Wie der Zensus 2022 die Grundsicherungsquoten (SGB II) im Bund und in den Ländern veränderte
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Grundsicherungsquoten (SGB II-Quote, ELB-Quote und NEF_u15-Quote) im Dezember 2023 im Bund, in den Ländern und in den beiden bremischen Städten (Bremen und Bremerhaven) vor und nach Berücksichtigung der Ergebnisse des Zensus 2022: Download_BIAJ20250116 (PDF: zwei Seiten - Tabelle 1a: auf 0,1 Prozent gerundet; Tabelle 1b: auf 0,01 Prozent gerundet) - Bremen, 16. Januar 2025 - Am 19. Januar 2025 wurden noch zwei Tabellen mit den ELB-Quoten (und Grunddaten) im Dezember 2023, differenziert nach Geschlecht (Tabelle 2 auf Seite 3) und nach Nationalität - mit bzw. ohne deutsche Staatsangehörigkeit - (Tabelle 3 auf Seite 4), angefügt.
Anmerkung: Am 21. Januar 2025 erfolgte eine kleine Korrektur der (vorläufigen) Bevölkerungsdaten (und damit auch der Quoten) in Schleswig-Holstein. Alle Tabellen im PDF wurden korrigiert. ("endgültig" in der Quellenangabe)
SGB II-Eingliederungstitel 2024: Jobcenter Bremen und Bremerhaven - Januar bis Dezember 2024
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(BIAJ) Vom Jobcenter Bremen Stadt wurden 2024 für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und den „Passiv-Aktiv-Transfer“ (PAT) insgesamt 71,120 Millionen Euro ausgegeben, 5,106 Millionen Euro (6,7 Prozent) weniger als im Vorjahr (2023: 76,226 Millionen Euro). Von diesen Ausgaben entfielen 64,824 Millionen Euro auf „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (ohne PAT) (2023: 69,596 Millionen Euro). Gemessen an den für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ (ohne PAT) im Haushaltsjahr 2024 zugeteilten Bundesmitteln (62,942 Millionen Euro ohne PAT – 10,258 Millionen Euro weniger als 2023) wurde vom Jobcenter Bremen Stadt 2024 3,0 Prozent (1,882 Millionen Euro***) mehr für diese Leistungen ausgegeben als für diesen Zweck zugeteilt.
Vom Jobcenter Bremerhaven wurden 2024 für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (einschließlich „Passiv-Aktiv-Transfer“ - PAT) 16,265 Millionen Euro ausgegeben, 938.000 Euro (5,5 Prozent) weniger als im Vorjahr (2023: 17,203 Millionen Euro). Von diesen Ausgaben entfielen 16,096 Millionen Euro auf „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (ohne PAT) (2023: 16,917 Millionen Euro). Gemessen an den für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in 2024 zugeteilten Bundesmitteln (17,349 Millionen Euro; ohne PAT) wurden vom Jobcenter Bremerhaven 2024 insgesamt 92,8 Prozent für diese Leistungen ausgegeben. (2023: 86,7 Prozent)
Zu den für das Haushaltsjahr 2024 zugeteilten Mitteln und den Ausgaben von Januar bis Dezember 2024 (und 2023) der beiden bremischen Jobcenter (differenziert nach den verschiedenen „Eingliederungsleistungen“) siehe die BIAJ-Materialien vom 14. Januar 2025: Download_BIAJ20250114 (PDF: zwei Text- und drei Tabellenseiten)
*** „Im Ergebnis genügt nun eine Umschichtung von 2,7 Millionen statt der vorgesehenen 2,8 Millionen Euro aus dem Verwaltungskostenbudget des Jobcenters in den Eingliederungstitel für die arbeitspolitischen Maßnahmen.“ (Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Jobcenter Bremen kommt ohne Vorgriff auf 2025 aus …; 26.11.2024) Umgeschichtet werden mußte 2024 nach (vorläufigen) Abrechnungsergebnissen nicht 2,7 Millionen Euro, sondern lediglich 1,882 Millionen Euro aus dem Bundesanteil am Verwaltungskostenbudget (VWK-Bund). Zugeteilt waren für den Bundesanteil (84,8 Prozent) an den Verwaltungskosten 2024 (Jobcenter Bremen, Stadt) insgesamt 83,937 Millionen Euro, 5,182 Millionen Euro (6,6 Prozent) mehr (!) als 2023 (78,755 Millionen Euro).
Ergänzender Hinweis: Siehe zum auch die BIAJ-Materialien "Jobcenter: Mittel und Ausgaben für "Verwaltungskosten" und "Eingliederungsleistungen" 2024 (300 JC gE)" und die BIAJ-Tabelle "Jobcenter Bremen Stadt: Zuteilungsbeträge (Soll) und Ausgaben (Ist) 2018 bis 2024" vom 22. Januar 2025
Insolvenzgeld-Ausgaben 2024 – so hoch wie im Krisenjahr 2009 (nominal)
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(BIAJ) In 2024 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld 1,613 Milliarden Euro ausgegeben. Rückblickend bis 2007 wurden von der BA im Haushaltsjahr 2024 (nominal) nahezu exakt so viel für das Insolvenzgeld ausgegeben wie im Krisenjahr 2009, dem Haushaltsjahr mit den (nominal) bisher höchsten Insolvenzgeld-Ausgaben - 1,617 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung)
Im BA-Haushalt 2024 waren für das Insolvenzgeld 1,100 Milliarden Euro veranschlagt, 136 Millionen Euro weniger als im Vorjahr 2023 ausgegeben wurden. 2024 wurden 376 Millionen Euro mehr für das Insolvenzgeld ausgegeben als 2023 und 513 Millionen Euro mehr als im BA-Haushalt 2024 veranschlagt. Im vom Verwaltungsrat der BA am 15. November 2024 festgestellten und am 11. Dezember 2024 von der Bundesregierung ohne Auflagen genehmigten Haushalt 2025 der Bundesagentur für Arbeit sind für das Insolvenzgeld 1,300 Milliarden Euro veranschlagt.
Weiterlesen: Insolvenzgeld-Ausgaben 2024 – so hoch wie im Krisenjahr 2009 (nominal)
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2024: 22,2 Milliarden Euro – 5,6 Milliarden mehr als 2022
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(BIAJ) 2024 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 22,197 Milliarden Euro ausgegeben. (1) Dies waren 2,367 Milliarden Euro mehr als die im BA-Haushalt 2024 veranschlagten 19,830 Milliarden Euro (2). Und dies waren 3,399 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr 2023, 5,609 Milliarden Euro mehr als 2022 und 5,654 Milliarden Euro mehr als in den 12 Monaten von Dezember 2021 bis November 2022, den 12 Monaten bevor der jüngste Anstieg der Ausgaben (12-Monatssumme) für das Arbeitslosengeld begann. (siehe BIAJ-Abbildung*) Im vom Verwaltungsrat der BA am 15. November 2024 festgestellten und am 11. Dezember 2024 von der Bundesregierung ohne Auflagen genehmigten Haushalt 2025 der Bundesagentur für Arbeit sind 22,185 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld veranschlagt. Dies entspricht (nominal) den Ausgaben in 2024. (siehe oben)
Gemessen an den 2024 durchschnittlich registrierten insgesamt 2,787 Millionen Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen (2023: 2,609 Millionen) wurden rechnerisch etwa 664 Euro pro Monat (2023: etwa 601 Euro) ausgegeben, gemessen an den 980.000 im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen (2023: 875.000) rechnerisch etwa 1.887 Euro pro Monat (2023: etwa 1.791 Euro). (3)
* Veränderungen berechnet aus nicht gerundeten Beträgen (Euro).
(1) a) hier immer einschließlich der „Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern“ – b) ohne das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (AlgW), für das 1,445 Milliarden Euro ausgegeben wurden (2023: 1,222 Milliarden Euro; 2022: 1,129 Milliarden Euro).
(2) 19,780 Milliarden Euro für „Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“ (Zweckbestimmung im BA-Haushalt) und 50 Millionen Euro für „Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern“ (Zweckbestimmung im BA-Haushalt)
(3) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung (etwa 41 Prozent der Ausgaben für das Arbeitslosengeld) - und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“. Anmerkung: „rechnerisch“, da nur ein Teil der registrierten Arbeitslosen (etwa 842.000) und eine relativ kleine Zahl nicht registrierter Arbeitsloser (etwa 52.000) Anspruch auf das beitragsfinanzierte „Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“ (so die amtliche Bezeichnung!) haben.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III siehe hier.
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Dezember 2024
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(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden in 2024 insgesamt 301.350 Asylanträge (darunter 275.058 Erstanträge) entschieden, 39.749 (15,2 Prozent) mehr als im Vorjahr 2023. Von den insgesamt 301.350 Asylentscheidungen in 2024 waren 44,4 Prozent (133.710) „positive Entscheidungen“. (2023: 51,7% der 261.601 Entscheidungen) Von den 133.710 „positiven Entscheidungen“ waren lediglich 37.795 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). (2023: 42.525) Die anderen 95.915 „positiven Entscheidungen“ in 2024 entfielen auf die Gewährung von lediglich „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG (75.092) und die Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (20.823).
Aus aktuellem Anlass (Spalte 5: „BAMF: Auf dem Weg zu 0 Prozent“) ...
Gestellt wurden in 2024 insgesamt 250.945 Asylanträge (darunter 229.751 Erstanträge), 100.970 (28,7 Prozent) weniger Asylanträge als im Vorjahr 2023 – 99.369 (30,2 Prozent) weniger Asylerstanträge und 1.601 (7,0 Prozent) weniger Asylfolgeanträge. In 2024 waren „21.270 der 229.751 Asylerstantragstellenden (9,3%) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.“ (2023: 22.603 bzw. 6,9 Prozent der 329.120 Asylerstanträge)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 10. Januar 2025 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit Dezember 2022: Download_BIAJ20250110 (PDF: sechs Seiten - weitere Auszüge unten)
Weiterlesen: BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Dezember 2024