(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2015 wurden von den 303 Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“) insgesamt 2,156 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (Hartz IV) ausgegeben. (Tabelle 1) Bei durchschnittlich 3,285 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (nur Jobcenter gE) (Tabelle 2) wurden im Haushaltsjahr 2015 durchschnittlich 656,21 Euro pro erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (pro Jahr) für "SGB II-Eingliederungsleistungen" ausgeben, von 833,85 Euro in Berlin bis 439,28 Euro in Bayern. (Tabelle 3) Wie stellt sich dies in den 12-Monatszeiträumen von 2012 bis zum bisher letzten 12-Monatszeitraum von April 2015 bis März 2016 im Bund und in den einzelnen Ländern (immer nur Jobcenter gE) dar? Siehe dazu die BIAJ-Materialien vom 14. April 2016: Download (PDF: 5 Seiten)