Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis September 2024
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(BIAJ) In den 12 Monaten von Oktober 2023 bis September 2024 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 21,322 Milliarden Euro ausgegeben – 3,262 Milliarden (18,1 Prozent) mehr als in den 12 Monaten zuvor. (Oktober 2022 bis September 2023: 18,060 Milliarden Euro)
Gemessen an den von Oktober 2023 bis September 2024 durchschnittlich registrierten insgesamt 2,744 Millionen Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen (Oktober 2022 bis September 2023: 2,565 Millionen) wurden rechnerisch etwa 648 Euro pro Monat (Oktober 2022 bis September 2023: etwa 587 Euro) ausgegeben, gemessen an den 953.000 im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen (Oktober 2022 bis September 2023: 850.000) rechnerisch etwa 1.865 Euro pro Monat (Oktober 2022 bis September 2023: etwa 1.770 Euro). (1)
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BA-Haushalt 2024: Auf dem Weg ins Defizit - Entwicklung der Finanzierungssalden bis September 2024
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(BIAJ) In den 12 Monaten von Oktober 2023 bis September 2024 standen den Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Höhe von 44,0 Milliarden Euro – darunter Beiträge zur Arbeitsförderung in Höhe von 37,5 Milliarden Euro – Ausgaben in Höhe von 43,6 Milliarden Euro – darunter 21,3 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) - gegenüber.
Aus den Einnahmen und Ausgaben in den 12 Monaten von Oktober 2023 bis September 2024 ergibt sich (noch) ein positiver Finanzierungssaldo von 0,4 Milliarden Euro. Neun Monate zuvor, im Haushaltsjahr 2023, betrug der positive Finanzierungssaldo 3,0 Milliarden Euro. (zur Entwicklung der 12-Monatssumme der monatlichen Finanzierungssalden von 2005 bis September 2024 siehe die BIAJ-Abbildung 1; Seite 2)
Im Haushalt 2024 der BA ist ein positiver Finanzierungssaldo in Höhe von 1,886 Milliarden Euro veranschlagt. Die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der BA zeigen, dass das Haushaltsjahr 2024 voraussichtlich nicht mit einem positiven Finanzierungssaldo (Einnahmen größer als Ausgaben) enden wird – wie die vom BMAS in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags vom 15. Mai 2024 genannten 0,6 Milliarden Euro (Projektion) – sondern, wenn überhaupt, mit einer „schwarzen Null“ oder eher noch mit einem leicht negativen Finanzierungssaldo („rote Null“) – auch ohne die „erst“ in 2025 erfolgende (u.a. auch Bürokratie fördernde und Verwaltungskosten steigernde) Verlagerung der bisher steuerfinanzierten Ausgaben für die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) und der beruflichen Rehabilitation (Reha) von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) aus dem Bundeshaushalt (Jobcenter) in den beitragsfinanzierten Haushalt der BA (Agenturen für Arbeit).
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 07. Oktober 2024 finden Sie hier: Download_BIAJ20241007 (PDF: vier Seiten – Auszug unten)
SGB II (Hartz IV): Kosten der Unterkunft und Beteiligung des Bundes 2005 bis Juni/August 2024 - Ausblick 2025
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Zahlungsansprüche für die Kosten von Unterkunft und Heizung (KdU) von Menschen, die auf SGB-II-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts angewiesen sind (SGB-II-Bedarfsgemeinschaften), und die Entwicklung der "Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung" (1) von 2005 bis Juni bzw. August 2024 - mit Ausblick auf die Aufstellung des Bundeshaushalts 2025: Download_BIAJ20241003 (PDF: zwei Seiten) und unten). (03.10.2024 - mit am 24.10.2024 ergänzten BuT-Daten)
Wohngeld 2023: Anstieg der Ausgaben wesentlich geringer als erwartet
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(BIAJ) „Etat 2023: Ausgaben für Wohngeld mehr als verdreifacht“– so die Titel der Parlamentsnachricht über den vom Haushaltsausschuss beschlossenen Bundeshaushalt 2023 am 11. November 2022. (1) Zwei Tage zuvor brachte die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz) ein. Zur Haushaltsbelastung in 2023 durch das Wohngeld-Plus-Gesetz werden in Abschnitt D der Drucksache 20/4230 Mehrausgaben beim Wohngeld in Höhe 3,7 Milliarden Euro genannt, jeweils 1,85 Milliarden beim Bund und bei den Ländern. Und in der Vorbemerkung zum Einzelplan 2501 des Bundeshaushalts 2023 wird als ein „wesentliches Ziel“ genannt, das mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz und den veranschlagten Mitteln erreicht werden soll: Der „Empfängerkreis wird von rund 600.000 Haushalten auf rund 2 Millionen Haushalte ausgeweitet.“
Die am 30. September 2024 vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zu den Ausgaben für das Wohngeld (einschließlich des Heizkostenzuschusses gemäß Heizkostenzuschussgesetz das am 01. Juni 2022 in Kraft trat) und zum „Empfängerkreis“ zeigen:
Die Ausgaben stiegen in 2023 im Vorjahresvergleich nicht um 200 Prozent (= „verdreifacht“) sondern lediglich um etwa 137 Prozent. In absoluten Zahlen: Die Mehrausgaben für das Wohngeld gemäß Wohngeldgesetz (WoGG) betrugen in 2023 nicht die erwarteten 3,7 Milliarden Euro (siehe oben) sondern lediglich 2,492 Milliarden Euro, davon 150 Millionen Euro mehr für den Heizkostenzuschuss. Näheres dazu in der BIAJ-Tabelle unten (oder PDF hier: Download_BIAJ20241002)
Der „Empfängerkreis“ stieg in 2023 nicht „von rund 600.000 Haushalten auf rund 2 Millionen Haushalte“ sondern von 651.825 Haushalte (darunter 20.860 wohngeldrechtliche Teilhaushalte) Ende 2022 auf 1.173.550 Haushalte (darunter: 24.455 wohngeldrechtliche Teilhaushalte) Ende 2023. (2)
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Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich September 2024 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) September 2024 (Stichtag 11.09.) 4,554 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 2,806 Millionen registrierte Arbeitslose, davon 985.000 bei den Agenturen für Arbeit und 1,822 Millionen bei den Jobcentern. 179.000 (6,8 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im September 2023 – 116.000 mehr bei den Agenturen für Arbeit und 63.000 mehr bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 120.000 (8,5 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 59.000 (4,8 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im September 2023. (siehe Tabelle 4)
Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +3,2 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +12,5 Prozent in Bayern (BY). (Land Bremen: +5,5 Prozent; Stadt Bremen: +6,1 Prozent; Bremerhaven: +3,5 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten arbeitslosen Frauen reichten im Ländervergleich von +0,7 Prozent in Niedersachsen (NI) bis +9,7 Prozent in Bayern (BY). (siehe Tabelle 4, Seite 6)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen im Alter von unter 25 Jahren reichten im Ländervergleich von +5,4 Prozent in Berlin (BE) bis +18,9 Prozent im Saarland (SL). (DE: 11,0 Prozent; HB: +8,4 Prozent; siehe Anhang, Seite 10)
3,977 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 1,2 Prozent (47.000) mehr als im September 2023. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑1,9 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +3,8 Prozent in Bayern (BY). Erinnerung: ELB im September vor 10 Jahren (September 2014) 4,313 Millionen. ELB-September-Maximum: 5,345 Millionen im September 2006.
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im September 2024 und September 2023 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 27. September 2024 mit bremischer Ergänzung und u25-Anhang auf Seite 10: Download_BIAJ20240927 (zwei Text- und acht Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten