SGB II-Eingliederungstitel 2023: Jobcenter Bremen und Bremerhaven - Januar bis Juni 2023
- Details
(BIAJ) Vom Jobcenter Bremen Stadt wurden von Januar bis Juni 2023 für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (einschließlich „Passiv-Aktiv-Transfer“ - PAT) insgesamt 36,695 Millionen Euro ausgegeben, 2,947 Millionen Euro mehr als von Januar bis Juni 2022 (33,748 Millionen Euro). Von diesen Ausgaben entfielen 33,449 Millionen Euro auf „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (ohne PAT). Gemessen an den für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in 2023 zugeteilten Bundesmitteln (73,200 Millionen Euro; ohne PAT) wurden vom Jobcenter Bremen Stadt im ersten Halbjahr 2023 insgesamt 45,7 Prozent (33,449 Millionen Euro) für diese Leistungen ausgegeben. (im ersten Halbjahr 2022: 40,1 Prozent)
Vom Jobcenter Bremerhaven wurden im selben Zeitraum für diese Leistungen 8,387 Millionen Euro ausgegeben, 1,203 Millionen Euro mehr als im ersten Halbjahr 2022 (7,184 Millionen Euro). Von diesen Ausgaben entfielen 8,230 Millionen Euro auf „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (ohne PAT). Gemessen an den für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in 2023 zugeteilten Bundesmitteln (19,512 Millionen Euro; ohne PAT) wurden vom Jobcenter Bremerhaven im ersten Halbjahr 2023 insgesamt 42,2 Prozent (8,230 Millionen Euro) für diese Leistungen ausgegeben. (im ersten Halbjahr 2022: 34,5 Prozent)
Zu den für das Haushaltsjahr 2023 zugeteilten Mitteln und den Ausgaben im ersten Halbjahr 2023 (und 2022) der beiden bremischen Jobcenter (differenziert nach den verschiedenen „Eingliederungsleistungen“) siehe die BIAJ-Materialien vom 13. Juli 2023: Download_BIAJ20230713 (PDF: zwei Text- und drei Tabellenseiten - eine falsche Monatsangabe - Juli statt Juni - am 12.10.2023 korrigiert)
Jobcenter gE: Eingliederungsmittel und deren Ausschöpfung von Januar bis Juni 2023 – Bund und Länder
- Details
(BIAJ) Von den 301 Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit) wurden im ersten Halbjahr 2023 insgesamt 1,541 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben (einschließlich von 130,7 Millionen Euro aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer"*). Von den zugeteilten 3,593 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2023 (ohne die Mittel aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer"*) wurden von den Jobcentern gE im ersten Halbjahr 2023 insgesamt 1,410 Milliarden Euro (39,2 Prozent) ausgegeben – in den Ländern (nur Jobcenter gE) reicht die „Ausschöpfungsquote“ (alle Jobcenter gE zusammen: 39,2 Prozent) von 54,5 Prozent in Hamburg (HH) bis 31,1 Prozent in Bayern (BY).
Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und zum "Passiv-Aktiv-Transfer" im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) im ersten Halbjahr 2022 und 2023 finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 12. Juli 2023: Download_BIAJ20230712 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)
* Bundesmittel aus dem Titel für „Bürgergeld“; bis Ende 2022 Titel für „Arbeitslosengeld II“
Insolvenzgeld-Ausgaben 2023: 647 Millionen Euro im ersten Halbjahr
- Details
(BIAJ) Im ersten Halbjahr 2023 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld 647,0 Millionen Euro ausgegeben, 365,2 Millionen Euro (129,6 Prozent) mehr als im ersten Halbjahr 2022 (281,8 Millionen Euro) und auch wesentlich mehr als in den ersten Halbjahren der weiteren Vorjahre. Die Ausgaben im ersten Halbjahr 2023 übertrafen die Gesamtausgaben im Vorjahr (2022: 534,0 Millionen Euro) um 113,0 Millionen Euro.
Die Jahressumme bzw. 12-Monatssumme der Ausgaben für das Insolvenzgeld stieg nach 492,6 Millionen Euro in 2021 und 534,0 Millionen Euro in 2022 auf 899,2 Millionen Euro in den 12 Monaten von Juli 2022 bis Juni 2023. (siehe BIAJ-Abbildung „Insolvenzgeld: Ausgaben - 2007 bzw. 2016 bis Juni 2023“) Im BA-Haushalt 2023 sind, wie schon 2022, 900 Millionen Euro für das Insolvenzgeld veranschlagt. Bremen, 07.07.2023
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Juni 2023
- Details
(BIAJ) In den 12 Monaten von Juli 2022 bis Juni 2023 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 17,404 Milliarden Euro ausgegeben – gemessen an den in diesen 12 Monaten durchschnittlich registrierten 2,529 Millionen Arbeitslosen rechnerisch 573,48 Euro pro Monat. (1)
Die 12-Monatssumme der Ausgaben, die bis Mai 2021 (Juni 2020 bis Mai 2021) auf 22,442 Milliarden Euro, das nominale Maximum nach 2006 gestiegen war, sank bis November 2022 (Dezember 2021 bis November 2022) um 26,3 Prozent (5,899 Milliarden Euro) auf 16,543 Milliarden Euro.
In den sieben Monaten von Dezember 2022 bis Juni 2023 wurden dann etwa 861 Millionen Euro mehr für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld ausgegeben als in den entsprechenden Monaten des jeweiligen Vorjahres, 45 Millionen Euro im Dezember 2022, 51 Millionen Euro im Januar 2023, 90 Millionen Euro im Februar 2023, 162 Millionen Euro im März 2023, 152 Millionen Euro im April 2023, 160 Millionen Euro im Mai 2023 und 201 Millionen Euro im Juni 2023. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im Haushalt 2023 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 18,011 Milliarden Euro (1) veranschlagt. (Bremen, 07.07.2023)
(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“. Anmerkung: „rechnerisch“, da nur ein Teil der registrierten Arbeitslosen (etwa 756.000) und eine relativ kleine Zahl nicht registrierter Arbeitsloser* Anspruch auf das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld hat.
Anmerkung: Im Textteil unterstrichene Jahreszahlen wurden am 12.09.2023 korrigiert.
Jobcenter 2024: 500 Millionen Euro weniger für „Verwaltungskosten“ und „Eingliederungsleistungen“
- Details
(BIAJ) 9,85 Milliarden Euro für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“ der Jobcenter - 500 Millionen Euro (bzw. 700 Millionen Euro; siehe ergänzenden Hinweis vom 20./21.07.2023) weniger als im Bundeshaushalt 2023. Das sieht der am 5. Juli 2023 vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 vor – einschließlich der Inanspruchnahme von Ausgaberesten. (Bremen, 06.07.2023; mit Nachtrag vom 13.07.2023 zu weiteren Kürzungen ab 2025 und u25-Leistungen - Videobotschaft des Bundesminsters Hubertur Heil)
Ergänzender Hinweis vom 17.07. und 20./21.07.2023 mit der voraussichtlichen ergänzenden Mittelzuteilung (für die "steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro" für die Beschäftigten der Jobcenter) in Höhe von 200 Millionen Euro für den Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter im laufenden Haushaltsjahr 2023 (!), die bei unverändertem Bundeshaushaltsentwurf 2024 zu der von Andrea Nahles, der Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, genannten Kürzung um 700 Millionen Euro (Handelsblatt online, 17.07.2022) führen würde: Wie sich diese Kürzungen auf Jobcenterebene (405 Jobcenter) darstellen könnten, siehe hier: BIAJ_20230717.