Wohngeld 2023: Anstieg der Ausgaben wesentlich geringer als erwartet
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(BIAJ) „Etat 2023: Ausgaben für Wohngeld mehr als verdreifacht“– so die Titel der Parlamentsnachricht über den vom Haushaltsausschuss beschlossenen Bundeshaushalt 2023 am 11. November 2022. (1) Zwei Tage zuvor brachte die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz) ein. Zur Haushaltsbelastung in 2023 durch das Wohngeld-Plus-Gesetz werden in Abschnitt D der Drucksache 20/4230 Mehrausgaben beim Wohngeld in Höhe 3,7 Milliarden Euro genannt, jeweils 1,85 Milliarden beim Bund und bei den Ländern. Und in der Vorbemerkung zum Einzelplan 2501 des Bundeshaushalts 2023 wird als ein „wesentliches Ziel“ genannt, das mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz und den veranschlagten Mitteln erreicht werden soll: Der „Empfängerkreis wird von rund 600.000 Haushalten auf rund 2 Millionen Haushalte ausgeweitet.“
Die am 30. September 2024 vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zu den Ausgaben für das Wohngeld (einschließlich des Heizkostenzuschusses gemäß Heizkostenzuschussgesetz das am 01. Juni 2022 in Kraft trat) und zum „Empfängerkreis“ zeigen:
Die Ausgaben stiegen in 2023 im Vorjahresvergleich nicht um 200 Prozent (= „verdreifacht“) sondern lediglich um etwa 137 Prozent. In absoluten Zahlen: Die Mehrausgaben für das Wohngeld gemäß Wohngeldgesetz (WoGG) betrugen in 2023 nicht die erwarteten 3,7 Milliarden Euro (siehe oben) sondern lediglich 2,492 Milliarden Euro, davon 150 Millionen Euro mehr für den Heizkostenzuschuss. Näheres dazu in der BIAJ-Tabelle unten (oder PDF hier: Download_BIAJ20241002)
Der „Empfängerkreis“ stieg in 2023 nicht „von rund 600.000 Haushalten auf rund 2 Millionen Haushalte“ sondern von 651.825 Haushalte (darunter 20.860 wohngeldrechtliche Teilhaushalte) Ende 2022 auf 1.173.550 Haushalte (darunter: 24.455 wohngeldrechtliche Teilhaushalte) Ende 2023. (2)
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Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich September 2024 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) September 2024 (Stichtag 11.09.) 4,554 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 2,806 Millionen registrierte Arbeitslose, davon 985.000 bei den Agenturen für Arbeit und 1,822 Millionen bei den Jobcentern. 179.000 (6,8 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im September 2023 – 116.000 mehr bei den Agenturen für Arbeit und 63.000 mehr bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 120.000 (8,5 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 59.000 (4,8 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im September 2023. (siehe Tabelle 4)
Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +3,2 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +12,5 Prozent in Bayern (BY). (Land Bremen: +5,5 Prozent; Stadt Bremen: +6,1 Prozent; Bremerhaven: +3,5 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten arbeitslosen Frauen reichten im Ländervergleich von +0,7 Prozent in Niedersachsen (NI) bis +9,7 Prozent in Bayern (BY). (siehe Tabelle 4, Seite 6)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen im Alter von unter 25 Jahren reichten im Ländervergleich von +5,4 Prozent in Berlin (BE) bis +18,9 Prozent im Saarland (SL). (DE: 11,0 Prozent; HB: +8,4 Prozent; siehe Anhang, Seite 10)
3,977 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 1,2 Prozent (47.000) mehr als im September 2023. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑1,9 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +3,8 Prozent in Bayern (BY). Erinnerung: ELB im September vor 10 Jahren (September 2014) 4,313 Millionen. ELB-September-Maximum: 5,345 Millionen im September 2006.
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im September 2024 und September 2023 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 27. September 2024 mit bremischer Ergänzung und u25-Anhang auf Seite 10: Download_BIAJ20240927 (zwei Text- und acht Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten
Ausbildungsverträge und bestandene Abschlussprüfungen 2017-2023 - DE, HB, HH, BE, BY
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(BIAJ) 15 unkommentierte BIAJ-Abbildungen zu den von 2017 bis 2023 in der Bundesrepublik Deutschland, in Bremen (Land), Hamburg, Berlin und Bayern begonnenen und beendeten Beschäftigungsverhältnissen sozialversicherungspflichtiger Auszubildender in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit und den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen und bestandenen Abschlussprüfungen in der Berufsbildungsstatistik. (1)
Die BIAJ-Materialien vom 25.09.2024 finden Sie zum auf der BIAJ-Seite immer kostenfreien Download hier: Download_BIAJ20240925 (PDF: acht Seiten - Auszüge unten)
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Mindestlohn Niederlande ab 1. Juli 2024: 13,68 Euro plus acht Prozent (etwa 1,09 Euro) Urlaubsgeld
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(BIAJ) Ab dem 1. Juli 2024 beträgt der in den Niederlanden 1969 (1) eingeführte Mindestlohn (Minimumloon) 13,68 Euro pro Stunde. (2) Das den Mindestlohn ergänzende Mindesturlaubsgeld (Minimumvakantiebijslag/-vakantiegeld) beträgt weiterhin acht Prozent (etwa 1,09 Euro) pro Stunde. (Summe incl. Urlaubsgeld: 14,7744 Euro pro Stunde) Die bis Ende 2023 in den Niederlanden geltenden festen Monats-, Wochen- und Tageslöhne sind ab 2024 entfallen.
Hinweis: Der von der OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development - Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) berechnete jährliche Mindestlohn (einschließlich Urlaubsgeld) in den Niederlanden in Höhe von 27.589 Euro in 2024 (https://data-explorer.oecd.org -> Minimum wages at current prices in national currency units (NCU)) ergibt sich aus den genannten 14,77 Euro pro Stunde im zweiten Halbjahr 2024 (184 Kalendertage) und den im ersten Halbjahr 2024 (182 Kalendertage) geltenden Mindestlohn einschließlich Urlaubsgeld in Höhe von 14,33 Euro pro Stunde und 1.896 Arbeitsstunden in 2024. Ergänzung vom 24.09.2024: In der Bundesrepublik Deutschland ergäbe sich bei 1.896 bezahlten Arbeitsstunden und einem Mindestlohn von 12,41 Euro ein jährlicher Mindestlohn in Höhe von 23.529 Euro.
Näheres und Vergangenes zum Mindestlohn und Mindesturlaubsgesetz in den Niederlanden finden Sie in der BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. März 2014 (!): hier.
(1) Das „Gesetz Mindestlohn und Mindesturlaubsgeld“ („Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag“) vom 27. November 1968 trat am 23. Februar 1969 in Kraft.
(2) Das Mindestalter für den vollständigen Mindestlohn (Minimumloon) 21 Jahre. (seit dem 1. Juli 2019; vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2019: 22 Jahre; vor dem 1. Juli 2017: 23 Jahre). Zum Mindestlohn und den nach Alter differenzierten Jugendmindestlöhnen (Minimumjeugdlonen) siehe hier: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/minimumloon/bedragen-minimumloon/bedragen-minimumloon-2024