Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben von 2010 bis 2024
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(BIAJ) Im Bundeshaushalt 2024 waren für das „Bürgergeld“ 26,5 Milliarden Euro veranschlagt, einschließlich der 3,2 Milliarden Euro im Regierungsentwurf eines Nachtrags zum Bundeshaushalt 2024 (1) insgesamt 29,7 Milliarden Euro. Ausgegeben für das „Bürgergeld“ wurden in 2024 insgesamt 29,151 Milliarden Euro. (2), 2,651 Milliarden Euro mehr als die im Bundeshaushalt 2024 (ohne Nachtrag) veranschlagten 26,5 Milliarden Euro bzw. 549 Millionen Euro weniger als die im Bundeshaushalt 2024 einschließlich beschlossenem, aber nicht in Kraft getretenen Nachtrag. Etwa 24,3 Prozent dieser Ausgaben in 2024 waren Sozialversicherungsleistungen (Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung). (siehe BIAJ-Abbildung unten oder im PDF)
Im Vergleich zum Vorjahr 2023 wurden für das Bürgergeld“ in 2024 3,343 Milliarden Euro (13,0 Prozent) mehr ausgegeben als die 25,808 Milliarden Euro im Vorjahr 2023. (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2024: 563 Euro – nominal 12,2 Prozent höher als die 502 Euro in 2023) (2) Der von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) für 2024 berichtete durchschnittliche Bestand von 5,506 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) (vorläufig) lag geringfügig (20.000 bzw. 0,4 Prozent) über dem durchschnittlichen RLB-Bestand in 2023 (5,485 Millionen RLB). (3)
Gemessen an den durchschnittlich 5,506 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in 2024 für „Bürgergeld“ (bis Ende 2022: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 441,21 Euro pro RLB ausgegeben. (1) Im Vorjahr 2023 wurden für die durchschnittlich 5,485 Millionen RLB durchschnittlich 392,06 Euro pro Monat ausgegeben.
Zur Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder PDF hier: Download_BIAJ20250130 (eine Seite).
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Remigration in amtlicher Statistik: 1,8 Millionen Menschen weniger als im Ausländerzentralregister Ende 2023
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(BIAJ) Laut Ausländerzentralregister (AZR) sollen in der Bundesrepublik Deutschland am 31. Dezember 2023 etwa 13,9 Millionen Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit (ausländische/nichtdeutsche Bevölkerung) (1) gelebt haben – eine Zahl, die u.a. auch in „Tatsachen über Deutschland“ (Auswärtiges Amt) genannt wird. (2)
Die Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 nannte eine deutlich kleinere Zahl: etwa 12,9 Millionen. Und laut den inzwischen vorliegenden endgültigen Daten aus der Bevölkerungsfortschreibung auf der Basis des Zensus 2022 lebten in der Bundesrepublik Deutschland etwa 12,1 Millionen Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Das sind nahezu 1,8 Millionen (12,9 Prozent) weniger als die etwa 13,9 Millionen laut Ausländerzentralregister. In den Ländern reicht die relative Abweichung der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022 von -1,5 Prozent in Bremen (Land) bis –23,5 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern. (siehe Spalte 7 in BIAJ-Tabelle in PDF und unten)
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 29. Januar 2025 mit Erläuterungen zu den Abweichungen der Daten aus dem Ausländerzentralregister (AZR) von der amtlichen Bevölkerungs-fortschreibung (BFS) und ein Blick zurück in den Abschnitt "Remigration und Pendelmigration" im Sechsten Familienbericht (2020) finden Sie hier: Download_BIAJ20290129 (PDF: zwei Seiten - bei BIAJ.de immer kostenfreier Download)
BA-Haushalt 2024: Warum trotz Defizit die allgemeinen Rücklagen um 136 Millionen Euro stiegen
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(BIAJ) Trotz dieses negativen Finanzierungssaldos in Höhe von 605 Millionen Euro (Einnahmen: 44,609 Milliarden Euro - Ausgaben: 45,214 Milliarden Euro) konnte die Bundesagentur für Arbeit (BA) zum Abschluss des Haushaltsjahres 2024 den noch immer sehr geringen „Allgemeinen Rücklagen (einschließlich Eingliederungsrücklage)“ in Höhe von 3,046 Milliarden Euro (Ende 2023) 136 Millionen Euro zuführen und diese damit leicht auf 3,181 Milliarden Euro erhöhen. Zur Erinnerung: Am 31. Dezember 2019 (vor den „Coronajahren“) betrugen diese „Allgemeinen Rücklagen (einschließlich Eingliederungsrücklage)“ 25,824 Milliarden Euro. Siehe dazu die BIAJ-Kurzmitteilung vom 27. Januar 2025 hier: Download_BIAJ20250127 (PDF: eine Textseite und drei weitere Seiten mit BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben von 2005 buw. 2022 bis 2024)
Mindestlohn und Regelsatz (SGB II - Hartz IV - Bürgergeld) - 2015 bis 2025/2026
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(BIAJ) Ein Blick auf den nominalen Anstieg von Mindestlohn und Regelsatz (SGB II - Hartz IV- Bürgergeld) von 2015 (Einführung des Mindestlohns) bis 2025, mit einem Ausblick auf 2026. Siehe die BIAJ-Tabellen 1 und 2. (Tabelle 1 unten und im PDF und Tabelle 2 mit der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen (Regelsätze) 2021 bis 2025 - und einem unverbindlichen Ausblick auf 2026 nur im PDF: Download_BIAJ202250123; zwei Seiten)
Von 2015 bis 2021 stiegen sowohl Mindestlohn als auch Regelsatz (Regelbedarfsstufe 1) um nominal 11,8 Prozent. (Spalte 2 und 5) Von 2021 bis 2025 stieg der Mindestlohn um nominal 34,9 Prozent (7,8 Prozent/Jahr), der Regelsatz um nominal 26,2 Prozent (6,0 Prozent/Jahr). (Spalte 3 und 6 in Tabelle 1)
Im Gesamtzeitraum 2015 bis 2025 stieg der Mindestlohn um nominal 50,8 Prozent (4,2 Prozent/Jahr), der Regelsatz um nominal 41,1 Prozent (3,5 Prozent/Jahr). (Spalte 2 und 5 in BIAJ-Tabelle 1) n
Ausblick 2026 – noch ohne Kenntnis der Ergebnisse der Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Bei unveränderten Fortschreibungsregeln, dem gleichen Anstieg des (regelbedarfsrelevanten) Preisindex und der Nettolöhne und -gehälter (je Arbeitnehmer) und gleicher "Veränderungsrate des regelbedarfsrelevanten Preisindex für die ergänzende Fortschreibung" wie 2024 ergäbe sich zum 1. Januar 2026 ein Anstieg des Regelbedarfs in der Regelbedarfsstufe 1 (RBS1) um einen Euro (1,00 Euro!), von 563 Euro (seit dem 1. Januar 2024) auf 564 Euro ab dem 1. Januar 2026 (siehe Spalten 20 bis 24 in BIAJ-Tabelle 2) – nominal 41,4 Prozent mehr als 2015 bzw. 26,5 Prozent mehr als 2021. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil (SPD), scheint an der zweiten „Nullrunde“ nichts ändern zu wollen. (1)
Bei Umsetzung des Wahlversprechens der SPD und diverser anderer Parteien soll der Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 15 Euro steigen. Nominal wäre der Mindestlohn dann seit Einführung um nominal 76,5 Prozent bzw. seit 2021 um 57,9 Prozent gestiegen – und läge dann z.B. 0,18 Euro unter dem seit dem 1. Januar 2025 geltenden Mindestlohn (einschließlich Mindesturlaubsgeld) in Höhe von etwa 15,18 Euro (15,1848 Euro in den Niederlanden. (2) n
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Jobcenter: Mittel und Ausgaben für "Verwaltungskosten" und "Eingliederungsleistungen" 2024 (300 JC gE)
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(BIAJ) Die 300 Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) gaben im vergangenen Haushaltsjahr 2024 insgesamt 154,4 Millionen Euro (2,0 Prozent) weniger aus als die 7,852 Milliarden Euro, die diesen 300 Jobcentern gemäß Eingliederungsmittel-Verordnung 2024 für den Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" (4,695 Milliarden Euro) und "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (3,157 Milliarden Euro) zugeteilt worden waren. Für den Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" wurden 164,6 Millionen Euro (3,5 Prozent) mehr ausgegeben als die zugeteilten 4,695 Milliarden Euro und für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" 319,0 Milliarden Euro (10,1 Prozent) weniger als die zugeteilten 3,157 Milliarden Euro.
Wie sich dies in der Rechnungslegung 2024 der einzelnen 300 Jobcenter darstellt, ist der BIAJ-Tabelle vom 22. Januar 2025 zu entnehmen. (Download_BIAJ20250122; PDF, 11 Seiten DIN A4 quer - Auszug unten)