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Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben von 2010 bis April 2025

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Erstellt: 23. Mai 2025

(BIAJ) Von Januar bis April 2025 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 10,226 Milliarden Euro ausgegeben (1), 46 Millionen Euro (0,5 Prozent) mehr als die 10,180 Milliarden Euro von Januar bis April 2024. (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2025: unverändert 563 Euro wie 2024) (1) Ein Vergleich der Ausgaben in den ersten vier Monaten 2025 mit den ersten vier Monaten des Vorjahres (2024) zeigt: Während von Januar bis März 2025 vom Bund für das „Bürgergeld“ noch geringfügig mehr ausgegeben wurde als im entsprechenden Monat des Vorjahres (etwa 50 Millionen Euro im Januar, 5 Millionen Euro im Februar und 8 Millionen im März) wurde im April 2025 etwa 17 Millionen Euro weniger ausgegeben als im April 2024.

Die Mehrausgaben in Höhe der oben genannten 46 Millionen Euro von Januar bis April 2025 resultieren ausschließlich aus dem Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge. Allein von den 300 Jobcentern gE – ohne die 104 Jobcenter zkT - wurden von Januar bis April 2025 über 180 Millionen Euro (10,1 Prozent) mehr für Sozialversicherungsbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) ausgegeben als von Januar bis April 2024. Das heißt, die Nettoausgaben für das „Bürgergeld“ (Ausgaben ohne Sozialversicherungsbeiträge) sind in den ersten vier Monaten 2025 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum deutlich gesunken.

Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für Januar bis März 2025 ein durchschnittlicher Bestand von 5,417 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 117.000 (2,1 Prozent) weniger als die durchschnittlich 5,542 Millionen RLB von Januar bis März 2024. (2) n

In den 12 Monaten von Mai 2024 bis April 2025 wurden vom Bund insgesamt 29,197 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 2,042 Milliarden Euro (7,5 Prozent) mehr als die 27,155 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (Mai 2023 bis April 2024). Im bisher vorliegenden Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 (Stand: 16.08.2024) sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 25,000 Milliarden Euro veranschlagt, 4,197 Milliarden Euro (14,4 Prozent) weniger als die 29,197 Milliarden Euro, die in den 12 Monaten von Mai 2024 bis April 2025 ausgegeben wurden. Einen neuen Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) dem Bundeskabinett am 25. Juni 2025 vorlegen.

Gemessen an den durchschnittlich 5,462 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Mai 2024 bis April 2025 für „Bürgergeld“ (vor 2023: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 445,46 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von Mai 2023 bis April 2024 wurden für die durchschnittlich 5,501 Millionen RLB durchschnittlich 411,34 Euro pro Monat ausgegeben. (3)

Zu Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder die PDF hier: Download_BIAJ20250523 (eine Seite).

Weiterlesen: Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben von 2010 bis April 2025

SGB II (Bürgergeld – Hartz IV): Bedarfe und Zahlungsansprüche im Bund und in den 15 Großstädten – 12/21 - 12/24

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Erstellt: 22. Mai 2025

(BIAJ) Im Dezember 2024 betrug der gemäß SGB II (Hartz IV) durchschnittlich anerkannte Bedarf für „Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts“ (Bürgergeld, Mehrbedarfe und Kosten der Unterkunft) 1.495,10 Euro pro Bedarfsgemeinschaft (BG; mit durchschnittlich 1,86 Regelleistungsberechtigten - RLB). In den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) reichte der durchschnittlich anerkannte Bedarf pro Bedarfsgemeinschaft von 1.296,20 Euro in Leipzig (L; 1,66 RLB pro BG) bis 1.702,90 Euro in Hamburg (HH: 1,85 RLB pro BG). (Abschnitt A und B in den BIAJ-Tabellen 4 (BG) und 7 (RLB), Seite 7 und 10)

Die SGB-II-Zahlungsansprüche zur "Sicherung des Lebensunterhalts" liegen erheblich unter dem anerkannten Bedarf. Nach Anrechnung von „zu berücksichtigendem Einkommen“, „vorrangigen Leistungen“ und „zu berücksichtigendem Vermögen“ und Kürzung durch Sanktionen von durchschnittlich 372,20 Euro verblieb im Dezember 2024 ein durchschnittlicher Zahlungsanspruch in Höhe von 1.122,90 Euro pro Bedarfsgemeinschaft, davon 508,10 Euro für die Kosten der Unterkunft. In den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) reichte der durchschnittliche Zahlungsanspruch pro Bedarfsgemeinschaft im Dezember 2024 von 989,00 Euro in Leipzig (darunter 413,40 Euro für die Kosten der Unterkunft) bis 1.328,00 Euro in Hamburg (darunter 718,20 Euro für die Kosten der Unterkunft) (Abschnitt A und B in den BIAJ-Tabellen 4 und 6 (BG) und 7 und 9 (RLB), Seite 7, 9, 10 und 12)

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 22. Mai 2025 finden sie hier: Download_BIAJ20250522 (PDF: drei Text- und neun Tabellenseiten)


 

Unterhaltsvorschuss: Fälle (Kinder und Jugendliche) im Bund und in den drei Stadtstaaten Ende 2022 und 2023

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Erstellt: 17. Mai 2025

(BIAJ) Zwei unkommentierte BIAJ-Abbildungen und -Tabellen zur Zahl der Fälle, in denen Ende 2022 und Ende 2023 Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ((Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltsausfallleistung)) gezahlt wurden, und zur Zahl der Kinder und Jugendlichen im Alter von 0 bis 17 Jahre in der Bundesrepublik Deutschland und in den drei Stadtstaaten. (Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022!) Anhang: Ausgaben und Einnahmen des Bundes ohne Länderanteil (Soll und Ist 2008 bis 2023; Soll: 2024 und Entwurf 2025) Die BIAJ-Abbildungen und Tabellen vom 17. März 2024 finden Sie unten und/oder hier: Download_BIAJ20250517 (PDF: fünf Seiten)

Kurz: Ende 2023 wurden für 830.186 der insgesamt 13,974 Millionen Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland (DE) Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt, d.h. für 59 von 1.000 Kindern (5,9 Prozent der Kinder und Jugendlichen). In den drei Stadtstaaten betrug diese Quote (dieser Anteil an den Kindern und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren) am 31. Dezember 2023: 79 von 1.000 in Berlin (BE) und Hamburg (HH) und 108 von 1.000 im Land Bremen (HB). Zur Verteilung der Leistungsberechtigten (und Kinder und Jugendlichen) auf die Altersjahre Ende 2023 (und Ende 2022) siehe die BIAJ-Abbildungen und -Tabellen im PDF-Download (Auszug unten).
Hinweis vom 27.05.2025: Siehe dazu auch die BIAJ-Materialien "Unterhaltsvorschuss: Ausgaben und Rückgriffsquoten im Bund, den Ländern und den bremischen Städten 2022 bis 2024" (hier)

Weiterlesen: Unterhaltsvorschuss: Fälle (Kinder und Jugendliche) im Bund und in den drei Stadtstaaten Ende 2022...

CDU, CSU und SPD vereinbaren weitere Nullrunde bei Grundsicherung für Arbeitsuchende („Bürgergeld“)

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Erstellt: 13. Mai 2025

(BIAJ) „Wir werden den Anpassungsmechanismus der Regelsätze in Bezug auf die Inflation auf den Rechtsstand vor der Corona-Pandemie zurückführen.“ Die Übersetzung dieses Satzes im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD - unter der Überschrift „Arbeitsmarktpolitik und neue Grundsicherung für Arbeitssuchende“ (anders als im SGB II und SGB III: Arbeitsuchende mit „ss“!) - lautet: Die nominalen Regelbedarfe (Regelsätze) in den Regelbedarfsstufen 1 bis 6 würden nach 2025 auch 2026 nicht steigen. In der Regelbedarfsstufe 1 (alleinlebende Erwachsene) bliebe es bis zum Dezember 2026 bei den seit dem Januar 2024 geltenden 563 Euro pro Monat. Das heißt wegen weiter steigender Preise: Die Fortsetzung einer erheblichen realen Kürzung des bewilligten angeblichen „menschenwürdigen Existenzminimums“ (1) in 2024.

Nach dem „Rechtsstand vor der Corona-Pandemie“ wäre der Regelsatz in der Regelbedarfsstufe 1 in den Jahren seit 2021 von 449 Euro in 2022 auf lediglich 512 Euro in 2024 und 535 Euro in 2025 gestiegen. (siehe die „Basisfortschreibung“ in den Spalten 6, 11 und 16 der BIAJ-Tabelle:unten oder PDF hier: Download_BIAJ20250513) Bei einem Anstieg wie in der „Basisfortschreibung“ in 2025 – 4,6 Prozent: zusammengesetzt aus 70 Prozent der „Veränderungsrate des regelbedarfsrelevanten Preisindex“ in Höhe von 3,2 Prozent und 30 Prozent der „Veränderungsrate der Nettolöhne und -gehälter je beschäftigte Arbeitnehmer“ in Höhe von 7,88 Prozent (0,7 x 3,2 + 0,3 x 7,88 = 4,6) - würden diese 535 Euro in 2025 auf 560 Euro in 2026 steigen. (Spalte 21) Die „Basisfortschreibung“ des Regelsatzes in der Regelbedarfsstufe 1 bliebe auch 2026 unter den seit Januar 2024 geltenden 563 Euro – vermutlich deutlich, da die für die „Basisfortschreibung“ maßgeblichen Veränderungsraten in 2025 kleiner sein werden. Anmerkung: Auch bei unverändertem „Anpassungsmechanismus“ würde der Regelsatz in der Regelbedarfsstufe 1 bei Zugrundelegung der Veränderungsraten des Vorjahres im Januar 2026 um lediglich einen Euro auf 564 Euro steigen (Spalte 24). n Bremen, 13.05.2025

Weiterlesen: CDU, CSU und SPD vereinbaren weitere Nullrunde bei Grundsicherung für Arbeitsuchende („Bürgergeld“)

BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge von Januar bis April 2025 – mit Rückblick bis 2014

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Erstellt: 11. Mai 2025

(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar bis April 2025 insgesamt 110.077 Asylanträge entschieden. Nur 18,2 Prozent (20.059) der 110.077 Entscheidungen von Januar bis April 2025 waren sogenannte „positive Entscheidungen“ (Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz und § 3 Absatz 1 Asylgesetz: 11.953; Gewährung von „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG: 1.805; Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz: 6.301). (Januar bis April 2024: 46,6% von 107.557 Entscheidungen) (siehe Tabelle 1, Seite 2 im PDF)

49,4 Prozent (54.356) der von Januar bis April 2025 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar bis April 2024: 26,8%). 32,4 Prozent (35.662) der Entscheidungen des BAMF (darunter 13.646 im „Dublin-Verfahren“) galten von Januar bis April 2025 als „sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen“ (Januar bis April 2024: 26,6%).

Gestellt wurden von Januar bis April 2025 insgesamt 45.681 Asylerstanträge, 46,2 Prozent (39.303) weniger als die 84.984 Asylerstanträge von Januar bis April 2024.

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 11. Mai 2025 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit April 2023: Download_BIAJ20250511 (PDF: sechs Seiten – Auszug „Ein Blick auf die BAMF-Entscheidungen über Anträge syrischer Asylsuchender von 2019 bis April 2025“ und Abb. 3 - „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote" - unten)

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