BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Mai 2026 – mit Blick auf Iran (Tabellen und Abbildungen)
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(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar bis Mai 2026 insgesamt 106.565 Asylanträge entschieden, davon 83.150 Erstanträge (38.513 bzw. 31,7 Prozent weniger als von Januar bis Mai 2025) und 23.415 Folgeanträge (9.261 bzw. 65,4 Prozent mehr als von Januar bis Mai 2025). Von den insgesamt 106.565 Asylentscheidungen von Januar bis Mai 2026 waren 38,6 Prozent (41.175) „positive Entscheidungen“. (Januar bis Mai 2025: 18,1% der 135.817 Entscheidungen) (Spalten 9 bis 11 in Tabelle 1)
Von den 41.175 „positiven Entscheidungen“ waren 32.273 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG), 17.114 bzw. 112,9 Prozent mehr als von Januar bis Mai 2025. Die anderen 8.902 „positiven Entscheidungen“ von Januar bis Mai 2026 entfielen auf die Gewährung von lediglich „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG (2.736) und die Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (6.166). 42,8 Prozent (45.599) der von Januar bis Mai 2026 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar bis Mai 2025: 50,2%). 18,6 Prozent (19.791) der Entscheidungen des BAMF von Januar bis Mai 2026 (darunter 5.982 im „Dublin-Verfahren“) galten als sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen (Januar bis Mai 2025: 31,7%). (Spalten 9 bis 11 in Tabelle 1) n
Gestellt wurden von Januar bis Mai 2026 insgesamt 50.293 Asylanträge, davon 34.925 Erstanträge - 19.079 bzw. 35,3 Prozent weniger Asylerstanträge als von Januar bis Mai 2025 - und 15.368 Folgeanträge - 6.475 bzw. 72,8 Prozent mehr Asylfolgeanträge als von Januar bis Mai 2025. (siehe Spalten 7 bis 9 in Tabelle 2, Seite 3)
Von Januar bis Mai 2026 waren „6.102 der 34.925 Asylerstantragstellenden (17,5%) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.“ (Januar bis Mai 2025: 7.557 bzw. 14,0 Prozent der 54.004 Asylerstanträge) n
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 08. Juni 2026 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und aus aktuellem Anlass mit einem Blick auf die BAMF-Entscheidungen über Asylerstanträge von Asylsuchenden mit iranischer Staatsangehörigkeit: Download_BIAJ20260608 (PDF: sechs Seiten – Auszüge unten: „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote"; „EASY-Zugänge und Asylerstanträge im Vergleich - April 2024 bis März/Mai 2026“; Tabelle „BAMF-Entscheidungen über Asylerstanträge von Asylsuchenden mit iranischer Staatsangehörigkeit" (unterstrichene Zahl in Absatz 1 am 11.07.2026 korrigiert)
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Mai 2026 – 12-Monatssumme stieg auf über 28 Milliarden Euro
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(BIAJ) In den 12 Monaten von Juni 2025 bis Mai 2026 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 28,325 Milliarden Euro ausgegeben, 4,371 Milliarden Euro mehr als in den 12 Monaten ein Jahr zuvor (Juni 2024 bis Mai 2025: 23,954 Milliarden Euro). (1) (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im monatlichen Vorjahresvergleich stiegen die Arbeitslosengeldausgaben nach November 2022 in jedem der danach folgenden 42 Monate (Dezember 2022 bis Mai 2026). In diesen 42 Monaten stieg die 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben um 11,782 Milliarden Euro (71,2 Prozent), von 16,543 Milliarden Euro (Dezember 2021 bis November 2022) auf die oben genannten 28,325 Milliarden Euro (Juni 2025 bis Mai 2026).

BA-Haushalt: Entwicklung des Finanzierungssaldos von 2005 bis Mai 2026
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(BIAJ) Ein bis Ende Mai 2026 aktualisierter kurzer Blick auf die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des Finanzierungssaldos (Einnahmen minus Ausgaben) seit 2005 (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 3) - mit einem besonderen Blick auf die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 und die ersten fünf Monate 2026 (siehe BIAJ-Abbildungen 2 und 3 von 3). (Download_BIAJ20260604BA – PDF: drei Seiten; Auszug unten)
In den letzten 12 Monaten von Juni 2025 bis Mai 2026 standen den Einnahmen in Höhe von 48,491 Milliarden Euro - darunter Beiträge zur Arbeitsförderung (Beiträge zur Arbeitslosenversicherung) in Höhe von 40,494 Milliarden Euro - Ausgaben in Höhe von 54,354 Milliarden Euro gegenüber - darunter 28,325 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld. Aus den Einnahmen und Ausgaben insgesamt ergibt sich für die 12 Monate von Juni 2025 bis Mai 2026 ein negativer Finanzierungssaldo in Höhe von 5,863 Milliarden Euro.
Von Januar bis Mai 2026 – wurden von der Bundesagentur für Arbeit 4,629 Milliarden Euro mehr ausgegeben als eingenommen. Von Januar bis Mai des Vorjahres (2025) betrug dieser negative Finanzierungssaldo 2,998 Milliarden Euro – im Haushaltsjahr 2025 dann insgesamt 4,232 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung 2 von 3)
Im Haushalt 2026 der Bundesagentur für Arbeit ist ein negativer Finanzierungssaldo in Höhe von 3,374 Milliarden Euro veranschlagt, der einschließlich von geplanten Zuführungen an die umlagefinanzierten Rücklagen in Höhe von 597 Millionen Euro zu einer erwarteten Finanzierungslücke in Höhe von 3,971 Milliarden Euro führen würde. Im Bundeshaushalt 2026 ist zur Deckung dieser Lücke ein „Überjähriges Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit“ veranschlagt. (Haushaltsstelle 1101/656 22 – Soll: 3,971 Milliarden Euro) Die Abrechnungsergebnisse bis Mai 2026 zeigen, dass die Bundesagentur für Arbeit zum Abschluss des Haushaltsjahres 2026 ein deutlich höheres Darlehen zum Haushaltsausgleich benötigen wird als die im Bundeshaushalt 2026 veranschlagten 3,971 Milliarden Euro. n
Weiterlesen: BA-Haushalt: Entwicklung des Finanzierungssaldos von 2005 bis Mai 2026
Armutsgefährdungsquoten und armutsgefährdete Personen vor und nach Sozialtransfers - Bund und Länder 2021 bis 2025 (EU-SILC)
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Entwicklung der „Armutsgefährdungsquoten“ und die Entwicklung der absoluten Anzahl der armutsgefährdeten Personen vor und nach Sozialtransfers (1) in der Bundesrepublik Deutschland und in den 16 Bundesländern (Baden-Württemberg bis Thüringen) in den Jahren 2021 bis 2025. (2) Quelle: Die in den Mikrozensus (MZ) integrierte Erhebung EU-SILC (European Union Statistics on Income and Living Conditions - Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen) – MZ-SILC. (3)
13,343 Millionen Menschen galten in der Bundesrepublik Deutschland laut MZ-SILC nach den Sozialtransfers (1) in 2025 als „armutsgefährdete Personen“ – 1,241 Millionen mehr als zwei Jahre zuvor (2023). Vor den Sozialtransfers (1) galt dies in 2025 für insgesamt 20,192 Millionen Menschen (der „Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten“) – 553.000 weniger als zwei Jahre zuvor (2023). (siehe BIAJ-Abbildung 1b, Seite 1 im PDF-Download und unten) Die „Armutsgefährdungsquote“ in 2025 betrug laut MZ-SILC 2025 nach den Sozialtransfers (1) 16,1 Prozent, vor den Sozialtransfers (1) 24,4 Prozent (4). (siehe BIAJ-Abbildung 1a, Seite 1 im PDF-Download und unten)
Zur Entwicklung seit 2021 und zur Entwicklung in den Bundesländern siehe die BIAJ-Materialen vom 04. Juni 2026 – Download aus technischen Gründen in zwei Teilen: Download_20260604_1 (DE und Länder BW bis MV) und Download_20260604_2 (Länder NI bis TH)
Hinweis: Siehe dazu auch die BIAJ-Materialien "Armutsgefährdungsquoten 2025: Von Bremen und Sachsen-Anhalt bis Bayern" vom 21.05.2026 hier.
Elterngeld: Ausgaben sanken von 2022 bis 2025 um 580 Millionen Euro
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(BIAJ) Ein kurzer Blick auf die Entwicklung der Ausgaben des Bundes für das Elterngeld seit 2015 (siehe BIAJ-Tabelle unten):
Bis 2022 stiegen die Elterngeld-Ausgaben auf 7,64 Milliarden Euro – das bisherige Maximum (Ist 2022). In den folgenden drei Jahren - 2023 bis 2025 - sanken die Ausgaben für das Elterngeld um 580 Millionen Euro auf 7,06 Milliarden Euro im vergangenen Haushaltsjahr 2025. (zum Ist siehe Spalte 2 in BIAJ-Tabelle - am 07.07.2026 nach Bekanntwerden des ersten Regierungsentwurfs des Bundeshaushalt 2027 aktualisiert)

Für 2023 wurde im Bundeshaushalt 2023 ein weiterer Anstieg der Elterngeld-Ausgaben auf 8,28 Milliarden Euro erwartet (Soll 2023). (zum Soll siehe Spalte 1 in BIAJ-Tabelle oben) Ausgegeben wurden 2023 dann lediglich 7,44 Milliarden Euro (Ist 2023), 836 Millionen Euro weniger als veranschlagt. 2024 wurden dann 7,17 Milliarden Euro für das Elterngeld ausgegeben, nahezu 858 Millioen Euro weniger als die im Bundeshaushalt 2024 veranschlagten 8,03 Milliarden Euro. Im Bundeshaushalt 2025 wurden dann nur noch 7,41 Milliarden Euro veranschlagt, 620 Millionen Euro weniger als im Vorjahr 2024 bzw. 870 Millionen Euro weniger als 2023. Ausgegeben wurden 2025 dann die oben genannten 7,06 Milliarden Euro, 350 Millionen Euro weniger als im Bundeshaushalt 2025 veranschlagt.
Im Bundeshaushalt für das laufende Haushaltsjahr 2026 sind 7,510 Milliarden Euro veranschlagt, 450 Millionen Euro mehr als 2025 ausgegeben wurden (Ist 2025: 7,06 Milliarden Euro).
Aktualisierung von 07.07.2026: Im Entwurf des Bundeshaushalt 2027 (BMF - Stand: 03.07.2026) sind 7,070 Milliarden Euro für das Elterngeld veranschlagt.
Zur Entwicklung der Geburten siehe Spalte 3 in der BIAJ-Tabelle oben.
Weitere BIAJ-Materialien zum Thema Elterngeld: hier
Eine Erinnerung aus aktuellem Anlass: "Was der Bundestag während der WM alles durchjubelt" (12.06.2014)