Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben seit 2010 – 2024 deutlich weniger als im Nachtragshaushalt veranschlagt
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(BIAJ) Von Januar bis Oktober 2024 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 24,730 Milliarden Euro ausgegeben (1), 2,930 Milliarden Euro (13,4 Prozent) mehr als die 21,800 Milliarden Euro im entsprechenden Vorjahreszeitraum 2023. (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2024: 563 Euro – nominal 12,2 Prozent höher als die 502 Euro in 2023) (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde von Januar bis Oktober 2024 ein durchschnittlicher Bestand von 5,518 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 27.000 (0,5 Prozent) mehr als die durchschnittlich 5,491 Millionen RLB im entsprechenden Vorjahreszeitraum. (2)
In den 12 Monaten von November 2023 bis Oktober 2024 wurden vom Bund insgesamt 28,738 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 3,368 Milliarden Euro (13,3 Prozent) mehr als die 25,370 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (November 2022 bis Oktober 2023). Etwa 24,5 Prozent dieser Ausgaben waren Sozialversicherungsleistungen (Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung).
Im Bundeshaushalt 2024 sind bzw. waren für das „Bürgergeld“ insgesamt 26,5 Milliarden Euro veranschlagt. Das neue Soll im Bundeshaushalt 2024 beträgt einschließlich Nachtrag in Höhe von 3,2 Milliarden Euro insgesamt 29,7 Milliarden Euro. Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 vom 16. August 2024 sind für das „Bürgergeld“ 25,0 Milliarden Euro veranschlagt (3) – 4,7 Milliarden Euro (15,8 Prozent) weniger als das im Bundeshaushalt 2024 einschließlich Nachtrag. Anders als noch vor einem Monat geschätzt, werden die Ausgaben in 2024 voraussichtlich über 400 Millionen Euro unter den 29,7 Milliarden Euro (Soll einschließlich Nachtrag) liegen.
Gemessen an den durchschnittlich 5,508 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von November 2023 bis Oktober 2024 für „Bürgergeld“ (bis Ende 2022: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 434,80 Euro pro RLB ausgegeben. (1) Ein Jahr zuvor, von November 2022 bis Oktober 2023 wurden für die durchschnittlich 5,476 Millionen RLB durchschnittlich 386,09 Euro pro Monat ausgegeben.
Zur Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder PDF hier: Download_BIAJ20241121 (eine Seite).
Zensus 2022 rückt Bremen ein wenig näher an Bayern – Bevölkerung, Grundsicherungsquoten (SGB II)
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(BIAJ) Mit der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis des Zensus 2022 verliert Bayern gegenüber der Fortschreibung auf Basis des Zensus 2011 am 31.12.2022 (1) insgesamt 264.172 Einwohnerinnen (127.421) und Einwohner (136.751) – dies entspricht in etwa dem Bevölkerungsstand Ende 2022 (Zensus 2011) in den beiden kreisfreien Städten Ingolstadt und Würzburg oder dem Landkreis Rosenheim.
Das Land Bremen gewinnt dagegen am 31.12.2022 durch die neue Berechnungsgrundlage für die Bevölkerungsfortschreibung 10.894 Einwohnerinnen (5.867) und Einwohner (5.027) – dies entspricht in etwa dem Bevölkerungsstand Ende 2022 (Zensus 2011) im Stadtteil Woltmershausen (Stad Bremen). (siehe dazu die zwei BIAJ-Tabellen unten oder in Kürze als PDF hier: Download_BIAJ20241121_HB-BY)
86 Prozent (227.148) des Bevölkerungsverlustes in Bayern entfällt auf die für die Berechnung der Grundsicherungsquoten (SGB II) relevante Altersgruppe von 0 bis zur Regelaltersgrenze (RAG - Ende 2022: 65 Jahre und 11 Monate). Im Land Bremen entfällt auf diese Altersgruppe 98 Prozent (10.671) des Bevölkerungsgewinns.
Die SGB-II-Quote – das Verhältnis von Leistungsberechtigten zur anspruchsberechtigten Bevölkerung (0 bis RAG) – steigt aufgrund der neuen Berechnungsbasis im Land mit der im Ländervergleich niedrigsten SGB-II-Quote (Bayern) von 4,1 auf 4,2 Prozent im Dezember 2022. Die SGB-II-Quote im Land mit der im Ländervergleich höchsten SGB-II-Quote (Bremen) sinktvon 17,5 auf 17,1 Prozent im Dezember 2022.
Der Anteil der leistungsberechtigten Kinder im Alter von unter 15 Jahren (nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte u15 – NEF_u15) an der altersgleichen Bevölkerung am 31.12.2022 steigt aufgrund der neuen Berechnungsbasis in Bayernvon 6,6 auf 6,7 Prozent und sinkt im Land Bremen von 28,9 auf 28,3 Prozent.
Fazit: Mit dem Zensus 2022 ist das Land Bremen ein nur ganz kleines Stück näher an Bayern gerückt. - Bremen, 21. November 2024
Einschulungen 2004 bis 2024 und Kinder im Alter von 5, 6 bzw. 7 Jahren: DE, HB, NI
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(BIAJ) Die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland einschulten Kinder sank 2024 (Schuljahr 2024/25) nach am 13. November 2024 vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlichten vorläufigen Daten um etwa 0,5 Prozent (4.300) auf 827.500. (hier immer auf 100 gerundet)
Ein Blick auf die Schuljahre von 2004/05 bis 2024/25 zeigt: Bis 2012 (Schuljahr 2012/13) sank die Zahl der eingeschulten Kinder auf 687.800. In den folgenden elf Jahren, bis 2023 (Schuljahr 2023/24), stieg die Zahl der eingeschulten Kinder von Schuljahr zu Schuljahr – lediglich unterbrochen im Schuljahr 2015/16 - um etwa 142.800 (20,8 Prozent) auf 830.600 in 2023 (Schuljahr 2023/24).
Ein Blick auf das Land Bremen und seinen Nachbarn Niedersachsen zeigt:
Im Land Bremen wurden im hier betrachteten Zeitraum (Schuljahre 2004/05 bis 2024/25) in den Schuljahren 2008/09 und 2010/11 mit etwa 5.100 die wenigsten Kinder eingeschult. Bis zum Schuljahr 2023/24 stieg die Zahl der eingeschulten Kinder um etwa 2.000 (39,6 Prozent) auf 7.088. Im Schuljahr 2024/25 sank die Zahl der eingeschulten Kinder leicht um 56 auf 7.032 (vorläufig).
Im Land Niedersachsen wurden 2024 (Schuljahr 2024/25) 81.100 Kinder eingeschult. (1) Im Beobachtungszeitraum 2004 bis 2024 sank die Zahl der eingeschulten Kinder von 88.600 im Schuljahr 2004/05 um etwa 21.200 (23,9 Prozent) auf 67.400 im Schuljahr 2019/20. In den letzten fünf Jahren stieg die Zahl der eingeschulten Kinder um etwa 13.700 (20,3 Prozent) auf 81.100 im Schuljahr 2024/25.
Wie sich dazu die Entwicklung der Zahl der Kinder im Alter von fünf, sechs bzw. sieben Jahren darstellt (Bevölkerungsstand am jeweiligen Ende des begonnenen Schuljahres bis zum Schuljahr 2023/24), ist den drei angefügten BIAJ-Abbildungen zu entnehmen. Ergänzend zu den Ergebnissen der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis des Zensus 2011 (Z 11) werden für den 31.12.2022 die Ergebnisse der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis des Zensus 2022 (Z 22) genannt. Sie liegen nach Altersjahren differenziert bisher nur für Ende 2022 vor. Die Bevölkerungsstände der 5-, 6- und 7-Jährigen am 31.12.2022 auf Basis des Zensus 2022 liegen in der Bundesrepublik Deutschland und Niedersachsen deutlich unter im Land Bremen dagegen deutlich über den bisher jährlich berichteten Bevölkerungsständen der 5-, 6- und 7-Jährigen auf Basis des Zensus 2011.
(siehe unten oder PDF: Download_BIAJ20241120; drei Seiten DIN A4 quer) - Bremen, 20. November 2024
(1) Niedersachsen einschließlich einer nicht genannten Zahl "zum wiederholten Male eingeschulte Kinder" (Destatis).
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BA-Haushalt wieder im Defizit - Entwicklung der Finanzierungssalden bis Oktober 2024
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(BIAJ) Der Finanzierungssaldo der Bundesagentur für Arbeit (BA) aus den Einnahmen und Ausgaben in 12 aufeinander folgenden Monaten ist im Oktober 2024 (November 2023 bis Oktober 2024) erstmals nach den „Corona-Jahren“ wieder negativ. In den 12 Monaten von November 2023 bis Oktober 2024 standen den Einnahmen der Bundes-agentur für Arbeit (BA) in Höhe von 44,168 Milliarden Euro – darunter Beiträge zur Arbeitsförderung in Höhe von 37,699 Milliarden Euro – Ausgaben in Höhe von 44,183 Milliarden Euro – darunter 21,608 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) - gegenüber.
Aus den Einnahmen und Ausgaben in den 12 Monaten von November 2023 bis Oktober 2024 ergibt sich negativer Finanzierungssaldo von 0,014 Milliarden Euro. Zehn Monate zuvor, im Haushaltsjahr 2023, betrug der positive Finanzierungssaldo 3,012 Milliarden Euro. Ein negativer Finanzierungssaldo wurde zuletzt für die 12 Monate von Dezember 2021 bis November 2022 ermittelt: 0,237 Milliarden Euro. (zur Entwicklung der 12-Monatssumme der monatlichen Finanzierungssalden von 2005 bis September 2024 siehe die BIAJ-Abbildung 1; Seite 2)
Im Haushalt 2024 der BA ist ein positiver Finanzierungssaldo in Höhe von 1,886 Milliarden Euro veranschlagt. Die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der BA zeigen, dass das Haushaltsjahr 2024 nicht mit einem positiven Finanzierungssaldo (Einnahmen größer als Ausgaben) sondern einem negativen Finanzierungssaldo (Ausgaben größer Einnahmen) enden wird– auch ohne die „erst“ in 2025 erfolgende (u.a. auch Bürokratie fördernde und Verwaltungskosten steigernde) Verlagerung der bisher steuerfinanzierten Ausgaben für die Förderung der beruf-lichen Weiterbildung (FbW) und der beruflichen Rehabilitation (Reha) von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) aus dem Bundeshaushalt (Jobcenter) in den beitragsfinanzierten Haushalt der BA (Agenturen für Arbeit) (siehe dazu hier). n
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 12. November 2024 finden Sie hier: Download_BIAJ20241112 (PDF: vier Seiten – Auszug unten - in PDF entsprechende Abbilldungen mit Abrechnungsergebnissen bis November 2024 auf Seite 5 bis 7 am 03.12.2024 angefügt)
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BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Oktober 2024
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(BIAJ) Von Januar bis Oktober 2024 wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 253.970 Asylanträge (231.751 Asylerstanträge und 22.219 Asylfolgeanträge) entschieden 37.367 (17,3 Prozent) Asylanträge mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Anerkennungen als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) sank dagegen um 4.107 (11,4 Prozent) auf lediglich 32.032 (12,6 Prozent) der insgesamt 253.970 Entscheidungen! (Januar bis Oktober 2023: 16,7 Prozent der 216.603 Entscheidungen) (siehe dazu u.a. die Tabelle 1, Spalten 3 und 4) n
Die sogenannte „Gesamtschutzquote“ (Anerkennung als Flüchtling, subsidiärer Schutz und Abschiebungsverbot zusammen) betrug in den Monaten Januar bis Oktober2024 45,7 Prozent (Januar bis Oktober 2023: 51,9 Prozent). (siehe dazu u.a. die Tabelle 1, Spalten 9 bis 11)
In den Monaten Januar bis Oktober 2024 wurden insgesamt 73.377 Anträge als „unbegründet“ oder „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt, 50,6 Prozent mehr als von Januar bis Oktober2023. (siehe dazu u.a. die Tabelle 1, Spalten 12 und 13) Zudem wurden 64.562 Anträge „formell entschieden“ (1). n
Von Januar bis Oktober 2024 wurden insgesamt 217.780 Asylanträge gestellt, darunter 199.947 Asylerstanträge – 67.437 (25,2 Prozent) weniger Asylerstanträge als von Januar bis Oktober 2023.
Zur Verteilung der 199.947 von Januar bis Oktober 2024 gestellten Erstanträge auf die Herkunftsländer (Staatsangehörigkeit der Asylantragstellenden) siehe Seite 1 in den BIAJ-Materialien vom 09. November2024. n
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 09. November 2024 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit Oktober 2022: Download_BIAJ20241109 (PDF: sechs Seiten)
Weiterlesen: BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Oktober 2024