Arbeitslosengeld-Ausgaben 2025: 26,5 Milliarden Euro – 9,9 Milliarden mehr als vor drei Jahren (2022)
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(BIAJ) 2025 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 26,509 Milliarden Euro ausgegeben. (1) Dies waren 4,324 Milliarden Euro mehr als die im BA-Haushalt 2025 veranschlagten 22,185 Milliarden Euro (2). Und dies waren 4,312 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr 2024, 7,710 Milliarden Euro mehr als 2023, 9,921 Milliarden Euro mehr als 2022 bzw. 9,966 Milliarden Euro mehr als in den 12 Monaten von Dezember 2021 bis November 2022, den 12 Monaten bevor der jüngste Anstieg der Ausgaben (12-Monatssumme) für das Arbeitslosengeld begann. (siehe BIAJ-Abbildung)
Im vom Verwaltungsrat der BA am 07. November 2025 festgestellten Haushalt 2026 der Bundesagentur für Arbeit (noch vorbehaltlich der Genehmigung der Bundesregierung) sind 25,657 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld veranschlagt – 852 Millionen Euro weniger als die 26,509 Milliarden Euro, die 2025 ausgegeben wurden. (siehe oben)

Abschluss BA-Haushalt 2025: Rücklagen aufgebraucht – benötigtes Bundesdarlehen 1,437 Milliarden Euro
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(BIAJ) Im überwiegend beitragsfinanzierten Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) standen 2025 den Einnahmen im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Höhe von insgesamt 47,806 Milliarden Euro (2024: 44,609 Mrd. Euro) Ausgaben in Höhe von insgesamt 52,038 Milliarden Euro (2024: 45,214 Mrd. Euro) gegenüber. Aus diesen Einnahmen und Ausgaben ergibt sich ein negativer Finanzierungssaldo von 4,232 Milliarden Euro (2024: 0,605 Mrd. Euro). (siehe BIAJ-Abbildungen auf PDF-Seite 2 bis 4) Der Ausgleich dieses Finanzierungssaldos ergibt sich nach gegenwärtigem Datenstand der BA (08.01.2026) wie folgt: Nach Zuführungen von insgesamt 386 Millionen Euro in die umlagefinanzierte Insolvenzgeldumlageund Winterbeschäftigungsrücklage wird das Defizit in Höhe von 4,619 Milliarden Euro (4,232 Mrd. Euro plus 0,386 Mrd. Euro) gedeckt durch die Entnahme der nach 2024 noch verbliebenen allgemeinen Rücklagen in Höhe von 3,181 Milliarden Euro und ein Bundesdarlehen in Höhe von 1,437 Milliarden Euro, 910 Millionen Euro weniger als das im Bundeshaushalt 2025 veranschlagte „Überjährige(s) Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit“ in Höhe von 2,347 Milliarden Euro.
Siehe dazu die BIAJ-Kurzmitteilung vom 11. Januar 2026 hier: Download_BIAJ20260111 (PDF: eine Textseite und drei weitere Seiten mit BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben von 2005 bzw. 2023 bis 2025 – Auszug unten)
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Dezember 2025 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Dezember 2025 (Stichtag 11.12.) 4,678 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 2,908 Millionen registrierte Arbeitslose, der höchste Dezember-Bestand nach Dezember 2010 (Dezember 2010: 3,012 Millionen Arbeitslose; siehe BIAJ-Abbildung unten oder PDF-Seite 11) 1,104 Millionen der registrierten Arbeitslosen waren bei den 156 Agenturen für Arbeit und 1,804 Millionen bei den 404 Jobcentern registriert.
101.000 (3,6 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im Dezember 2024 – 102.000 mehr bei den Agenturen für Arbeit und 407 (!) weniger bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 64.000 (4,2 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 37.000 (2,9 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im Dezember 2024. (siehe Tabelle 4)
Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von -0,5 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +6,3 Prozent in Baden-Württemberg (BW). (Land Bremen: +1,7 Prozent; Stadt Bremen: +2,3 Prozent; Bremerhaven: -0,6 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten arbeitslosen Frauen reichten im Ländervergleich von -1,2 Prozent in Schleswig-Holstein (SH) bis +5,7 Prozent in Berlin (BE) – bei den arbeitslosen Männern von -0,4 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +7,2 Prozent in Baden-Württemberg (BW). (siehe Tabelle 4, Seite 6)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen im Alter von unter 25 Jahren reichten im Ländervergleich von -3,2 Prozent im Land Bremen (HB) bis +17,5 Prozent in Hamburg (HH). (DE: +5,9 Prozent; siehe Anhang, Seite 10)
3,824 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 3,1 Prozent (122.000) weniger als im Dezember 2024. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑5,5 Prozent in Thüringen (TH) bis -1,8 Prozent in Baden-Württemberg (BW). Erinnerung: ELB im Dezember vor 10 Jahren (Dezember 2015) 4,244 Millionen. ELB-Dezember-Maximum: 5,268 Millionen im Dezember 2006.
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Dezember 2025 und Dezember 2024 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 07. Januar 2026: Download_BIAJ20260107 (zwei Text- und acht Tabellenseiten und Vergleich der monatlich berichteten registrierten Arbeitslosen von 2014 bis 2025 auf Seite 11 und unten; bremische Städte auf PDF-Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten
Bürgergeld – Hartz IV: Großstadtvergleich der SGB-II-Quoten 2006 bis 2025
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(BIAJ) Von München (Rang 1) bis Dortmund und Essen (Rang 14 und 15). Zur Entwicklung der 15 Großstädte* im Positiv-Ranking der SGB-II-Quoten von 2006 bis 2024 und 2025 vorläufig (Anteil der SGB-II-Leistungsberechtigten - Hartz IV, ab 2023 Bürgergeld - an der Bevölkerung im Alter von 0 bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze; Jahresdurchschnitt) siehe die BIAJ-Abbildung unten (PDF-Seite 2) und die BIAJ-Tabelle mit den Berechnungsgrundlagen dieser SGB-II-Quoten unten (PDF-Seite 3). Auf Rang 1 und 2 im Positiv-Ranking von 2006 bis 2025 immer München (M: Rang 1) und Stuttgart (S: Rang 2). Im Beobachtungszeitraum am weitesten aufgestiegen im Positiv-Ranking: Leipzig (L: bis 2011 Rang 14, seit 2020 Rang 7) und Dresden (DD: bis 2009 Rang 9, seit 2014 Rang 3). Im Beobachtungszeitraum am weitesten abgestiegen im Positiv-Ranking: Essen (E: von Rang 10 in 2006 auf Rang 15 seit 2016). Die SGB-II-Quoten (= SGB-II-LB-Quoten) reichten 2025 nach vorläufigen, teilweise geschätzten Daten in den 15 Großstädten* von 5,7 Prozent in München (M) bis 18,2 Prozent in Dortmund (DO) und 18,7 Prozent in Essen (E). (siehe BIAJ-Tabelle unten) In den 15 Großstädten zusammen betrug die SGB II-Quote 2025 (vorläufig) durchschnittlich 12,2 Prozent, in der Bundesrepublik Deutschland ohne diese 15 Großstädte 7,3 Prozent (vorläufig), in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt (vorläufig) 8,2 Prozent. Siehe dazu und zur Stadt Bremen die weitere BIAJ-Tabelle ganz unten (PDF-Seite 4). (PDF dieser BIAJ-Materialien vom 05.01.2026 hier: Download_BIAJ20260105 - 5 Seiten)
* hier immer einschließlich Region Hannover (H*)
Anhang: Ein Blick auf die Entwicklung in den Städten Dortmund und Leipzig seit 2006 (BIAJ-Abbildung unten bzw. PDF Seite 5 von 5)

Weiterlesen: Bürgergeld – Hartz IV: Großstadtvergleich der SGB-II-Quoten 2006 bis 2025
Niederlande: Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 mit Mindesturlaubsgeld auf 15,89 Euro
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(BIAJ) Zum 1. Januar 2026 steigt der in den Niederlanden 1969 (1) eingeführte Mindestlohn einschließlich Mindesturlaubsgeld auf 15,8868 Euro pro Stunde. (2) Die 15,8868 Euro pro Stunde ergeben sich aus dem Mindestlohn (Minimumloon) in Höhe von 14,71 Euro und dem Mindesturlaubsgeld (Minimumvakantiebijslag/-vakantiegeld) in Höhe von mindestens acht Prozent (1,1768 Euro pro Stunde).
Näheres und Vergangenes zum Mindestlohn- und Mindesturlaubsgesetz in den Niederlanden finden Sie in der immer mal wieder aktualisierten und ergänzten BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. März 2014 (!): hier.