(BIAJ) Von Januar bis September 2024 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 22,330 Milliarden Euro ausgegeben (1), 2,683 Milliarden Euro (13,7 Prozent) mehr als die 19,647 Milliarden Euro im entsprechenden Vorjahreszeitraum 2023. (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2024: 563 Euro – nominal 12,2 Prozent höher als die 502 Euro in 2023) (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde von Januar bis September 2024 ein durchschnittlicher Bestand von 5,528 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 33.000 (0,6 Prozent) mehr als die durchschnittlich 5,494 Millionen RLB im entsprechenden Vorjahreszeitraum. (2)

In den 12 Monaten von Oktober 2023 bis September 2024 wurden vom Bund insgesamt 28,491 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 3,355 Milliarden Euro (13,3 Prozent) mehr als die 25,136 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (Oktober 2022 bis September 2023). Etwa 24,5 Prozent dieser Ausgaben waren Sozialversicherungsleistungen (Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung).

Im Bundeshaushalt 2024 sind bzw. waren für das „Bürgergeld“ insgesamt 26,5 Milliarden Euro veranschlagt. Das neue Soll im Bundeshaushalt 2024 beträgt einschließlich Nachtrag in Höhe von 3,2 Milliarden Euro insgesamt 29,7 Milliarden Euro. Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 vom 16. August 2024 sind für das „Bürgergeld“ 25,0 Milliarden Euro veranschlagt (3) – 4,7 Milliarden Euro (15,8 Prozent) weniger als das im Bundeshaushalt 2024 einschließlich Nachtrag erwartete Ist 2024 (4).

Gemessen an den durchschnittlich 5,510 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Oktober 2023 bis September 2024 für „Bürgergeld“ (bis Ende 2022: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 430,88 Euro pro RLB ausgegeben. (1) Ein Jahr zuvor, von Oktober 2022 bis September 2023 wurden für die durchschnittlich 5,470 Millionen RLB durchschnittlich 382,95 Euro pro Monat ausgegeben.

Zur Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 mit Ausblick auf 2025 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder die PDF hier: Download_BIAJ20241022 (eine Seite).

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* und Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partnern (§ 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II) – ohne die Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, die Teil der berichteten Gesamtausgaben für das „Bürgergeld“ sind.
(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung seit 2023: „Bürgergeld“; vor 2023: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“). Etwa 24,2 Prozent der „Bürgergeld“-Ausgaben von Januar bis September 2024 waren Sozialversicherungsleistungen (Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung). Die genannten rechnerischen Ausgaben pro RLB umfassen diese Sozialversicherungsleistungen.
(2) wg. Rundung auf 1.000 können Rundungsdifferenzen auftreten
(3) Die Berechnungsgrundlagen des BMAS/BMF für das Soll 2025 in Höhe von 25,0 Milliarden Euro sind dem BIAJ nicht bekannt. Die in den Erläuterungen zu Einzelplan 11 Kapitel 1101 („Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen“) vom August 2024 (https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Haushalt_EP_11_Kapitel_1101_Erl%C3%A4uterungen.pdf) von der prognostizierten Zahl der Arbeitslosen in 2025 (2,579 Millionen) „unter Berücksichtigung der Neueinschätzung der Strukturdaten zu den Leistungsbeziehenden und den Bedarfsgemeinschaften auf Basis der Jahresergebnisse 2023“ abgeleitete Zahl der Bedarfsgemeinschaften in 2025 (2,897 Millionen) und die dort genannte Durchschnittsleistung pro BG in EUR/Monat in Höhe von 807 Euro, ergeben übrigens für 2025 rechnerisch einen Betrag in Höhe von 28 Milliarden Euro – und nicht das Soll im Regierungsentwurf in Höhe von 25 Milliarden Euro.
(4) Die Ausgaben in 2024 werden voraussichtlich etwa 300 Millionen Euro unter den 29,7 Milliarden Euro (Soll einschließlich Nachtrag) liegen. Anmerkung: Sofern im Dezember 2024, wie in allen Vorjahren, ein relativ geringer Teil der jährlichen Gesamtausgaben gebucht werden. In den letzten 10 Jahren betrug der Anteil der Ausgaben, die im Dezember gebucht wurden, an den Gesamtausgaben im Haushaltsjahr zwischen 6,7 Prozent (2021) und 7,4 Prozent (2022).