Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben 2015 bis Juli 2023
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(BIAJ) Von Januar bis Juli 2023 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ 15,310 Milliarden Euro ausgegeben, 2,477 Milliarden Euro (19,3 Prozent) mehr als die 12,833 Milliarden Euro, die im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis Juli 2022) für das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ausgeben wurden. (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für die ersten sieben Monate 2023 ein durchschnittlicher Bestand von 5,500 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 442.000 mehr (8,7 Prozent) mehr als die durchschnittlich 5,058 Millionen RLB von Januar bis Juli 2022. (2)
Die 12-Monatssumme der Ausgaben für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, die im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 22,276 Milliarden Euro betrug, stieg mit den „Bürgergeld-Ausgaben“ in den ersten sieben Monaten 2023 auf 24,753 Milliarden Euro in den 12 Monaten von August 2022 bis Juli 2023 (3), 3,513 Milliarden (16,5 Prozent) mehr als ein Jahr zuvor von August 2021 bis Juli 2022 (21,240 Milliarden Euro). Die Ausgaben in den 12 Monaten von August 2022 bis Juli 2023 überstiegen das im Bundeshaushalt 2023 veranschlagte Soll in Höhe von 23,760 Milliarden Euro um 993 Millionen Euro (siehe BIAJ-Abbildung unten) und das im Regierungsentwurf des Bundeshaushalt 2024 veranschlagte Soll von 24,300 Milliarden Euro um 453 Millionen Euro.
Gemessen an den durchschnittlich 5,458 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von August 2022 bis Juli 2023 für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bzw. „Bürgergeld“ monatlich durchschnittlich 377,93 Euro pro RLB ausgegeben. (4) Ein Jahr zuvor, von August 2021 bis Juli 2022 wurden für die durchschnittlich 5,069 Millionen RLB durchschnittlich 349,19 Euro pro Monat ausgegeben. (5)
(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung 2023: „Bürgergeld“; 2022: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“). Siehe dazu auch Fußnoten 3 und 5.
(2) RLB-Bestand berechnet aus den berichteten Monatsbeständen. Bei Interpretation der nominalen (nicht preisbereinigten) Mehrausgaben im Vorjahresvergleich der Ausgaben in den ersten sieben Monaten ist u.a. wegen diverser gesetzlicher und sonstiger Änderungen (SGB II, Wohngeld- bzw. Wohngeld-Plus-Gesetz, Erhöhung der PAT-Pauschalen usw.) Vorsicht geboten.
(3) Die 12-Monatssumme war bis Juni 2023 auf 25,049 Milliarden Euro gestiegen. Das Sinken im Folgemonat Juli 2023 auf 24,753 Milliarden Euro (August 2022 bis Juli 2023) resultiert aus den Einmalzahlungen im Juli 2022, die im Juli 2023 nicht mehr in die 12 Monatssumme von August 2022 bis Juli 2023 eingingen.
(4) Einschließlich der Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(5) Genannte Ausgaben des Bundes immer einschließlich von Einmalzahlungen und Sofortzuschlag. (§§ 70, 72 und 73 SGB II)
Auszubildende und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Ländervergleich 2012 bis 2022
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(BIAJ) Von Ende 2012 bis Ende 2022 stieg die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Bundesrepublik Deutschland (Arbeitsort) um 5,177 Millionen (17,5 Prozent) auf 34,705 Millionen. In den Ländern reichte die Veränderungsrate von +4,4 Prozent in Thüringen (TH) bis +36,9 Prozent in Berlin (BE). Die Zahl der Auszubildenden (gemäß Beschäftigungsstatistik) unter den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten sank im entsprechenden Zeitraum um 65.000 (-4,0 Prozent – Frauen: -6,7 Prozent; Männer: ‑1,9 Prozent) auf 1,570 Millionen (913.000 Männer, 657.000 Frauen). Die deutlich kleinere Zahl der Auszubildenden gemäß Berufsbildungsstatistik sank im entsprechenden Zeitraum um 214.000 (-14,9 Prozent – Frauen: -24,6 Prozent; Männer -8,8 Prozent) auf 1,216 Millionen (796.000 Männer, 420.000 Frauen).
In den Ländern reichte die Veränderungsrate (Ende 2012 – Ende 2022) der Zahl der Auszubildenden gemäß Beschäftigungsstatistik von +6,2 Prozent in Sachsen (SN) bis ‑14,2 Prozent im Saarland (SL). (Frauen: +2,1 Prozent in MV bis ‑16,5 Prozent in SL; Männer: +10,0 Prozent in SN bis -12,4 Prozent in SL) (siehe BIAJ-Tabelle 2)
Die Veränderungsrate (Ende 2012 – Ende 2022) der Zahl der Auszubildenden gemäß Berufsbildungsstatistik reichte in den Ländern von -2,5 Prozent in Sachsen (SN) bis ‑25,0 Prozent im Saarland (SL). (Frauen: -17,4 Prozent in MV bis ‑34,9 Prozent in SL; Männer: +6,6 Prozent in SN bis -18,8 Prozent in SL) (siehe BIAJ-Tabelle 3)
Die Ausbildungsquote gemäß Beschäftigungsstatistik sank von 5,5 Prozent (Ende 2012) auf 4,5 Prozent Ende 2022 (Frauen: 4,1 Prozent, Männer: 4,9 Prozent). In den Ländern reichte diese Ausbildungsquote Ende 2022 von 5,1 Prozent in Schleswig-Holstein (SH) und Rheinland-Pfalz (RP) bis 3,0 Prozent in Berlin (BE). (Frauen: von 4,7 Prozent in NW bis 2,8 Prozent in BE; Männer: von 5,8 Prozent in SH bis 3,2 Prozent in BE). (siehe BIAJ-Tabelle 4)
Die deutlich geringere rechnerische Ausbildungsquote gemäß Berufsbildungsstatistik sank von 4,8 Prozent (Ende 2012) auf 3,5 Prozent Ende 2022 (Frauen: 2,6 Prozent, Männer: 4,3 Prozent). In den Ländern reichte diese Ausbildungsquote Ende 2022 von 4,2 Prozent in Schleswig-Holstein (SH) bis 2,1 Prozent in Berlin (BE). (Frauen: von 3,2 Prozent in HB bis 1,6 Prozent in BE; Männer: von 5,2 Prozent in SH bis 2,6 Prozent in BE). (siehe BIAJ-Tabelle 5)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 22. August 2023 mit den Bundes- und Länderdaten (Arbeitsort) zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt, den Auszubildenden (gemäß Beschäftigungs- und Berufsbildungsstatistik) und den Ausbildungsquoten gemäß Beschäftigungsstatistik und gemäß Berufsbildungsstatistik (Ende 2012 bis Ende 2022), differenziert nach Geschlecht, finden Sie hier: Download_BIAJ20230822 (PDF: 8 Seiten - zwei Text- und 6 Tabellen-Seiten)
Weitere BIAJ-Veröffentlichungen zum Thema Berufsausbildung: hier.
Anteil der Kinder in Ganztagsbetreuung in Tageseinrichtungen*: Bund, Bremen, Hamburg 2006 bis 2022 und die Ziele in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie“
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Entwicklung des Anteils der Kinder im Alter von unter drei Jahren und im Alter von 3 bis unter 6 Jahren in Ganztagsbetreuung in Tageseinrichtungen* in der Bundesrepublik Deutschland (DE), im Land Bremen (HB) und in Hamburg (HH) von 2006 bis 2022, die Zielverfehlung 2020** (60 Prozent der 3- bis 5-Jährigen) und die Ziele 2030** (35 Prozent der 0- bis 2-Jährigen und 70 Prozent der 3- bis 5-Jährigen). (siehe die BIAJ-Abbildung unten) Wie diese Ziele 2030** in der Bundesrepublik Deutschland erreicht werden sollen und wie sich insbesondere die Entwicklung der unterdurchschnittlichen Anteile im Land Bremen darstellen soll und wird, ist dem Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) bisher nicht bekannt. Bremen, 19.08.2023.
* Betreuungszeit von mehr als sieben Stunden in Tageseinrichtungen, ohne Tagespflege
** „Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie“ („Agenda 2030“) – siehe dazu die Quellenangabe unter der BIAJ-Abbildung
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Juli 2023
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(BIAJ) In den 12 Monaten von August 2022 bis Juli 2023 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 17,624 Milliarden Euro ausgegeben – gemessen an den in diesen 12 Monaten durchschnittlich registrierten 2,541 Millionen Arbeitslosen rechnerisch 577,94 Euro pro Monat. (1)
Die 12-Monatssumme der Ausgaben, die bis Mai 2021 (Juni 2020 bis Mai 2021) auf 22,442 Milliarden Euro, das nominale Maximum nach 2006 gestiegen war, sank bis November 2022 (Dezember 2021 bis November 2022) um 26,3 Prozent (5,899 Milliarden Euro) auf 16,543 Milliarden Euro. In den acht Monaten von Dezember 2022 bis Juli 2023 wurden dann etwa 1,081 Milliarden Euro mehr für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld ausgegeben als in den entsprechenden Monaten des jeweiligen Vorjahres, 45 Millionen Euro im Dezember 2022, 51 Millionen Euro im Januar 2023, 90 Millionen Euro im Februar 2023, 162 Millionen Euro im März 2023, 152 Millionen Euro im April 2023, 160 Millionen Euro im Mai 2023, 201 Millionen Euro im Juni 2023 und 220 Millionen Euro im Juli 2023. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im Haushalt 2023 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 18,011 Milliarden Euro (1) veranschlagt.
(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“. Anmerkung: „rechnerisch“, da nur ein Teil der registrierten Arbeitslosen (etwa 764.000) und eine relativ kleine Zahl nicht registrierter Arbeitsloser Anspruch auf das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld hat.
Anmerkung: Im Textteil unterstrichene Jahreszahlen wurden am 12.09.2023 korrigiert!
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Juli 2023
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(BIAJ) Die 12-Monatssummeder Asylentscheidungen des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) stieg in den vergangenen 12 Monaten von 189.423 (August 2021 bis Juli 2022) um 62.474 (33,0 Prozent) auf 251.897 in den 12 Monaten von August 2022 bis Juli 2023. (siehe BIAJ-Tabelle 2, Spalte 16) Die 12-Monatssumme der Anerkennungen als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) stieg dagegen nur um 3.401 (8,8 Prozent) auf 42.176 (16,7 Prozent der Asylentscheidungen insgesamt) in den 12 Monaten von August 2022 bis Juli 2023. (siehe BIAJ-Tabelle 1, Spalte 4)
Die 12-Monatssumme der Asylanträge stieg von 207.459 (darunter 174.331 Asylerstanträge) in den 12 Monaten von August 2021 bis Juli 2022 um 112.469 (54,2 Prozent) auf 319.928in den 12 Monaten von August 2022 bis Juli 2023 - darunter 294.651 Asylerstanträge – 120.320 bzw. 69,0 Prozent Asylerstanträge mehr als ein Jahr zuvor). (siehe BIAJ-Tabelle 2, Spalten 10 und 11)
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende Juli 2023 insgesamt 182.992, 81.540 (80,4 Prozent) mehr als Ende Juli 2022. (siehe BIAJ-Tabelle 2, Spalte 1)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 18. August 2023 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20230818 (PDF: fünf Seiten – Auszug – drei BIAJ-Abbildungen - siehe unten)
Weiterlesen: BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Juli 2023