Jobcenter 2025: Ein warnender Ausblick auf geplante Mittelkürzungen
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(BIAJ) Wie würden sich die geplanten Kürzungen der Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und für den Bundesanteil an den „Gesamtverwaltungskosten“ (zusammen das sog. "Gesamtbudget") in 2025 im Vergleich zu den zugeteilten Bundesmitteln in 2024 in den einzelnen Jobcentern darstellen? Die Ergebnisse der Schätzungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) finden Sie hier: Download_20240701v *** (PDF: 11 Seiten - mit der Bitte um Beachtung der Fußnoten - vier unterstrichene Prozentangaben zu den Veränderungen 2024-2025 auf Seite 1 oben - Spalte 12 - am 16.07.2024 korrigiert).
Welche dringend notwendigen Änderungen im Verlauf der Haushaltsaufstellung 2025 erfolgen werden - die Erhöhung des Haushaltssolls und der Verzicht auf Kürzung der verfügbaren Ausgabereste (siehe Spalten 3, 7 und 11 auf Seite 1 der PDF) - werden der Beschluss des Haushaltsentwurfs durch das Bundeskabinett (voraussichtlich) am 17. Juli 2024 und die folgenden Haushaltsberatungen zeigen.
*** Hinweis: Das Bundeskabinett hat am 17. Juli 2024 den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 beschlossen. Siehe dazu die BIAJ-Materialien vom 17. Juli 2024 mit dem aktualisierten Blick: "Jobcenter 2025: Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung“ und „Verwaltungskosten“- vorläufiger Ausblick"
Kinder, Jugendliche und Hartz IV: Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich 2023 - neu berechnet
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(BIAJ) Die 400 Kreise von Gelsenkirchen bis Pfaffenhofen a.d.Ilm, die 15 Großstädte von Dortmund bis München und die 16 Länder von Bremen bis Bayern: Ein Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich der vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) neu berechneten SGB II-Quoten (Hartz IV) - in sechs Altersgruppen (0 bis unter 3, 3 bis unter 6, 6 bis unter 15, 15 bis unter 18, 0 bis unter 15 und 0 bis unter 18 Jahre) - auf Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung bis Ende 2023 und Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
In der Altersgruppe unter 18 Jahre reichten die SGB II-Quoten (hier immer: Anteil der unverheirateten Kinder und Jugendlichen, die in Familien - amtlich: Bedarfsgemeinschaften - lebten, die auf SGB II-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Bürgergeld - Hartz IV) angewiesen waren, an der altersgleichen Bevölkerung) Ende 2023 im Kreisvergleich von 38,2 Prozent in Gelsenkirchen und 34,6 Prozent in Bremerhaven bis 2,9 Prozent im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, im Großstadtvergleich von 30,1 Prozent in Dortmund und 30,0 Prozent in Essen bis 10,1 Prozent in München und im Ländervergleich von 29,5 Prozent im Land Bremen bis 7,0 Prozent in Bayern - bei einer SGB II-Quote in der Altersgruppe unter 18 Jahre von 13,4 Prozent im Bundesdurchschnitt. (Westdeutschland 12,9 Prozent; Ostdeutschland 15,4 Prozent; 15 Großstädte einschließlich Region Hannover 20,3 Prozent, „Bundesrepublik ohne Großstädte“ 11,8 Prozent).
Die SGB II-Quoten und Berechnungsgrundlagen für alle Kreise, Großstädte und Länder (Bevölkerungsstand am 31.12.2023, Kinder und Jugendliche in SGB II-Bedarfsgemeinschaften im Dezember 2023) finden Sie in den BIAJ-Materialien. (u.a. den Länder- und Großstadtvergleich Ende 2023 auf Seite 3; die 15 Kreise mit den höchsten bzw. niedrigsten SGB II-Quoten u18 auf Seite 15) Die gesamten BIAJ-Materialien vom 01. Juli 2024 finden Sie hier: Download_BIAJ20240701 (PDF: zwei Text- und 26 Tabellenseiten)
Auszug aus BIAJ-Tabelle 1 (Seite 3 im PDF-Download) und Tabelle 2 (Seite 15 im PDF-Download) siehe unten.
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Juni 2024 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Juni 2024 (Stichtag 13.06.) 4,554 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 2,727 Millionen registrierte Arbeitslose, davon 937.000 bei den Agenturen für Arbeit und 1,789 Millionen bei den Jobcentern. 172.000 (6,7 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im Juni 2023 – 105.000 mehr bei den Agenturen für Arbeit und 67.000 mehr bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 116.000 (8,4 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 55.000 (4,7 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im Juni 2023. (siehe Tabelle 4)
Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +2,3 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +11,1 Prozent in Bayern (BY). (Land Bremen: +4,8 Prozent; Stadt Bremen: +4,8 Prozent; Bremerhaven: +5,0 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten arbeitslosen Frauen reichten im Ländervergleich von ‑0,8 Prozent im Saarland (SL) und Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +9,3 Prozent in Bayern (BY). (siehe Tabelle 4, Seite 6)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen im Alter von unter 25 Jahren reichten im Ländervergleich von +6,1 Prozent in Nordrhein-Westfalen (NW) bis +21,3 Prozent im Saarland (SL). (DE: +10,7 Prozent; HB: +7,4 Prozent; siehe Anhang, Seite 10)
4,020 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 2,3 Prozent (92.000) mehr als im Juni 2023. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑1,2 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +4,7 Prozent in Bayern (BY). Erinnerung: ELB im Juni vor 10 Jahren (Juni 2014) 4,382 Millionen. ELB-Juni-Maximum: 5,418 Millionen im Juni 2006.
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Juni 2024 und Juni 2023 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 28. Juni 2024 mit bremischer Ergänzung und u25-Anhang auf Seite 10: Download_BIAJ20240628 (zwei Text- und acht Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten
Zur „Geldnot beim Jobcenter“ (Radio Bremen): Mittel und Ausgaben in den ersten drei bzw. fünf Monaten 2024
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(BIAJ) „Geldnot beim Jobcenter“ in der Stadt Bremen, das berichtete Radio Bremen (buten un binnen) am 21. Juni 2024. (Text und Video 2:46 Min hier_rb) Was im Bericht fehlte: Ein Hinweis auf die Kürzung der Bundesmittel für die „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ im Haushaltsjahr 2024 durch die Bundesregierung, die nicht müde wird, gleichzeitig von „Job-Turbo“ und „Weiterbildungsoffensive“ zu reden.
Zugeteilt wurden dem Jobcenter Bremen Stadt „Eingliederungsmittel“ in Höhe von insgesamt 62,942 Millionen Euro, 10,258 Millionen (14,0 Prozent) weniger als die 73,200 Millionen Euro im Vorjahr. (siehe Spalten 1 bis 4 in den BIAJ-Tabellen unten) Im Bericht heißt es: „Um kurzfristig Abhilfe zu schaffen, habe das Jobcenter etwa 3 Millionen Euro bereitgestellt, die eigentlich für die Verwaltungskosten des Centers gedacht waren.“ Es verbliebe auch dann noch eine Kürzung der „Eingliederungsmittel“ um über sieben Millionen Euro – bei im Vorjahresvergleich deutlich gestiegenen Kosten. (1)
Zu den Mittelzuteilungen in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 (Spalten 1 und 2), den Ausgaben in den ersten drei bzw. fünf Monaten 2023 und 2024 (Spalten 5 und 7) und den Veränderungen im Vorjahresvergleich (Spalten 3/4 und 9/10) im Bund, in den Ländern (Jobcenter gE), in Bremen Stadt (HB_S) und Bremerhaven (BHV) siehe die BIAJ-Tabellen unten bzw. hier: Download_BIAJ20240622 (PDF: eine Seite plus zwei am 27.06.2024 ergänzte Seiten).
Aktualisierung der Abrechnungsdaten bis Juni 2024 (ohne die JC-Bremerhaven-Seite) hier: Download_BIAJ20240705 (PDF: zwei Seiten)
Hinweis vom 10. Juli 2024: Erste Lösungsansätze der Haushaltsprobleme des Jobcenters Bremen liegen vor (Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Gemeinsame Pressemitteilung mit der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven)
Anhang vom 11./12. Juli 2024: Ein Blick auf die Zuteilungsbeträge (Soll) in den Haushaltsjahren 2018 bis 2024 und die Ausgaben (Ist) in den Haushaltsjahren 2018 bis 2023 des Jobcenter Bremen Stadt (Bundesanteil an den "Verwaltungskosten" und "Eingliederungsleistungen"): Download_BIAJ202140711 (PDF: drei Seiten DIN A4 quer)
Anhang vom 13. Juli 2023: "Jobcenter Bremen Stadt: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2024 - geplante Ausgaben, Ist-Ausgaben und die neue Planung" (Anmerkung: "neue Planung" im Vergleich zum AMIP 2023/24 Seite 16 auch nach der Presseinformation des Jobcenters vom 12.07.2024 noch unbekannt) Download_BIAJ20240713 (PDF: eine Seite)
Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben 2010 bis Mai 2024
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(BIAJ) Von Januar bis Mai 2024 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 12,633 Milliarden Euro ausgegeben (1), 1,634 Milliarden Euro (14,9 Prozent) mehr als die 10,999 Milliarden Euro im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis Mai 2023). (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2024: 563 Euro – nominal 12,2 Prozent höher als die 502 Euro in 2023) (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde von Januar bis Mai 2024 ein durchschnittlicher Bestand von 5,547 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 50.000 (0,9 Prozent) mehr als die 5,497 Millionen RLB im entsprechenden Vorjahreszeitraum. (2)
In den 12 Monaten von Juni 2023 bis Mai 2024 (3) wurden vom Bund insgesamt 27,442 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 2,674 Milliarden Euro (10,8 Prozent) mehr als die 24,768 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (Juni 2022 bis Mai 2023). Im Bundeshaushalt 2024 sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 26,500 Milliarden Euro veranschlagt, 942 Millionen Euro weniger als in den bisher letzten 12 Monaten (Juni 2023 bis Mai 2024) ausgegeben wurden.
Gemessen an den durchschnittlich 5,506 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Juni 2023 bis Mai 2024 für „Bürgergeld“ (bis Ende 2022: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 415,31 Euro pro RLB ausgegeben. (1) Ein Jahr zuvor, von Juni 2022 bis Mai 2023 wurden für die durchschnittlich 5,432 Millionen RLB durchschnittlich 379,93 Euro pro Monat ausgegeben.
Zur Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder die PDF hier: Download_BIAJ20240620 (eine Seite).
* und Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partnern (§ 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II)
(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung seit 2023: „Bürgergeld“; vor 2023: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(2) wg. Rundung auf 1.000 können Rundungsdifferenzen auftreten
(3) Das zweite Jahr (12-Monatszeitraum) nach Mai 2022 (erstes Jahr: Juni 2022 bis Mai 2023; zweites Jahr: Juni 2023 bis Mai 2024). Im Juni 2022 erfolgte der „Rechtskreiswechsel von Personen aus der Ukraine“ in den Rechtskreis SGB II. (Statistik der BA; Monatsbericht 06/2022)