(BIAJ) Die Ausführungen zu den Kosten der Unterkunft und Heizung in einem DPA-Artikel, der (u.a.) im Weser-Kurier-Artikel „Lindner will Bürgergeld kürzen“ (24.10.2024, Seite 4) veröffentlicht wurde, sind falsch. Das zeigt ein Blick in die amtliche Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Im DPA-Artikel heißt es irreführend:
„Von den 2,94 Millionen Bedarfsgemeinschaften, also in der Regel zusammenwohnende Familien, werden derzeit bei 2,73 Millionen Kosten der Unterkunft anerkannt – Kostenpunkt: 1,77 Milliarden Euro. Dazu kommen einmalige Kosten in Höhe von 43 Millionen Euro. Pro Bedarfsgemeinschaft werden im Schnitt 649,96 Euro bezahlt, pro Quadratmeter im Schnitt 11,82 Euro, pro Person einer Bedarfsgemeinschaft 362,69 Euro.“ (1) (Hervorhebung durch BIAJ)
Kurze Richtigstellung auf Grundlage der amtlichen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA): (2)
Es wurden im Juni 2024 nicht 649,96 Euro pro Bedarfsgemeinschaft mit Anspruch auf Leistungen zu den „Kosten der Unterkunft“ (Unterkunftskosten, Betriebskosten und Heizkosten zusammen) an die 2,73 Millionen Bedarfsgemeinschaften mit Anspruch auf diese Leistungen gezahlt, sondern 539,24 Euro. Bei insgesamt 2,73 Millionen Bedarfsgemeinschaften heißt dies: Es wurden im Juni 2024 nicht 1,77 Milliarden Euro, sondern 300 Millionen Euro weniger (etwa 110 Euro mal 2,73 Millionen) ausgegeben („bezahlt“). n
Ausführlich (siehe unten ohne die Tabellen der Statistik der BA oder PDF hier: Download_BIAJ20241028 (eine Text- und drei Tabellenseiten)

Die von DPA genannten Daten, die sich auf den Monat Juni 2024 beziehen, stammen offensichtlich aus der „Tabelle 1a: Wohn- und Wohnkostensituation nach Größe der Haushaltsgemeinschaft“ in der monatlichen Veröffentlichung der Statistik der BA zur „Wohn- und Kostensituation SGB II (Monatszahlen)“ (hier: Juni 2024) Die dort genannten „Laufende(n) tatsächliche(n) Kosten der Unterkunft insgesamt“ in Höhe von 1,77 Milliarden Euro, 649,96 Euro pro Bedarfsgemeinschaft, 11,82 Euro pro Quadartmeter und 362,69 Euro pro Person werden im DPA-Artikel genannt. (siehe die Tabelle auf Seite 4) Was im DPA-Artikel unbeachtet blieb, ist:

  1. Es handelt sich bei den im DPA-Artikel genannten Zahlen nicht um die Kosten einer Bedarfsgemeinschaft, sondern einer Haushaltsgemeinschaft. In Fußnote 2 heißt es dazu: „Die Angaben beziehen sich jeweils auf die Kosten- und Flächen-informationen der gesamten Haushaltsgemeinschaft. Dazu zählen auch Personen, die nicht zur Bedarfs-gemeinschaft gehören, jedoch bei der Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten mit einbezogen werden.“ Die entsprechen-den Daten zu den Bedarfsgemeinschaften werden in der genannten Veröffentlichung der Statistik der BA in „Tabelle 2a: Wohn- und Wohnkostensituation nach Typ der Bedarfsgemeinschaft“ genannt. (siehe die angefügte Tabelle auf Seite 3)
  2. Es handelt sich bei den im DPA-Artikel genannten Zahlen nicht um die in der Statistik der BA genannten „Laufende(n) anerkannte(n) Kosten der Unterkunft insgesamt“. (siehe die angefügte Tabelle auf Seite 3) Nicht alle genannten „tatsächlichen Kosten“ werden bzw. wurden anerkannt.
  3. Und die Behauptung, es würden 649,96 Euro pro Bedarfsgemeinschaft „bezahlt“, insgesamt 1,77 Milliarden Euro, zeigt: Die monatliche Veröffentlichung „Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften (Monatszahlen)“ wurde nicht zur Kenntnis genommen. In „Tabelle 1. Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften (BG)“ (Juni 2024) werden die folgenden Zahlungsansprüche pro Bedarfsgemeinschaft für die 2,730 Millionen Bedarfsgemeinschaften mit Anspruch auf Leistungen zur Unterkunft und Heizung genannt: insgesamt 1,472 Milliarden Euro - 539 Euro pro Bedarfs-gemeinschaft (bzw. 500 Euro pro Bedarfsgemeinschaft, wenn alle 2,942 Millionen Bedarfsgemeinschaften im Juni 2024 in die Berechnung einbezogen werden). (siehe die angefügte Tabelle auf Seite 2) Die Differenz zwischen anerkanntem Bedarf und Zahlungsanspruch ergibt sich aus den angerechneten Einkommen bzw. Vermögen und sog. Leistungs-minderungen (Sanktionen). n Bremen, 28. Oktober 2024

(1) u.a. auch auf der Seite der ARD: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/buergergeld-plaene-lindner-100.html (23.10.2024, 17:27 Uhr) und des ZDF: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/lindner-buergergeld-wohnkosten-pauschale-gefluechtete-ukraine-100.html (23.10.2024, 14:15 Uhr)
(2) Auf den Hinweis an DPA per E-Mail vom 24.10.2024 wurde bisher nicht reagiert.
Hinweis: DPA hat eine nachträgliche Korrektur zugesagt. (E-Mail 29.10.2024)