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BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Dezember 2025 (Tabellen und Abbildungen)

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Erstellt: 14. Januar 2026

(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden in 2025 insgesamt 310.930 Asylanträge (darunter 252.310 Erstanträge) entschieden, 9.580 (3,2 Prozent) mehr als im Vorjahr 2024 - 22.748 bzw. 8,3 Prozent weniger Erstanträge und 32.328 bzw. 123,0 Prozent mehr Folgeanträge. Von den insgesamt 310.930 Asylentscheidungen in 2025 waren 28,1 Prozent (87.394) „positive Entscheidungen“. (2024: 44,4% der 301.350 Entscheidungen) (Spalten 10 und 11 in Tabelle 1 und Abbildungen 2 und 3 auf Seite 4 und 5) Von den 87.394 „positiven Entscheidungen“ waren 70.159 Aner­kennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). (2024: 37.795) Die anderen 17.235 „positiven Entscheidungen“ in 2025 entfielen auf die Gewährung von „subsidiä­rem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG (5.130 nach 75.092 in 2024) und die Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (12.105 nach 20.823 in 2024). n

Gestellt wurden in 2025 insgesamt 168.543 Asylanträge, davon 113.236 Erstanträge - 116.515 bzw. 50,7 Prozent weniger Asylerstanträge als 2024 - und 55.307 Folgeanträge – 34.113 bzw. 161,0 Prozent mehr Asylfolgeanträge als 2024. (siehe Spalte 7 und 8 in Tabelle 2, Seite 3) In 2025 waren „17.707 der 113.236 Asylerstantragstellenden (15,6%) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.“ (2024: 21.270 bzw. 9,3 Prozent der 229.751 Asylerstanträge) n

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 14. Januar 2026 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit Dezember 2023: Download_BIAJ20260114 (PDF: sechs Seiten – Auszüge unten: „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote")

Weiterlesen: BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Dezember 2025 (Tabellen und Abbildungen)

Mindestlohn und Regelsatz (SGB II – Hartz IV – Bürgergeld - Grundsicherung) - 2015 bis 2026/2027

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Erstellt: 13. Januar 2026

(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf den nominalen Anstieg von Mindestlohn und Regelsatz (SGB II – Hartz IV - Bürgergeld - Grundsicherung) von 2015 (Einführung des Mindestlohns) bis 2026 und 2027. Siehe die BIAJ-Tabelle unten und/oder hier: Download_BIAJ20260113 - eine PDF-Seite).

In den ersten sechs Jahren nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, vom 01.01.2015 bis 01.01.2021, stiegen sowohl der Mindestlohn als auch der Regelsatz (Regelbedarfsstufe 1) um nominal 11,8 Prozent. (Spalten 2 und 5)

Nach dem 01.01.2021 stieg der Regelsatz dann deutlich langsamer als der Mindestlohn. In den fünf Jahren bis zum 01.01.2026 stieg der Mindestlohn um nominal 46,3 Prozent (7,9 Prozent/Jahr), der Regelsatz um nominal 26,2 Prozent (4,8 Prozent/Jahr). (Spalte 3 und 6)

Im Gesamtzeitraum 2015 bis 2026 stieg der Mindestlohn um nominal 63,5 Prozent (4,6 Prozent/Jahr), von 8,50 Euro/Stunde auf 13,90 Euro/Stunde, der Regelsatz um nominal 41,1 Prozent (3,2 Prozent/Jahr) von 399 Euro/Monat auf 563 Euro/Monat. (Spalte 1, 2, 4 und 5) Bei einem nominalen Anstieg wie der Mindestlohn – d.h. wie in den ersten sechs Jahren nach Einführung des Mindestlohns – würde der Regelsatz im laufenden Jahr 652 Euro/Monat betragen und nicht im dritten Jahr in Folge (2024 bis 2026) unverändert (real gekürzt) 563 Euro/Monat. Und im kommenden Jahr (2027) müsste der Regelbedarf, bei einem Anstieg wie der Mindestlohn seit 2015 (Spalten 1, 2), dann auf 685 Euro/Monat steigen. (Spalte 4 unten)

Warnung: Eine Rückkehr zur Fortschreibung (allein) auf Basis des (unveränderten) sog. „Mischindex“ („Basisfortschrei­bung“) könnte zu einem nominalen Anstieg des monatlichen Regelsatzes auf lediglich etwa 570 bis 575 Euro (Fortschrei­bung auf Basis des Regelsatz 2022) in 2027 führen. n

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Arbeitslosengeld-Ausgaben 2025: 26,5 Milliarden Euro – 9,9 Milliarden mehr als vor drei Jahren (2022)

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Erstellt: 12. Januar 2026

(BIAJ) 2025 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 26,509 Milliarden Euro ausgegeben. (1) Dies waren 4,324 Milliarden Euro mehr als die im BA-Haushalt 2025 veranschlagten 22,185 Milliarden Euro (2). Und dies waren 4,312 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr 2024, 7,710 Milliarden Euro mehr als 2023, 9,921 Milliarden Euro mehr als 2022 bzw. 9,966 Milliarden Euro mehr als in den 12 Monaten von Dezember 2021 bis November 2022, den 12 Monaten bevor der jüngste Anstieg der Ausgaben (12-Monatssumme) für das Arbeitslosengeld begann. (siehe BIAJ-Abbildung)
Im vom Verwaltungsrat der BA am 07. November 2025 festgestellten Haushalt 2026 der Bundesagentur für Arbeit (noch vorbehaltlich der Genehmigung der Bundesregierung) sind 25,657 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld veranschlagt – 852 Millionen Euro weniger als die 26,509 Milliarden Euro, die 2025 ausgegeben wurden. (siehe oben)

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Abschluss BA-Haushalt 2025: Rücklagen aufgebraucht – benötigtes Bundesdarlehen 1,437 Milliarden Euro

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Erstellt: 11. Januar 2026

(BIAJ) Im überwiegend beitragsfinanzierten Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) standen 2025 den Einnahmen im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Höhe von insgesamt 47,806 Milliarden Euro (2024: 44,609 Mrd. Euro) Ausgaben in Höhe von insgesamt 52,038 Milliarden Euro (2024: 45,214 Mrd. Euro) gegenüber. Aus diesen Einnahmen und Ausgaben ergibt sich ein negativer Finanzierungssaldo von 4,232 Milliarden Euro (2024: 0,605 Mrd. Euro). (siehe BIAJ-Abbildungen auf PDF-Seite 2 bis 4) Der Ausgleich dieses Finanzierungssaldos ergibt sich nach gegenwärtigem Datenstand der BA (08.01.2026) wie folgt: Nach Zuführungen von insgesamt 386 Millionen Euro in die umlagefinanzierte Insolvenzgeldumlageund Winterbeschäftigungsrücklage wird das Defizit in Höhe von 4,619 Milliarden Euro (4,232 Mrd. Euro plus 0,386 Mrd. Euro) gedeckt durch die Entnahme der nach 2024 noch verbliebenen allgemeinen Rücklagen in Höhe von 3,181 Milliarden Euro und ein Bundesdarlehen in Höhe von 1,437 Milliarden Euro, 910 Millionen Euro weniger als das im Bundeshaushalt 2025 veranschlagte „Überjährige(s) Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit“ in Höhe von 2,347 Milliarden Euro.
Siehe dazu die BIAJ-Kurzmitteilung vom 11. Januar 2026 hier: Download_BIAJ20260111 (PDF: eine Textseite und drei weitere Seiten mit BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben von 2005 bzw. 2023 bis 2025 – Auszug unten)

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Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Dezember 2025 (mit bremischen Städten)

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Erstellt: 07. Januar 2026

(BIAJ) Dezember 2025 (Stichtag 11.12.) 4,678 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 2,908 Millionen registrierte Arbeitslose, der höchste Dezember-Bestand nach Dezember 2010 (Dezember 2010: 3,012 Millionen Arbeitslose; siehe BIAJ-Abbildung unten oder PDF-Seite 11) 1,104 Millionen der registrierten Arbeitslosen waren bei den 156 Agenturen für Arbeit und 1,804 Millionen bei den 404 Jobcentern registriert.

101.000 (3,6 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im Dezember 2024 – 102.000 mehr bei den Agenturen für Arbeit und 407 (!) weniger bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 64.000 (4,2 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 37.000 (2,9 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im Dezember 2024. (siehe Tabelle 4)

Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von -0,5 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +6,3 Prozent in Baden-Württemberg (BW). (Land Bremen: +1,7 Prozent; Stadt Bremen: +2,3 Prozent; Bremerhaven: -0,6 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)

Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten arbeitslosen Frauen reichten im Ländervergleich von -1,2 Prozent in Schleswig-Holstein (SH) bis +5,7 Prozent in Berlin (BE) – bei den arbeitslosen Männern von -0,4 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +7,2 Prozent in Baden-Württemberg (BW). (siehe Tabelle 4, Seite 6)

Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen im Alter von unter 25 Jahren reichten im Ländervergleich von -3,2 Prozent im Land Bremen (HB) bis +17,5 Prozent in Hamburg (HH). (DE: +5,9 Prozent; siehe Anhang, Seite 10)

3,824 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 3,1 Prozent (122.000) weniger als im Dezember 2024. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑5,5 Prozent in Thüringen (TH) bis -1,8 Prozent in Baden-Württemberg (BW). Erinnerung: ELB im Dezember vor 10 Jahren (Dezember 2015) 4,244 Millionen. ELB-Dezember-Maximum: 5,268 Millionen im Dezember 2006.

Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Dezember 2025 und Dezember 2024 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 07. Januar 2026: Download_BIAJ20260107 (zwei Text- und acht Tabellenseiten und Vergleich der monatlich berichteten registrierten Arbeitslosen von 2014 bis 2025 auf Seite 11 und unten; bremische Städte auf PDF-Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten

Weiterlesen: Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Dezember 2025...

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