Jobcenter: „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ 2021 – Ausgabemittel und Ausgaben
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(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2021 wurden von den 302 Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) insgesamt 3,104 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben – 81,3 Prozent der den Jobcentern gE für diesen Zweck zugeteilten 3,817 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr 2020 wurde von den Jobcentern gE nominal 26,8 Millionen Euro (0,9 Prozent) mehr für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben. In den Ländern reichen die Veränderungsraten dieser Ausgaben der Jobcenter gE im Vorjahresvergleich (2021/2020) von +9,1 Prozent in Hessen (HE) bis -8,8 Prozent im Land Bremen (HB).
Die Mehrausgaben in Höhe von 26,8 Millionen Euro erhöhen sich auf 46,8 Millionen Euro, wenn die Mehrausgaben in Höhe von 21,1 Millionen Euro aus dem zum 1. Januar 2019 eingeführten sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) und die Minderausgaben bei den nicht im SGB II geregelten Bundesprogrammen in Höhe von 1,2 Millionen Euro berücksichtigt werden. (Rundungsdifferenz wg. Rundung auf 100.000 Euro)
Die BIAJ-Materialien vom 19. Januar 2022 mit Länderdaten (immer nur Jobenter gE) zu den Ausgabemitteln und Ausgaben (differenziert nach den einzelnen Leistungen) finden Sie hier: Download_BIAJ20220119. (PDF: 19 Seiten) Auszug:
Insolvenzgeld-Ausgaben 2021: 1,1 Milliarden Euro weniger als im BA-Haushalt veranschlagt
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(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2021 gab die Bundesagentur für Arbeit (BA) 492,6 Millionen Euro für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld (§§ 165 - 171, 175 SGB III) aus (Ist) – über 1,1 Milliarden Euro (69,2 Prozent) weniger als die veranschlagten 1,600 Milliarden Euro (Soll). Ein Rückblick zeigt: Weniger wurde zuletzt im Haushaltsjahr 1992 (!) für das damalige „Konkursausfallgeld“ (§§ 141a ff. AFG) von der damaligen „Bundesanstalt für Arbeit“ ausgegeben, 642,476 Millionen DM (!) (328,498 Millionen Euro).
Bei Aufstellung des BA-Haushalt 2021 („Beitragshaushalt SGB III“) wurde, nach Anstieg der 12-Monatssumme der Insolvenzgeld-Ausgaben auf 1,272 Milliarden Euro in den 12 Monaten vom Dezember 2019 bis November 2020, ein weiterer Anstieg der Ausgaben auf die genannten 1,600 Milliarden Euro erwartet. (Soll im BA-Haushalt 2021) (siehe BIAJ-Abbildung unten - und die am 13.11.2022 angefügte BIAJ-Abbildung mit einem Blick auf die Entwicklung bis Oktober 2022 ganz unten) (Hinweis vom 16.04.2023: aktualisiert bis März 2023 hier.)
COVID-19 (Corona): Inzidenzen, Hospitalisierungsinzidenzen und intensivmedizinisch behandelte Fälle - Bund, Bremen, Hamburg, Berlin
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(BIAJ) Diverse unkommentierte BIAJ-Abbildungen (u.a.) zur Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz der dem RKI (Robert Koch Institut) gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 EW, der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz pro 100.000 EW und der am jeweiligen Berichtstag intensivmedizinisch behandeten COVID-19-Fälle (Erwachsener) im Bundesgebiet und in den Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin seit März 2020. Die BIAJ-Abbildungen werden in unregelmäßigen Abständen aktualisiert und ergänzt.
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Dezember 2021
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(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 19,460 Milliarden Euro ausgegeben, nach 20,617 Milliarden Euro im Vorjahr 2020. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
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Konjunkturelles Kurzarbeitergeld: Ausgaben 2018 bis Dezember 2021
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(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 20,217 Milliarden Euro ausgegeben, davon 12,120 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 8,097 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (2020: insgesamt 22,068 Milliarden Euro) Im BA-Haushalt 2021 waren für diese Ausgaben 6,050 Milliarden Euro veranschlagt, davon 3,560 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ und 2,490 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (1)
Bis Ende April 2021 war die 12-Monatssumme der Ausgaben für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ auf 31,907 Milliarden (von Mai 2020 bis April 2021) gestiegen, das bisherige 12-Monats-Maximum. Von Mai bis Dezember 2021 sanken diese Ausgaben um 11,690 Milliarden Euro. M.a.W., in den letzten acht Monaten 2021 wurden insgesamt 11,690 Milliarden Euro weniger für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ ausgeben als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Mai bis Dezember 2020). (siehe dazu die BIAJ-Abbildung)
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