Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis März 2025
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(BIAJ) In den 12 Monaten von April 2024 bis März 2025 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 23,244 Milliarden Euro ausgegeben, 3,662 Milliarden Euro mehr als in den 12 Monaten ein Jahr zuvor (April 2023 bis März 2024: 19,582 Milliarden Euro). (1) (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im monatlichen Vorjahresvergleich stiegen die Arbeitslosengeldausgaben nach November 2022 in jedem der danach folgenden 28 Monate (Dezember 2022 bis März 2025) – zuletzt besonders stark: um 325,8 Millionen Euro im Januar 2025 (im Vergleich zum Januar 2024), um 345,5 Millionen Euro im Februar 2025 (im Vergleich zum Februar 2024) und um 375,8 Millionen Euro im März 2025 (im Vergleich zum März 2024). In diesen 28 Monaten stieg die 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben um 6,702 Milliarden Euro (40,5 Prozent), von 16,543 Milliarden Euro (Dezember 2021 bis November 2022 auf die oben genannten 23,244 Milliarden Euro (April 2024 bis März 2025).
Gemessen an den von April 2024 bis März 2025 durchschnittlich registrierten insgesamt 2,834 Millionen Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen (April 2023 bis März 2024: 2,655 Millionen) wurden rechnerisch etwa 684 Euro pro Monat (April 2023 bis März 2024: etwa 615 Euro), gemessen an den 1,010 Millionen Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen (April 2023 bis März 2024: 900.000) rechnerisch etwa 1.918 Euro pro Monat (April 2023 bis März 2024: etwa 1.814 Euro) ausgegeben. (2)
Im Haushalt 2025 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 22,185 Milliarden Euro veranschlagt (3) – 2,355 Milliarden Euro mehr als im Haushalt 2024 (Soll 2024: 19,830 Milliarden Euro), bzw. 1,059 Milliarden Euro weniger als in den vergangenen 12 Monaten ausgegeben wurden (April 2024 bis März 2025: 23,244 Milliarden Euro). (1) n
(1) hier immer a) einschließlich der „Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern“ und b) ohne das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (AlgW), für das im Haushaltsjahr 2024 insgesamt 1,445 Milliarden Euro ausgegeben wurden (2023: 1,222 Milliarden Euro; 2022: 1,129 Milliarden Euro).
(2) pro registrierten Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen zusammen bzw. pro registrierten Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III - hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung (etwa 41 Prozent der Ausgaben für das Arbeitslosengeld) - und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“. Anmerkung: „rechnerisch“, da nur ein Teil der registrierten Arbeitslosen (etwa 859.000) und eine relativ kleine Zahl nicht registrierter Arbeitsloser (etwa 53.000) Anspruch auf das beitragsfinanzierte „Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“ (so die amtliche Bezeichnung!) hatten.
Nachrichtlich: Der durchschnittliche Leistungsanspruch („Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“) einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge betrug 2024 2.088,61 Euro (netto: 1.226,91 Euro). (2023: 1.986,38 Euro; netto: 1.169,22 Euro). (Statistik der BA, Arbeitslosengeld – Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 2005) Der Betrag (brutto) liegt über dem oben genannten rechnerischen Betrag, da die Zahl der Leistungsberechtigten kleiner ist als die Zahl der im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen.
(3) 22,135 Milliarden Euro für „Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“ (Zweckbestimmung im BA-Haushalt) und 50 Millionen Euro für „Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern“ (Zweckbestimmung im BA-Haushalt)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III siehe hier.
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich März 2025 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) März 2025 (Stichtag 13.03.) 4,676 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 2,967 Millionen registrierte Arbeitslose, der höchste März-Bestand nach März 2014 (März 2014: 3,055 Millionen Arbeitslose) 1,104 Millionen der registrierten Arbeitslosen waren bei den Agenturen für Arbeit und 1,863 Millionen bei den Jobcentern registriert.
198.000 (7,1 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im März 2024 – 127.000 mehr bei den Agenturen für Arbeit und 71.000 mehr* bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 126.000 (8,2 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 72.000 (5,8 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im März 2024. (siehe Tabelle 4)
Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +0,8 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +13,4 Prozent in Bayern (BY). (Land Bremen: +7,6 Prozent; Stadt Bremen: +9,3 Prozent; Bremerhaven: +1,7 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten arbeitslosen Frauen reichten im Ländervergleich von -1,0 Prozent in Thüringen (TH) bis +12,1 Prozent in Bayern (BY). (siehe Tabelle 4, Seite 6)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen im Alter von unter 25 Jahren reichten im Ländervergleich von +4,5 Prozent in Thüringen (TH) bis +18,2 Prozent in Bayern (BY). (DE: +10,4 Prozent; HB: +11,1 Prozent; siehe Anhang, Seite 10)
3,959 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 1,3 Prozent (53.000) weniger (!) als im März 2024 (vorläufig). Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑3,9 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +0,3 Prozent in Bayern (BY). Erinnerung: ELB im März vor 10 Jahren (März 2015) 4,398 Millionen. ELB-März-Maximum: 5,449 Millionen im März 2006. (unterstrichener Bestand wurde am 30.04.2025 korrgiert - versehentlich wurden 5,549 Millionen genannt)
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im März 2025 und März 2024 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 28. März 2025 mit bremischer Ergänzung und u25-Anhang auf Seite 10: Download_BIAJ20250328 (zwei Text- und acht Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
* im Vorjahrsvergleich (März 2025 - März 2024) waren 71.000 mehr erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) bei den Jobcentern als Arbeitslose registriert bei insgesamt 53.000 weniger ELB. Wesentlicher Grund: die abnehmende Anzahl geförderter ELB.
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten
Elterngeld: Die schöngerechneten jährlichen „Väteranteile“ und die Quartalsdaten 2017-2024
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(BIAJ) Ein vergleichender Blick auf die i.d.R. berichteten Jahreszahlen der „Väteranteile“ am Elterngeld, in der Bundesrepublik Deutschland und in den Ländern Bremen (1), Sachsen (2) und Saarland (3), und die saisonal (von Quartal zu Quartal) stark schwankenden, in jedem Quartal eines Jahres deutlich niedrigeren „Väteranteile“, die sich aus den Quartalsdaten ergeben. (siehe dazu die „Erläuterungen“ (Destatis) unter den BIAJ-Abbildungen unten und hier: Download_BIAJ20240327_2 – PDF: zwei Seiten)
Bremen in der integrierten Ausbildungsberichterstattung 2010 bis 2024v - mit Ländervergleich Konto I 01
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf den Sektor Berufsausbildung im Land Bremen in der "Integrierten Ausbildungsberichterstattung" (iABE) in den Jahren 2010 bis 2024. (siehe BIAJ-Tabelle vom 27.03.2025 unten oder PDF-Seite 1) Anmerkung: 2024 vorläufig (Schnellmeldung des Statistischen Bundesamtes vom 20.03.2025)
Nachrichtlich angefügt: Ländervergleich der Anzahl der in der integrierten Ausbildungsberichterstattung berichteten "Anfänger/-innen im Ausbildungsgeschehen" in der „Berufsausbildung im dualen System nach BBiG/HwO1“ (Konto I 01) mit der Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in der Berufsbildungsstatistik 2014-2023.
Download_BIAJ20240327 (PDF: zwei Seiten)
Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben von 2010 bis Februar 2025
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(BIAJ) Im Januar und Februar 2025 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 5,279 Milliarden Euro ausgegeben (1), 55 Millionen Euro (1,1 Prozent) mehr als die 5,224 Milliarden Euro im Januar und Februar 2024. (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2025: unverändert 563 Euro wie 2024) (1) Der geringfügige Anstieg um 55 Millionen Euro im Vergleich zum Januar und Februar 2024 (davon 50 Millionen Euro im Januar-Vergleich und 5 Millionen im Februar-Vergleich 2025/2024) resultiert ausschließlich aus dem Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge. Allein von den 300 Jobcentern gE – ohne die 104 Jobcenter zkT - wurden im Januar und Februar 2025 über 92 Millionen Euro (10,4 Prozent) mehr für Sozialversicherungsbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) ausgegeben als im Januar und Februar 2024. Das heißt, die Nettoausgaben für das „Bürgergeld“ (Ausgaben ohne Sozialversicherungsbeiträge) sind in den ersten beiden Monaten 2025 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum gesunken.
Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für Januar und Februar 2025 ein durchschnittlicher Bestand von 5,439 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 95.000 (1,7 Prozent) weniger die durchschnittlich 5,534 Millionen RLB im Januar und Februar 2024.
In den 12 Monaten von März 2024 bis Februar 2025 wurden vom Bund insgesamt 29,206 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 2,686 Milliarden Euro (10,1 Prozent) mehr als die 26,520 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (März 2023 bis Februar 2024). Im bisher vorliegenden Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 (Stand: 16.08.2024) sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 25,000 Milliarden Euro veranschlagt, 4,206 Milliarden Euro (14,4 Prozent) weniger als die 29,206 Milliarden Euro, die in den 12 Monaten von März 2024 bis Februar 2025 ausgegeben wurden. Wann ein neuer Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 vorliegen wird, ist z.Zt. nicht bekannt.
Gemessen an den durchschnittlich 5,485 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Marz 2024 bis Februar 2025 für „Bürgergeld“ (vor 2023: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 443,69 Euro pro RLB (2) ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von März 2023 bis Februar 2024 wurden für die durchschnittlich 5,495 Millionen RLB durchschnittlich 402,18 Euro pro Monat (2) ausgegeben.
Zu Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder PDF hier: Download_BIAJ20250326 (eine Seite).
Weiterlesen: Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben von 2010 bis Februar 2025