Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Juni 2025 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Juni 2025 (Stichtag 12.06.) 4,623 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 2,914 Millionen registrierte Arbeitslose, der höchste Juni-Bestand seit 15 Jahren (Juni 2010: 3,149 Millionen Arbeitslose). 1,062 Millionen der registrierten Arbeitslosen waren bei den Agenturen für Arbeit und 1,852 Millionen bei den Jobcentern registriert.
188.000 (6,9 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im Juni 2024 – 125.000 mehr bei den Agenturen für Arbeit und 63.000 mehr bei den Jobcentern – bei 76.000 weniger (!) erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB). (siehe Tabellen 1, 2 und 3 und zu den ELB unten und Tabelle 6). (1) 112.000 (7,5 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 76.000 (6,2 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im Juni 2024. (siehe Tabelle 4)
Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +2,8 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +12,8 Prozent in Bayern (BY). (Land Bremen: +6,2 Prozent; Stadt Bremen: +7,8 Prozent; Bremerhaven: +0,3 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten arbeitslosen Frauen reichten im Ländervergleich von +2,1 Prozent in Thüringen (TH) bis +11,2 Prozent in Bayern (BY). (siehe Tabelle 4, Seite 6)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen im Alter von unter 25 Jahren reichten im Ländervergleich von +2,6 Prozent in Niedersachsen (NI) bis +16,0 Prozent in Bayern (BY). (DE: +7,3 Prozent; HB: +6,0 Prozent; siehe Anhang, Seite 10)
3,929 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 1,9 Prozent (76.000) weniger (!) als im Juni 2024 (vorläufig). Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑4,8 Prozent in Thüringen (TH) bis -0,1 Prozent in Bayern (BY). Erinnerung: ELB im Juni vor 10 Jahren (Juni 2015) 4,368 Millionen. ELB-Juni-Maximum: 5,418 Millionen im Juni 2006.
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Juni 2025 und Juni 2024 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 01. Juli 2025 mit bremischer Ergänzung und u25-Anhang auf Seite 10: Download_BIAJ20250701 (zwei Text- und acht Tabellenseiten und Dezember-Vergleich auf Seite 11; bremische Städte auf Seite 9).
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten
Bevölkerung im Alter von 0 bis 25 Jahren in Bremen und Bremerhaven (2004 bis 2024)
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(BIAJ) Neun unkommentierte BIAJ-Datenblätter (Seiten 2 bis 10) und eine BIAJ-Abbildung (Seite 11 und unten) mit kurzer Lesehilfe (Seite 1) zeigen, wie sich die Bevölkerung (der fortgeschriebene Bevölkerungsstand) im Alter von 0 bis 25 Jahren im Land Bremen (Seite 2 bis 4), in der Stadt Bremen (Seite 5 bis 7) und in der Stadt Bremerhaven (Seite 8 bis 10) in den Jahren 2004 bis 2024 (jeweils Jahresende) entwickelt hat. Differenziert nach Altersjahren (0 bis einschließlich 25 Jahre) und Geschlecht.
Die BIAJ-Materialien vom 30. Juni 2025 zur Bevölkerung im Alter von 0 bis 25 Jahren in Bremen (Land und Stadt) und Bremerhaven (31.12.2004 bis 31.12.2024 – ab 31.12.2022 der neue, auf Basis des Zensus 2022 fortgeschriebene Bevölkerungsstand) finden Sie hier: Download_BIAJ20250630 (PDF: 11 Seiten)
Weiterlesen: Bevölkerung im Alter von 0 bis 25 Jahren in Bremen und Bremerhaven (2004 bis 2024)
Niederlande: Mindestlohn steigt zum 1. Juli 2025 mit Mindesturlaubsgeld auf 15,55 Euro
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(BIAJ) Am 1. Juli 2025 steigt der in den Niederlanden 1969 (1) eingeführte Mindestlohn einschließlich Mindesturlaubsgeld auf 15,552 Euro pro Stunde. (2) Die 15,522 Euro pro Stunde ergeben sich aus dem Mindestlohn (Minimumloon) in Höhe von 14,40 Euro und dem Mindesturlaubsgeld (Minimumvakantiebijslag/-vakantiegeld) in Höhe von acht Prozent (1,152 Euro pro Stunde).
Näheres und Vergangenes zum Mindestlohn- und Mindesturlaubsgesetz in den Niederlanden finden Sie in der immer mal wieder aktualisierten und ergänzten BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. März 2014 (!): hier.
(1) Das „Gesetz Mindestlohn und Mindesturlaubsgeld“ („Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag“) vom 27. November 1968 trat am 23. Februar 1969 in Kraft.
(2) Das Mindestalter für den vollständigen Mindestlohn (Minimumloon) 21 Jahre. (seit dem 1. Juli 2019; vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2019: 22 Jahre; vor dem 1. Juli 2017: 23 Jahre). Zum Mindestlohn und den nach Alter differenzierten Jugendmindestlöhnen (Minimumjeugdlonen) siehe hier: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/minimumloon/bedragen-minimumloon/bedragen-minimumloon-2025
und zum Vakantiegeld hier: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/vakantiedagen-en-vakantiegeld/vraag-en-antwoord/hoe-hoog-is-mijn-vakantiegeld
BA-Haushalt 2025: Entwicklung der Finanzierungssalden bis Mai 2025 - mit Blick in den Bundeshaushalt 2025
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(BIAJ) In den 12 Monaten von Juni 2024 bis Mai 2025 standen den Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Höhe von 45,917 Milliarden Euro – darunter Beiträge zur Arbeitsförderung in Höhe von 38,835 Milliarden Euro – Ausgaben in Höhe von 48,238 Milliarden Euro – darunter 23,954 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) - gegenüber. Aus den Einnahmen und Ausgaben in den 12 Monaten von Juni 2024 bis Mai 2025 ergibt sich ein negativer Finanzierungssaldo von 2,322 Milliarden Euro, der gegenwärtig von Monat zu Monat wächst. (siehe BIAJ-Abbildungen 1 bis 3 auf Seite 2 bis 4)
Der „Ausblick auf das Jahresende 2025 …“ auf Grundlage der aktuellen Frühjahrsprojektion der Bundesregierung und der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung in den ersten vier Monaten im „Finanzbericht der BA an den Haushaltsausschuss (über BMAS)“ vom 16. Mai 2025 (Seite 7): „Das Defizit könnte von ursprünglich erwarteten 1,33 Milliarden Euro auf 5,27 Milliarden Euro ansteigen. Damit würde nicht nur die Rücklage der BA in Höhe von rund 3,2 Milliarden Euro vollständig aufgebraucht werden, sondern es wären zusätzlich Liquiditätshilfen des Bundes in Form von Darlehen in Höhe von knapp 2,35 Milliarden Euro erforderlich, um den Haushalt ausgleichen zu können.“ (Hervorhebung durch BIAJ)
Im zweiten Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 (24.06.2025) wurden jetzt, anders als im ersten Regierungsentwurf (16.08.2024), bei Haushaltsstelle 1101/856 22 mit der Zweckbestimmung „Überjähriges Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit“ nicht 0 sondern 2,347 Milliarden Euro veranschlagt.
Anmerkung: Die bisher aus Steuermitteln des Bundes finanzierten Ausgaben für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ (FbW) und „Teilhabeleistungen berufliche Rehabilitation“ (Reha) der Jobcenter werden ab Januar 2025 aus Beitragsmitteln der Bundesagentur für Arbeit (BA) finanziert. Dies trägt zum erwarteten Defizit der BA mit insgesamt etwa 900 Millionen Euro bei. n
Siehe dazu die BIAJ-Kurzmitteilung vom 26. Juni 2025 hier: Download_BIAJ20250626 (PDF: eine Textseite und drei weitere Seiten mit BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben von 2005 bzw. 2023 bis Mai 2025 – Auszug unten)
Kinder, Jugendliche und Hartz IV (Bürgergeld): Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich 2024
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(BIAJ) Die 400 Kreise von Gelsenkirchen bis Pfaffenhofen a.d. Ilm, die 15 Großstädte von Essen bis München und die 16 Länder von Bremen bis Bayern: Ein Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich der vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) berechneten SGB II-Quoten (Hartz IV) - in sechs Altersgruppen (0 bis unter 3, 3 bis unter 6, 6 bis unter 15, 15 bis unter 18, 0 bis unter 15 und 0 bis unter 18 Jahre) - auf Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung auf Bais des Zensus 2022 bis Ende 2024 und Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
In der Altersgruppe unter 18 Jahre reichten die SGB II-Quoten (hier immer: Anteil der unverheirateten Kinder und Jugendlichen, die in Familien - amtlich: Bedarfsgemeinschaften - lebten, die auf SGB II-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Bürgergeld - Hartz IV) angewiesen waren, an der altersgleichen Bevölkerung) Ende 2024 im Kreisvergleich von 36,4 Prozent in Gelsenkirchen und 33,2 Prozent in Bremerhaven bis 2,9 Prozent im Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm, im Großstadtvergleich von 30,2 Prozent in Essen und 29,7 Prozent in Dortmund bis 10,2 Prozent in München und im Ländervergleich von 28,2 Prozent im Land Bremen bis 7,0 Prozent in Bayern - bei einer SGB II-Quote in der Altersgruppe unter 18 Jahre von 13,3 Prozent im Bundesdurchschnitt. (Westdeutschland 12,9 Prozent; Ostdeutschland 15,4 Prozent; 15 Großstädte einschließlich Region Hannover 20,4 Prozent, „Bundesrepublik ohne Großstädte“ 11,8 Prozent).
Die SGB II-Quoten und Berechnungsgrundlagen für alle Kreise, Großstädte und Länder (Bevölkerungsstand am 31.12.2024, Kinder und Jugendliche in SGB II-Bedarfsgemeinschaften im Dezember 2024) finden Sie in den BIAJ-Materialien. (u.a. den Länder- und Großstadtvergleich Ende 2024 auf Seite 3; die 15 Kreise mit den höchsten bzw. niedrigsten SGB II-Quoten u18 auf Seite 15) Die gesamten BIAJ-Materialien vom 25. Juni 2024 finden Sie hier: Download_BIAJ20250625 (PDF: zwei Text- und 13 Tabellenseiten)
Auszug aus BIAJ-Tabelle 1 (Seite 3 im PDF-Download) und BIAJ-Tabelle 2 (Seite 15 im PDF-Download) siehe unten.