Langzeitarbeitslose ELB und Langzeitleistungsbeziehende (SGB II – Hartz IV) – Bund und Länder 2020-2022
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Entwicklung der Bestände der langzeitarbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB_LZA) und der Langzeitleistungsbeziehenden (LZB) unter den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern in den „Corona-Jahren“ 2020 bis 2022.
Mitte März 2020 wurden in der Grundsicherungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 605.000 langzeitarbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB_LZA) gezählt. (1) Ende März 2020 trat das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (2) in Kraft. Es folgten eine Vielzahl das gesellschaftliche Leben einschränkende Maßnahmen – die auch die Förderung von Arbeitslosen betrafen. (3) In den 15 Monaten nach März 2020 stieg der Bestand der ELB_LZA um nahezu 295.000 (48,6 Prozent) auf 900.000 im Mai 2021. Ab Juni 2021 ist der Bestand dann bis Ende 2022 um etwa 158.000 (17,5 Prozent) auf 742.000 gesunken. Das heißt, Ende 2022 waren gemäß Grundsicherungsstatistik der BA noch immer nahezu 137.000 (22,6 Prozent) mehr erwerbsfähige Leistungsberechtigte langzeitarbeitslos (länger als ein Jahr als arbeitslos registriert) als im März 2020.
Der Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden (LZB) (4) ist in den „Corona-Jahren“ von Jahr zu Jahr gesunken – von insgesamt 2,674 Millionen Ende 2019 um etwa 282.000 (10,6 Prozent) auf 2,392 Millionen Ende 2022.
Die Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland und den 16 Ländern seit Dezember 2019 von Monat zu Monat ist in jeweils zwei BIAJ-Abbildungen (1: ELB-LZA und 2: LZB und darunter ELB-LZA) darstellt. (Inhaltsverzeichnis siehe rechts neben der Tabelle auf Seite 1)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 19. Mai 2023 (aus technischen Gründen in drei Teilen) finden Sie hier:
Teil 1 (DE, BE, HH, HB und SH): Download_BIAJ20230519_1 (PDF: 6 Seiten - Auszug DE siehe unten)
Teil 2 (NI, NW, HE, RP, BW und BY): Download_BIAJ20230519_2 (PDF: 6 Seiten)
Teil 3 (SL, BB, MV, SN, ST und TH): Download_BIAJ20230519_3 (PDF: (6 Seiten)
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis April 2023
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(BIAJ) In den 12 Monaten von Mai 2022 bis April 2023 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 17,043 Milliarden Euro ausgegeben. (1)
Die 12-Monatssumme der Ausgaben, die bis Mai 2021 (Juni 2020 bis Mai 2021) auf 22,442 Milliarden Euro, das nominale Maximum nach 2006 gestiegen war, sank bis November 2022 (Dezember 2021 bis November 2022) um 26,3 Prozent (5,899 Milliarden Euro) auf 16,543 Milliarden Euro. (2)
In den fünf Monaten von Dezember 2022 bis April 2023 wurden dann etwa 500 Millionen Euro mehr ausgeben als in den entsprechenden Monaten des jeweiligen Vorjahres, 45 Millionen Euro im Dezember 2022, 51 Millionen Euro im Januar 2023, 90 Millionen Euro im Februar 2023, 162 Millionen Euro im März 2023 und 152 Millionen Euro im April 2023. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im Haushalt 2023 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 18,011 Milliarden Euro (1) veranschlagt.
(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“.
(2) Am Rande zum Begriff „Arbeitslosenversicherung“: Die Ausgaben sind um nominal 26,3 Prozent gesunken bei einem um 14,6 Prozent gesunkenen 12-Monatsdurchschnitt der registrierten Arbeitslosen insgesamt (-32,4 Prozent im Rechtskreis SGB III und -1,4 Prozent im Rechtskreis SGB II-Hartz IV) - von 2,819 Millionen (1,196 Millionen im Rechtskreis SGB III und 1,623 Millionen im Rechtskreis SGB II-Hartz IV) in den 12 Monaten von Juni 2020 bis Mai 2021, auf 2,408 Millionen (808.000 im Rechtskreis SGB III und 1,599 Millionen im Rechtskreis SGB II-Hartz IV) in den 12 Monaten von Dezember 2021 bis November 2022.
Anmerkung: Im Textteil unterstichene Jahreszahlen wurden am 12.09.2023 korrigiert.
Insolvenzgeld-Ausgaben 2007 bis April 2023
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(BIAJ) Von Januar bis April 2023 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld 459,3 Millionen Euro ausgegeben, 267,8 Millionen Euro (140 Prozent) mehr als von Januar bis April 2022 und wesentlich mehr als in den ersten vier Monaten der weiteren Vorjahre und 86 Prozent der Gesamtausgaben im gesamten Vorjahr (2022: 534,0 Millionen Euro). Die Jahressumme bzw. 12-Monatssumme der Ausgaben für das Insolvenzgeld stieg nach 492,6 Millionen Euro in 2021 und 534,0 Millionen Euro in 2022 auf 801,8 Millionen Euro in den 12 Monaten von Mai 2022 bis April 2023. (siehe BIAJ-Abbildung „Insolvenzgeld: Ausgaben - 2007 bzw. 2016 bis April 2023“) Im BA-Haushalt 2023 sind, wie schon 2022, 900 Millionen Euro für das Insolvenzgeld veranschlagt. Bremen, 10.05.2023
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis April 2023
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(BIAJ) Vorbemerkung: Von Januar bis April 2023 sank bei einem Anstieg der Asylentscheidungen um 19.123 (28,4 Prozent) im Vorjahresvergleich die Zahl der Anerkennungen als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) um 1.013 (7,1 Prozent)! (siehe Spalten 1 und 3 in Tabelle 1) Die Entwicklung der „Anerkennungsquote“ (1) und der „Gesamtschutzquote“ (2) driften seit Anfang 2022 immer weiter auseinander. Die „Gesamtschutzquote“ stieg bis April 2023 (Mai 2022 bis April 2023) auf 57,2 Prozent, die höchste „Gesamtschutzquote“ im Beobachtungszeitraum seit 2014. Die „Anerkennungsquote“ sank bis April 2023 (Mai 2022 bis April 2023) auf 16,1 Prozent, die niedrigste „Anerkennungsquote“ im Beobachtungszeitraum seit 2014. (Siehe dazu insbesondere die Abbildung 3 im PDF-Download auf Seite 5 und unten.)
Anmerkung am Rande: Auf Rang drei der am stärksten vertretenen Staatsangehörigkeiten unter den in der Bundesrepublik Deutschland Asylantragstellenden in den ersten vier Monaten 2023: Türkei – seit 1952 Mitglied der „Wertegemeinschaft“ NATO!n
Weiterlesen: BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis April 2023
SGB-II-Quoten-Vergleich 2007 bis 2022: Bund, NRW, Ruhrgebiet, Land Bremen und bremische Städte
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(BIAJ) Im Ruhrgebiet („Metropole Ruhr“) waren 2022 durchschnittlich 15,2 Prozent (609.228) der Menschen im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (4,012 Millionen) auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Hartz IV) angewiesen (SGB-II-Leistungsberechtigte). In den 15 Kreisen des Ruhrgebiets (11 kreisfreie Städte und 4 Landkreise) reichten die SGB-II-Quoten (0 Jahre bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze) von 8,8 Prozent im Landkreis Wesel bis 24,1 Prozent in der Stadt Gelsenkirchen.
In Nordrhein-Westfalen ohne das Ruhrgebiet waren 2022 durchschnittlich 9,0 Prozent (921.180) der Menschen im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (10,248 Millionen) auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Hartz IV) angewiesen. (siehe dazu BIAJ-Tabelle 1, Seite 3 und BIAJ-Tabelle 2 Seite 4)
Im Land Bremen galt dies in 2022 für durchschnittlich 17,6 Prozent (94.794) der Bevölkerung im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (539.304). (siehe dazu Tabelle 1, Seite 3 und Tabelle 2 Seite 6). (Stadt Bremen: 16,8 Prozent, Bremerhaven: 21,7 Prozent, Bundesrepublik Deutschland: 8,0 Prozent)
Zur Entwicklung (und den Berechnungsgrundlagen) der SGB-II-Quoten im Bund, in Nordrhein-Westfalen (NRW), im Ruhrgebiet und den 11 kreisfreien Städten und vier Landkreisen des Ruhrgebiets, in NRW ohne das Ruhrgebiet, im Land Bremen und den beiden bremischen Städten von 2007 bis 2022 siehe die BIAJ-Materialien vom 03. Mai 2023: Download_BIAJ20230503 (PDF: zwei Text- und vier Tabellenseiten – Auszug: BIAJ-Tabelle 1 von 2: siehe auch unten)