Halle (Saale), "Tag der deutschen Einheit", Kinder, Jugendliche und Hartz IV
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(BIAJ) Auszug aus den BIAJ-Materialien "Kinder, Jugendliche und Hartz IV: Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich 2020 ..." vom 27. August 2021 (hier) nicht nur zum ersten "Tag der deutschen Einheit" nach der Bundestagswahl am 26. September 2021 in Halle (Saale) - Rang 15 im Negativ-Ranking (u18) nach Rang 1 bis 14 in Westdeutschland (unten bzw. PDF):
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich September 2021 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) September 2021 (Stichtag 13.09.): 2,465 Millionen registrierte Arbeitslose - 382.000 (13,4 Prozent) weniger als im September 2020 – 374.000 (30,2 Prozent) weniger bei den Agenturen für Arbeit und 8.000 (0,5 Prozent) weniger bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3 und den ergänzenden Hinweis unten). 245.000 (15,4 Prozent) weniger arbeitslose Männer, 138.000 (11,0 Prozent) weniger arbeitslose Frauen als im September 2020. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von ‑19,2 Prozent in Baden-Württemberg (BW) bis -9,0 Prozent in Berlin (BE). (Land Bremen: -13,0 Prozent; Stadt Bremen: -13,3 Prozent; Bremerhaven: -12,0 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
3,734 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 4,4 Prozent (170.000) weniger als im September 2020. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑‑8,4 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis -2,9 Prozent in Baden-Württemberg (BW).
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im September 2021 und September 2020 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 30. September 2021 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20210930 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
Ergänzender Hinweis: Zu den Veränderungen der registrierten Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen im Vergleich September 2019, September 2020 und September 2021 siehe auch die BIAJ-Materialien „Arbeitslose und Langzeitarbeitslose im September 2019, 2020 und 2021: Bund und Großstädte“ hier
Arbeitslose und Langzeitarbeitslose im September 2019, 2020 und 2021: Bund und Großstädte
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(BIAJ) Im September 2021 wurden in der Bundesrepublik Deutschland von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 1.029.571 Langzeitarbeitslose registriert – 151.058 mehr als im September 2020 bzw. 316.930 mehr als im September 2019. Der Anteil der registrierten Langzeitarbeitslosen an den registrierten Arbeitslosen insgesamt betrug im September 2021 41,8 Prozent.
Im September 2021 lebten 27,40 Prozent (282.083) der 1.029.571 registrierten Langzeitarbeitslosen in den 15 Großstädten. Rückblickend bis Januar 2008 ist dies der höchste Anteil der Großstädte an den in der Bundesrepublik Deutschland registrierten Langzeitarbeitslosen. Im Rechtskreis SGB III („Arbeitslosenversicherung“) betrug dieser Anteil der Großstädte 18,32 Prozent (23.812 von 129.999) und im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) 28,71 Prozent (258.271 von 899.572).
Nachrichtlich: Ende 2020 lebte 18,23 Prozent (15,160 Millionen) der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland gemäß Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes (insgesamt 83,155 Millionen) in den 15 Großstädten (incl. Region Hannover).
Zum Vorjahresvergleich der registrierten Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen im September 2021 (und zum Vergleich 2020-2019) im Bund und in den 15 Großstädten siehe die zwei unkommentierten BIAJ-Tabellen unten oder die PDF hier: BIAJ20210930_LZA.
Förderung der beruflichen Weiterbildung: Entwicklung der Ausgaben - 2012 bis August 2021 (SGB II)
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(BIAJ) Von September 2020 bis August 2021* wurden von den 302 Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen) gemäß der Abrechnungsergebnisse der Bundesagentur für Arbeit 491,9 Millionen Euro für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ (FbW -SGB II) ausgegeben. (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 2)
Bis März 2021 war die 12-Monatssumme der Ausgaben für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ durch die Jobcenter gE von 565,5 Millionen Euro im Jahr 2019 und 567,9 Millionen Euro in den 12 Monaten von April 2019 bis März 2020 auf 457,2 Millionen Euro gesunken, auf den tiefsten Stand im Beobachtungszeitraum (2012 bis August 2021).
In den fünf Monaten von April bis August 2021 wurden von den Jobcentern gE 34,7 Millionen Euro mehr für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ ausgegeben als von April bis August 2020, aber immer noch 21,8 Millionen Euro weniger als von April bis August 2019.
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis August 2021
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(BIAJ) In den 12 Monaten von September 2020 bis August 2021 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 21,756 Milliarden Euro ausgegeben. (siehe BIAJ-Abb. unten) Die 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes war im Mai 2021 mit der „Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (§ 70 Sozialpaket III) (1) um 458 Millionen Euro auf 21,662 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Juni 2020 bis Mai 2021 gestiegen. Von Juni bis August 2021 wurde dann 94 Millionen Euro (1,8 Prozent) mehr ausgegeben als von Juni bis August 2020. Rechnerische Ausgaben in drei Monaten (aus gerundeten Abrechnungsdaten): 5,370 Milliarden Euro von Juni bis August 2020, 5,464 Milliarden Euro von Juni bis August 2021.
Die 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld lag von September 2020 bis August 2021 einschließlich der Einmalzahlung (1) mit 21,756 Milliarden Euro deutlich unter dem im Bundeshaushalt 2021 veranschlagten Soll für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Das im Vergleich zum Vorjahr 2020 von 26,4 Milliarden Euro auf 23,7 Milliarden Euro gekürzte Soll würde ausgeschöpft, wenn in den vier Monaten von September bis Dezember 2021 insgesamt 8,481 Milliarden ausgegeben würde, 29,7 Prozent (1,944 Milliarden Euro) mehr als im entsprechenden Zeitraum 2020 (6,537 Milliarden Euro).
(1) „Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Satz 1 gilt auch für Leistungsberechtigte, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 richtet, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.“ (§ 70 Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) vom 10. März 2021)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema „Finanzierung (SGB II)“ (hier1) und/oder „Hartz IV (SGB II)“ finden Sie (hier2)