Gender-Pay-Gap 2022 bis 2024 - Bund, Länder und die Agenda-2030-Zielverfehlung
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(BIAJ) Vier unkommentierte BIAJ-Tabellen zu den Unterschieden der Bruttostundenverdienste der Frauen und Männer in den Jahren 2022 (April) bis 2024 (April). In 2024 verdienten Frauen pro Stunde (brutto) durchschnittlich 22,24 Euro (BIAJ-Tabelle 1), 4,10 Euro weniger als Männer (BIAJ-Tabelle 2). Dieser durchschnittliche Verdienstunterschied pro Stunde reicht 2024 im Ländervergleich von 5,54 Euro in Baden-Württemberg (BW) bis 0,33 Euro in Brandenburg (BB). (BIAJ-Tabelle 2) Gemessen in Prozent verdienten Frauen durchschnittlich (gerundete) 16 Prozent weniger als Männer. Im Ländervergleich reicht dieser sog. Gender-Pay-Gap (GPG) von 19 Prozent in Baden-Württemberg (BW) bis 2 Prozent in Brandenburg (BB) (BIAJ-Tabelle 2).
Anders betrachtet: In Bezug auf den durchschnittlichen Bruttostundenverdienst der Frauen verdienten Männer 2024 durchschnittlich (gerundete) 18 Prozent mehr als Frauen. (siehe die BIAJ-Abbildung „Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern nach Alter im Jahr 2024 (in Prozent)“, Seite 3)
Ein Blick auf das Land Bremen: Der Gender-Pay-Gap sank im Land Bremen in 2024, bei dem im Ländervergleich geringsten nominalen Anstieg der Bruttostundenverdienste von Frauen und Männern im Vergleich zum Vorjahr 2023 (Frauen: + 3,4 Prozent; Männer: + 1,8 Prozent) - von 19 auf 17 Prozent.
Und zur Erinnerung ein Blick in die „Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie“ (DNS), die von der CDU im Wahlkampf vergessene (1) „Agenda 2030“: „Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern sind in modernen Erwerbsgesellschaften ein Zeichen für soziale Ungleichheit. Die Verringerung der Lohnunterschiede ist ein Indikator für Fortschritte auf dem Weg zur Gleichstellung. Die Bundesregierung verfolgte daher das Ziel, bis zum Jahr 2020 den Verdienstabstand auf 10 % zu verringern und dieses bis 2030 beizubehalten.“ (Hervorhebung durch BIAJ; siehe in den BIAJ-Materialien Seite 3)
Die BIAJ-Materialen vom 13. Februar 2025 mit vier Tabellen, einer Abbildung und einem Auszug aus den DNS-Indikatoren: Download_BIAJ20250213 (PDF, vier Seiten)
(1) BIAJ-Kurzmitteilung vom 17.01.2025: Angela Merkel und die „Agenda 2030“
Bruttoinlandsprodukt 2023: EU- und NATO-Mitgliedstaaten und Russland
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(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Tabelle zum vom US-Präsidenten dirigierten Überbietungswettbewerb von Kanzler und Kanzlerkandidaten von SPD, CDU/CSU und GRÜNE und der Kanzlerkandidatin der AfD bei den für Verteidigung, Rüstung, Militär aufzubingenden BIP-Prozenten - zwei Prozent, dreieinhalb Prozent (1) - oder neu: "3,6 Prozent" (2), fünf oder mehr. Siehe unten oder PDF hier: Download_BIAJ20250212. (PDF: eine Seite) Bremen, 12. Februar 2025
Weiterlesen: Bruttoinlandsprodukt 2023: EU- und NATO-Mitgliedstaaten und Russland
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge im Januar vor der Bundestagswahl 2025 – mit Rückblick bis 2014
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(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden im Januar 2025 insgesamt 28.168 Asylanträge entschieden. Die Gesamtzahl der sogenannten „positiven Entscheidungen“ (Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz und § 3 Absatz 1 Asylgesetz, Gewährung von „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG und Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz zusammen) lag im Januar 2025 55,2 Prozent unter der Gesamtzahl der „positiven Entscheidungen“ im Januar 2024. Nur 19,6 Prozent (5.533) der 28.168 Entscheidungen im Januar 2025 waren „positive Entscheidungen“. (Januar 2024: 45,1% von 27.363 Entscheidungen) (siehe Tabelle 1, Seite 2 im PDF)
Die Zahl der abgelehnten Anträge (ohne die „sonstigen Verfahrenserledigungen/formellen Entscheidungen) lag im Januar 2025 88,1 Prozent über Zahl der abgelehnten Asylanträge im Januar 2024. 49,9 Prozent (14.062) der im Januar 2025 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar 2024: 27,3%). 30,4 Prozent (8.573) der Entscheidungen des BAMF (darunter 4.381 im „Dublin-Verfahren“) galten im Januar 2025 als sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen (Januar 2024: 27,6%).
Gestellt wurden im Januar 2025 insgesamt 14.920 Asylerstanträge, 43,4 Prozent weniger als im Januar 2024.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 09. Februar 2025 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit Januar 2023: Download_BIAJ20250209 (PDF: sechs Seiten – Auszug „Ein Blick auf die BAMF-Entscheidungen über Anträge syrischer Asylsuchender von 2019 bis Januar 2025“ unten)
SGB II (Hartz IV): „Verwaltungskosten“ stiegen 2024 auf nahezu 7,7 Milliarden Euro – Rückblick bis 2012 und 2005
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(BIAJ) Für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II – Hartz IV) wurden vom Bund und den Kommunen im Haushaltsjahr 2024 insgesamt 7,677 Milliarden Euro (2023: 7,418 Milliarden Euro) ausgegeben, davon 6,535 Milliarden Euro vom Bund (2023: 6,318 Milliarden Euro) und (vom Verfasser rechnerisch ermittelte) 1,142 Milliarden Euro von den Kommunen (2023: 1,100 Milliarden Euro) für deren Anteil an den „Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter“ (kommunaler Finanzierungsanteil). (BIAJ-Tabelle 1 unten und in PDF - Spalten 1 und 6)
Im Bundeshaushalt 2024 waren bei Haushaltsstelle 1101/636 13 (Zweckbestimmung: „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“) lediglich 5,050 Milliarden Euro veranschlagt. Nach vorläufigen Abrechnungsergebnissen (ohne den kommunalen Finanzierungsanteil) wurden vom Bund für die „SGB-II-Verwaltungskosten“ insgesamt 6,535 Milliarden Euro ausgegeben, 1,485 Milliarden Euro (29,4 Prozent) mehr als die veranschlagten 5,050 Milliarden Euro. Es ist die absolut und relativ höchste Überschreitung der im Haushalt für die „SGB-II-Verwaltungskosten“ veranschlagten Mittel seit Inkrafttreten des SGB II in 2005. (BIAJ-Tabelle 2 auf Seite 2 in PDF - Spalten 1 bis 3)
Zur gesamten BIAJ-Kurzmitteilung vom 07. Februar 2025 mit vorläufigem Blick auf 2025 siehe hier: Download_BIAJ20250207 (PDF: drei Seiten mit zwei BIAJ-Tabellen)
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Januar 2025 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Januar 2025 (Stichtag 14.01.) 4,665 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 2,993 Millionen registrierte Arbeitslose, der höchste Januar-Bestand nach Januar 2015 (Januar 2015: 3,032 Millionen Arbeitslose) 1,127 Millionen der registrierten Arbeitslosen waren bei den Agenturen für Arbeit und 1,865 Millionen bei den Jobcentern registriert.
187.000 (6,7 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im Januar 2024 – 122.000 mehr bei den Agenturen für Arbeit und 66.000 mehr bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 121.000 (7,8 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 66.000 (5,3 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im Januar 2024. (siehe Tabelle 4)
Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +0,4 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +11,6 Prozent in Bayern (BY). (Land Bremen: +6,3 Prozent; Stadt Bremen: +7,5 Prozent; Bremerhaven: +1,9 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten arbeitslosen Frauen reichten im Ländervergleich von -1,2 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +11,1 Prozent in Bayern (BY). (siehe Tabelle 4, Seite 6)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen im Alter von unter 25 Jahren reichten im Ländervergleich von +4,7 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +18,3 Prozent in Bayern (BY). (DE: +11,1 Prozent; HB: +7,9 Prozent; siehe Anhang, Seite 10)
3,965 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 0,4 Prozent (18.000) weniger (!) als im Januar 2024 - erstmals seit Juni 2022 ein negatives Vorzeichen im monatlichen Vorjahresvergleich (noch vorläufig - endgültig erst nach dreimonatiger Wartezeit). Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑3,8 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +1,4 Prozent in Bayern (BY). Erinnerung: ELB im Januar vor 10 Jahren (Januar 2015) 4,323 Millionen. ELB-Januar-Maximum: 5,310 Millionen im Januar 2007.
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Januar 2025 und Januar 2024 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 31. Januar 2025 mit bremischer Ergänzung und u25-Anhang auf Seite 10: Download_BIAJ20250131 (zwei Text- und acht Tabellenseiten und Dezember-Vergleich auf Seite 11; bremische Städte auf Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten