BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge von Januar bis Juni 2025 – mit Rückblick bis 2014
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(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar bis Juni 2025 insgesamt 158.753 Asylanträge entschieden. Nur 18,3 Prozent (29.072) der 158753 Entscheidungen von Januar bis Juni 2025 waren sogenannte „positive Entscheidungen“ (Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz und § 3 Absatz 1 Asylgesetz: 18.356; Gewährung von „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG: 2.634; Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz: 8.082). (Januar bis Juni 2024: 47,0% von 157.076 Entscheidungen) (siehe Tabelle 1, Seite 2 im PDF und unten)
50,8 Prozent (80.586) der von Januar bis Juni 2025 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar bis Juni 2024: 27,5%). 30,9 Prozent (49.095) der Entscheidungen des BAMF (darunter 15.943 im „Dublin-Verfahren“) galten von Januar bis Juni 2025 als „sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen“ (Januar bis Juni 2024: 25,4%).
Gestellt wurden von Januar bis Juni 2025 insgesamt 61.336 Asylerstanträge (darunter 8.982 bzw. 14,6 Prozent in der Bundesrepublik Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr), 49,5 Prozent (60.080) weniger Asylerstanträge als die 121.416 von Januar bis Juni 2024.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 07. Juli 2025 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit Juni 2023: Download_BIAJ20250707 (PDF: sechs Seiten – Auszüge unten: „Entscheidungen des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) über Asylanträge - 2014 bis Juni 2025 (Jahres/Halbjahressummen)“ und „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote")
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Juni 2025
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(BIAJ) In den 12 Monaten von Juli 2024 bis Juni 2025 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 24,327 Milliarden Euro ausgegeben, 3,902 Milliarden Euro mehr als in den 12 Monaten ein Jahr zuvor (Juli 2023 bis Juni 2024: 20,425 Milliarden Euro). (1) (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im monatlichen Vorjahresvergleich stiegen die Arbeitslosengeldausgaben nach November 2022 in jedem der danach folgenden 31 Monate (Dezember 2022 bis Juni 2025). In diesen 31 Monaten nach November 2022 stieg die 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben um 7,784 Milliarden Euro (47,1 Prozent), von 16,543 Milliarden Euro (Dezember 2021 bis November 2022 auf die oben genannten 24,327 Milliarden Euro (Juli 2024 bis Juni 2025).

Jobcenter: Mittel und Ausgaben für „Eingliederungsleistungen“ von Januar bis Juni 2025 (Jobcenter gE)
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(BIAJ) Nach dem ersten Halbjahr 2025 (Januar bis Juni) mit „vorläufiger Haushaltsführung“: Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcentern gE im Haushaltsjahr 2025 - bei Inkrafttreten des zweiten Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2025 vom 24. Juni 2025 - zur Verfügung stehen würden bzw. werden, und auf die Ausgaben von Januar bis Juni 2025 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT). Download_BIAJ20250704 (PDF, neun Seiten – Auszug unten).
Schutzsuchende in der Bundesrepublik Deutschland: Geschlecht und Schutzstatus (43) am 31.12.2024
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(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Tabelle zum Schutzstatus der in der Bundesrepublik Deutschland Schutzsuchenden* Ende 2023 (3,173 Millionen) und Ende 2024 (3,305 Millionen), differenziert nach Geschlecht und Schutzstatus (43 Varianten/Ausprägungen - siehe auch die Erläuterungen auf Seite 2!): Download_BIAJ20250703 - (PDF: zwei Seiten) Lesehinweis zum Einstieg: siehe zunächst die Fußnoten 1 bis 4 bzw. die vier letzten Tabellen-Zeilen auf Seite 1: Schutzstatus offen (1), Schutzstatus anerkannt – befristet (2), Schutzstatus anerkannt – unbefristet (3), Schutzstatus abgelehnt (4). Bremen, 03. Juli 2025
Jobcenter 2025: Mittel für Eingliederung und Verwaltungskosten (Bundesanteil) nach dem 2. Regierungsentwurf 2025
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Bundesmittel für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" und für den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (SGB II), die die einzelnen 404 Jobcenter für Ausgaben im laufenden Haushaltsjahr 2025 erwarten können, wenn der am 24. Juni 2025 vom Bundeskabinett beschlossene zweite Entwurf des Bundesahaushalts 2025 unverändert in Kraft tritt: Download_BIAJ20250702 (PDF, 23 Seiten)
Anmerkung zum Download: Unverändert gegenüber der Fassung BIAJnach dem 1. Regierungsentwurf (hier) blieben die Spalten 6 bis 10 in Teil 1 (Seite 1 bis 14) und der
gesamt Teil 2 (Seite 15 bis 23) mit den Mitteln für den Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten. Das veranschlagte Soll für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ in Höhe von 5,250 Milliarden Euro (Haushaltsstelle 1101/636 13) blieb trotz der seit Ende Januar 2025 bekannten Ist-Ausgaben mit dieser Zweckbestimmung in Höhe von 6,535 Milliarden Euro in 2024 unverändert. Unverändert blieben auch die Ausgabereste zu Lasten aller Einzelpläne in Höhe von bis zu 350 Millionen Euro bei Haushaltsstelle 1101/685 11 („Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“), die gemäß Eingliederungsmittelverordnung 2025 „zur Verstärkung der Mittel für Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende … eingesetzt“ werden. (§ 1 Absatz 1 Satz 2 EinglMV 2025) - Bremen, 02.07.2025