Teilweise falsche/abweichende Berechnungen der „Kinderarmut“ und „Jugendarmut“ im „Wegweiser Kommune“ und "SDG-Portal" (Bertelsmann Stiftung)
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(BIAJ) Die "BIAJ-Materialien zu den teilweise falschen/abweichenden Berechnungen der „Kinderarmut“ (Seite 2 bis 6) und „Jugendarmut“ (Seite 7 bis 11) für den „Wegweiser Kommune“ der Bertelsmann Stiftung" finden Sie zum (wie auf der BIAJ-Seite immer) kostenfreien Download: Download_BIAJ20230925 (PDF: 11 Seiten DIN A4 quer)
Zum Beispiel in Gelsenkirchen (Seiten 2 und 7): Dort sank die „Kinderarmut“ (1) angeblich von 42,8 Prozent (2018) um 3,9 Prozentpunkte auf 38,9 Prozent (2021). Bei Berechnung gemäß genannter Berechnungsmethode (1) sank sie nach 2018 jedoch lediglich um 1,7 Prozentpunkte auf 41,1 Prozent (2021). (Seite 2) Die „Jugendarmut“ (2) sank angeblich von 35,2 Prozent (2018) um 2,2 Prozentpunkte auf 33,0 Prozent (2021). Bei Berechnung gemäß genannter Berechnungsmethode (2) stieg sie nach 2018 jedoch um 0,4 Prozentpunkte auf 35,6 Prozent (2021). (Seite 7)
Zum Beispiel in Bremen (Stadt) (Seiten 4 und 9): Dort sank die „Kinderarmut“ (1) angeblich von 32,2 Prozent (2018) um 4,2 Prozentpunkte auf 28,0 Prozent (2021). Bei Berechnung gemäß genannter Berechnungsmethode (1) sank sie nach 2018 jedoch lediglich um 2,0 Prozentpunkte auf 30,2 Prozent (2021). (Seite 4) Die „Jugendarmut“ (2) sank angeblich von 25,0 Prozent (2018) um 2,2 Prozentpunkte auf 22,8 Prozent (2021). Bei Berechnung gemäß genannter Berechnungsmethode (2) sank sie nach 2018 jedoch nur um 0,4 Prozentpunkte auf 24,6 Prozent (2021).
(1) „Kinderarmut“: „Anzahl Nicht-Erwerbsfähige Leistungsbezieher:innen (LB) unter 15 Jahre + Nicht Leistungsberechtigte (NLB) unter 15 Jahre (Stichtag: im Dezember) / Anzahl Einwohner:innen unter 15 Jahren * 100“
(2) „Jugendarmut“: „Anzahl SGB II-Leistungsberechtigte (LB) 15-17 Jahre + Anzahl SGB II-Nicht Leistungsberechtigte (NLB) 15-17 Jahre / Bevölkerung 15-17 Jahre * 100 (Stichtag für SGB II-Bezieher: Dezember)
Ausbildungsverträge und bestandene Abschlussprüfungen 2017-2022 - DE, HB, HH, BE, BY
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(BIAJ) 15 unkommentierte BIAJ-Abbildungen zu den von 2017 bis 2022 in der Bundesrepublik Deutschland, in Bremen (Land), Hamburg, Berlin und Bayern begonnenen und beendeten Beschäftigungsverhältnissen sozialversicherungspflichtiger Auszubildender in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit und den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen und bestandenen Abschlussprüfungen in der Berufsbildungsstatistik. (1)
Die BIAJ-Materialien vom 22.09.2023 finden Sie zum auf der BIAJ-Seite immer kostenfreien Download hier: Download_20230922 (PDF: acht Seiten - Auszüge unten)
Weiterlesen: Ausbildungsverträge und bestandene Abschlussprüfungen 2017-2022 - DE, HB, HH, BE, BY
Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben 2015 bis August 2023
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(BIAJ) Von Januar bis August 2023 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ 17,491 Milliarden Euro ausgegeben, 2,659 Milliarden Euro (17,9 Prozent) mehr als die 14,832 Milliarden Euro, die im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis August 2022) für das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ausgeben wurden. (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für die ersten acht Monate 2023 ein durchschnittlicher Bestand von 5,502 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 400.000 mehr (7,8 Prozent) mehr als die durchschnittlich 5,102 Millionen RLB von Januar bis August 2022. (2)
Die 12-Monatssumme der Ausgaben für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, die im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 22,276 Milliarden Euro betrug, stieg mit den „Bürgergeld-Ausgaben“ in den ersten acht Monaten 2023 auf 24,935 Milliarden Euro in den 12 Monaten von September2022 bis August 2023 (3), 3,574 Milliarden (16,7 Prozent) mehr als ein Jahr zuvor von September 2021 bis August 2022 (21,361 Milliarden Euro). Die Ausgaben in den 12 Monaten von September 2022 bis August 2023 überstiegen das im Bundeshaushalt 2023 veranschlagte Soll in Höhe von 23,760 Milliarden Euro um 1,175 Milliarden Euro (siehe BIAJ-Abbildung unten) und das im Regierungsentwurf des Bundeshaushalt 2024 veranschlagte Soll von 24,300 Milliarden Euro um 635 Millionen Euro.
Gemessen an den durchschnittlich 5,467 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von September 2022 bis August 2023 für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bzw. „Bürgergeld“ monatlich durchschnittlich 380,07 Euro pro RLB ausgegeben. (4) Ein Jahr zuvor, von September 2021 bis August 2022 wurden für die durchschnittlich 5,086 Millionen RLB durchschnittlich 350,00 Euro pro Monat ausgegeben. (5)
(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung 2023: „Bürgergeld“; 2022: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“). Siehe dazu auch Fußnoten 3 und 5.
(2) RLB-Bestand berechnet aus den berichteten Monatsbeständen. Bei Interpretation der nominalen (nicht preisbereinigten) Mehrausgaben im Vorjahresvergleich der Ausgaben in den ersten acht Monaten ist u.a. wegen diverser gesetzlicher und sonstiger Änderungen (SGB II, Wohngeld- bzw. Wohngeld-Plus-Gesetz, Erhöhung der PAT-Pauschalen usw.) Vorsicht geboten.
(3) Anmerkung: Die 12-Monatssumme war bis Juni 2023 auf 25,049 Milliarden Euro gestiegen. Das Sinken im Folgemonat Juli 2023 auf 24,753 Milliarden Euro (August 2022 bis Juli 2023) resultiert aus den Einmalzahlungen im Juli 2022, die im Juli 2023 nicht mehr in die 12 Monatssumme von August 2022 bis Juli 2023 eingingen.
(4) Einschließlich der Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(5) Genannte Ausgaben des Bundes immer einschließlich von Einmalzahlungen und Sofortzuschlag. (§§ 70, 72 und 73 SGB II)
Ausbildungsverträge: neu abgeschlossen und vorzeitig gelöst – Bund und Länder 2012 bis 2022
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(BIAJ) 2022 wurden in der Bundesrepublik Deutschland 469.866 Ausbildungsverträge gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG – „Duales Berufsausbildungssystem“) neu abgeschlossen (Bestand am 31.12.2022), 3.690 (0,8 Prozent) mehr als im Vorjahr 2021 bzw. 41.004 (8,0 Prozent) weniger als 2019. Frauen: 171.252 neue Ausbildungsverträge, 2.625 (1,6 Prozent) mehr als im Vorjahr 2021 bzw. 15.060 (8,1 Prozent) weniger als 2019. Männer: 298.614 neue Ausbildungsverträge, 1.065 (0,4 Prozent) mehr als im Vorjahr 2021 bzw. 25.944 (8,0 Prozent) weniger als 2019.
Die Zahl der vorzeitig gelösten Ausbildungsverträge stieg in 2022 auf 155.325, die höchste Zahl vorzeitiger Vertragslösungen im Beobachtungszeitraum (2012-2022). 2022 wurden 14.118 (10,0 Prozent) mehr Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst als im Vorjahr 2021 und 1.176 (0,8 Prozent) mehr als 2019, dem Jahr mit der bis dahin höchsten Zahl (154.149) vorzeitiger Vertragslösungen im Beobachtungszeitraum. (Seite 4, 21 und 22, Spalte 6)
Die Lösungsquote (insgesamt) stieg 2022 auf 29,5 Prozent und lag damit erheblich über der höchsten Lösungsquote, die bis dahin im Beobachtungszeitraum (2012-2022) ermittelt wurde (2019: 26,9 Prozent). Im Ausbildungsbereich Industrie und Handel lag die Lösungsquote 2022 mit 26,2 Prozent deutlich über der zuvor im Beobachtungszeitraum ermittelten höchsten Lösungsquote (2019 und 2021: 23,5 Prozent). Im Ausbildungsbereich Handwerk lag die Lösungsquote 2022 mit 34,5 Prozent geringfügig unter den bisher höchsten Lösungsquoten im Beobachtungszeitraum (2019: 35,2 Prozent; 2018: 35,1 Prozent). (Seite 4, Spalte 16) Die Lösungsquote bei den weiblichen Auszubildenden (2022: 30,1 Prozent) lag, abgesehen von 2019, im gesamten Beobachtungszeitraum 2012-2022 über der Lösungsquote bei den männlichen Auszubildenden (2022: 29,2 Prozent). (Seite 4, Spalten 12 und 14)
In den Ländern reichte die Lösungsquote in 2022 von 26,5 Prozent in Baden-Württemberg (Seite 5) bis 34,8 Prozent in Berlin (Seite 7). 2022 stieg die Lösungsquote im Vorjahresvergleich in 15 der 16 Länder – am stärksten in Hamburg (um 4,0 Prozentpunkte auf 31,9 Prozent in 2022). (Seite 10 und 21) Nur in Brandenburg sank die Lösungsquote 2022, geringfügig um 0,4 Prozentpunkte auf 30,3 Prozent (2022). (Seite 8 und 21) n
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 19. September 2023 zu den neu abgeschlossenen und vorzeitig gelösten Ausbildungsverträgen im Bund und den Ländern 2012 bis 2022 (mit 17 BIAJ-Datenblättern; insgesamt und darunter die Ausbildungsbereiche Industrie und Handel und Handwerk, differenziert nach Geschlecht) finden Sie hier: Download_BIAJ20230919 (PDF: 3 Text- und 19 Tabellenseiten, für die Bundesrepublik Deutschland, jedes Land und die Veränderungen 2021-2022 und 2019-2022 je eine Tabellenseite)
Die BIAJ-Datenblätter (ohne den kurzen Textteil) sind unten angefügt.
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis August 2023
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(BIAJ) In den 12 Monaten von September 2022 bis August 2023 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 17,832 Milliarden Euro ausgegeben – gemessen an den in diesen 12 Monaten durchschnittlich registrierten 2,554 Millionen Arbeitslosen rechnerisch 581,92 Euro pro Monat. (1)
Die 12-Monatssumme der Ausgaben, die bis Mai 2021 (Juni 2020 bis Mai 2021) auf 22,442 Milliarden Euro, das nominale Maximum nach 2006 gestiegen war, sank in den 18 Monaten bis November 2022 (Dezember 2021 bis November 2022) um 26,3 Prozent (5,899 Milliarden Euro) auf 16,543 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung oben) In den folgenden neun Monaten, von Dezember 2022 bis August 2023, wurden dann etwa 1,289 Milliarden Euro mehr für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld ausgeben als in den entsprechenden Monaten des jeweiligen Vorjahres, 45 Millionen Euro im Dezember 2022, 51 Millionen Euro im Januar, 90 Millionen Euro im Februar, 162 Millionen Euro im März, 152 Millionen Euro im April, 160 Millionen Euro im Mai, 201 Millionen Euro im Juni, 220 Millionen Euro im Juli und 208 Millionen Euro im August 2023.
Im Haushalt 2023 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 18,011 Milliarden Euro (1) veranschlagt.
(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“. Anmerkung: „rechnerisch“, da nur ein Teil der registrierten Arbeitslosen (etwa 724.000) und eine relativ kleine Zahl nicht registrierter Arbeitsloser (etwa 46.000) Anspruch auf das beitragsfinanzierte „Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“ (!) haben.
Hinweis: Zur Entwicklung der Insolvenzgeld-Ausgaben bis August 2023 siehe hier.