutsgefährdungsquoten, ermittelt auf Basis der Medianeinkommen auf Landesebene, genannt. (1) Die dieser Berechnung der Armutsgefährdungsquoten (MZ-Kern - Landesmedian) in 2025 zugrunde liegenden Armutsgefährdungsschwellen (60 Prozent des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens auf Landesebene) reichen von 1.184 Euro pro Monat im Land Bremen (HB) und 1.222 Euro pro Monat in Sachsen-Anhalt (ST) bis 1.452 Euro pro Monat in Bayern (BY). Laut MZ-Kern galt 2025 eine Person im Land Bremen (HB) bzw. in Sachsen-Anhalt (ST) erst dann als armutsgefährdet, wenn sie monatlich (netto) über weniger als 1.184 Euro (HB) bzw. 1.222 Euro (ST) verfügte, in Bayern (BY) schon dann, wenn sie (netto) über weniger als 1.452 Euro verfügte. (siehe BIAJ-Abbildung 6 und die Erläuterungen unter der Abbildung)

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Anmerkung: Seit Mitte 2025 werden die in der MZ-Kern-Erhebung ermittelten Daten zur Armutsgefährdung nicht mehr auf Basis einer bundeseinheitlichen Armutsgefährdungsschwelle veröffentlicht. Bereits veröffentlichte Daten für die Jahre 2020 bis 2023 wurden vom Statistischen Bundesamt (Destatis) mit Verweis auf EU-SILC und die andere, zuverlässigere Erfassung der Einkommen (2) gelöscht. (3)

(1) MZ-Kern – „Ergänzende Datenquelle zur Messung von Einkommen und Armutsgefährdung auf regionaler Ebene“ https://www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdung-und-soziale-lebensbedingungen/armutsgefaehrdung-und
(2) MZ-SILC: „Haushaltseinkommen wird detailliert und spitz für das gesamte Vorjahr erfasst“ - MZ-Kern: „Haushaltseinkommen wird durch Selbsteinordnung in vorgegebene Einkommensklassen für den Vormonat erfasst“ (Quelle: Amtliche Sozialberichterstattung - https://www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdung-und-soziale-lebensbedingungen
(3) „Armutsdaten verschwinden aus der Statistik: Offener Brief an das Statistische Bundesamt“, 14. August 2025 - https://gks-consult.de/armutsdaten-mikrozensus-brief-stabu/