(BIAJ) Ein kurzer Blick auf die Entwicklung der aus Mitteln des Bundes finanzierten "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" (EGL - Eingliederungsleistungen) der insgesamt 300 Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen" ohne die 104 Jobcenter zkT/"zugelassene kommunale Träger"). Bis Mai 2026 sank die 12-Monatssumme der Eingliederungsleistungen auf das bisherige Tief in Höhe von 2,020 Milliarden Euro (Juni 2025 bis Mai 2026 - siehe BIAJ-Abbildung unten bzw. PDF hier: Download_BIAJ20261107). Bis Oktober 2026 stieg die 12-Monatssumme der Eingliederungsleistungen um 167,2 Millionen Euro (8,3 Prozent) auf 2,187 Milliarden Euro (September 2025 bis Oktober 2026). Zu den einzelnen Leistungen siehe die angefügte BIAJ-Tabelle unten bzw. in der PDF)

Bei einem weiterem Anstieg auf geschätzte Ausgaben in Höhe von etwa 2,3 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2026 würden etwa 1,4 Milliarden Euro der 3,636 Milliarden Euro, die den Jobcentern gE zu Beginn des Haushaltsjahres für Eingliederungsleistungen zugeteilt wurden, nicht für diese Leistungen ausgegeben, sondern zum größten Teil für den Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" der Jobcenter gE, für den 4,061 Milliarden Euro zugeteilt wurden - nach Ist-Ausgaben im Vorjahr (2025) in Höhe von 5,008 Milliarden Euro für den Bundesanteil (84,8 Prozent) an den "Gesamtverwaltungskosten". 

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