Förderung der beruflichen Weiterbildung: Entwicklung der Ausgaben - 2012 bis 2020 (SGB II)
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(BIAJ) 2020 wurden von den 302 Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen) gemäß der Abrechnungsergebnisse der Bundesagentur für Arbeit nur noch 484,7 Millionen Euro für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ (FbW -SGB II) ausgegeben. (siehe BIAJ-Abb. 1 – immer ohne die 104 Jobcenter zkT – „zugelassene kommunale Träger“) Im Vorjahr 2019 wurden von den Jobcentern gE noch insgesamt 565,5 Millionen Euro für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ ausgegeben und in den 12 Monaten von April 2019 bis März 2020 insgesamt 567,9 Millionen Euro. (1)
Ausgaben der BA 1986-2021: Unterhaltsgeld (Uhg) und Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (AlgW)
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(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Abbildung zur Entwicklung der Ausgaben der Bundesagentur (bis 2003 Bundesanstalt) für Arbeit (BA) für Unterhaltsgeld/Teilunterhaltsgeld (Uhg) und "Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung" (Alg W) von 1986 bis 2021 (Ist bis 2020 und Soll 2021)*:
* Anmerkung I: Das AlgW-Soll von 1,370 Milliarden Euro in 2021 ist nominal 50 Millionen Euro höher als das Soll im Haushaltsjahr 2020. Anmerkung II: Die Minderung der Alg-Anspruchsdauer um „jeweils einen Tag für jeweils zwei Tage, für die ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“ erfüllt wurde - § 148 Abs. 1 Nr. 7 SGB III – blieb mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen „Qualifizierungschancengesetz“ unverändert.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III: hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)
Sterbefälle im Bund und in den Ländern in den Kalenderwochen 1 bis 52 - 2016 bis 2020
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(BIAJ) Wie hat sich die Anzahl der Sterbefälle im Bund (insgesamt, weiblich, männlich) und in den Ländern (von Schleswig-Holstein bis Thüringen) in den Kalenderwochen 1 bis 52 der Jahre 2016 bis 2020 entwickelt? (Datenstand: 22.01.2021 - Destatis) Siehe dazu die insgesamt 19 unkommentierten BIAJ-Abbildungen (plus Anhang) unten:
Hinweis vom 29.01.2021: Zur Aktualisierung dieser BIAJ-Abbildungen bis Ende KW 53-2020 (03.01.2021) siehe hier!
Weiterlesen: Sterbefälle im Bund und in den Ländern in den Kalenderwochen 1 bis 52 - 2016 bis 2020
SGB II-Eingliederungstitel 2020: Jobcenter Bremen und Bremerhaven – Mittel und Ausgaben 2020
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(BIAJ) Vom Jobcenter Bremen Stadt wurden in 2020 insgesamt 71,4 Millionen Euro (95,1 Prozent) der für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" zugeteilten 75,1 Millionen Euro für diese Leistungen ausgegeben, 14,5 Millionen Euro mehr als im Vorjahr 2019. (1) Vom Jobcenter Bremerhaven wurden in 2020 insgesamt 16,8 Millionen Euro (85,6 Prozent) der für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" zugeteilten 19,6 Millionen Euro für diese Leistungen ausgegeben, 1,6 Millionen Euro weniger als im Vorjahr 2019. (1)
Bei Berücksichtigung der Mehrausgaben aus dem zum 1. Januar 2019 eingeführten sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) und der Minderausgaben für die Ausfinanzierung von nicht im SGB II geregelten Bundesprogrammen wurden vom Jobcenter Bremen Stadt in 2020 insgesamt 16,8 Millionen Euro mehr für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben und vom Jobcenter Bremerhaven 1,3 Millionen Euro weniger als im Vorjahr 2019.
Siehe dazu und zu den Ausgaben für die einzelnen Leistungen (!) die BIAJ-Materialien vom 22. Januar 2021: Download_BIAJ20210122 (PDF: vier Seiten; Jahreszahl im Titel und Fußzeile am 21.01.2022 korrigiert)
(1) einschließlich der Ausgaben nach dem am 28. März 2020 in Kraft getretenen Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG)
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis 2020
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(BIAJ) Im vergangenen Jahr 2020 wurden von der Bundesagentur für Arbeit 20,6 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld ausgegeben, 5,6 Milliarden Euro (37,4 Prozent) mehr als im Vorjahr 2019. (1)
Bis Oktober 2018 waren die jährlichen Ausgaben für das Arbeitslosengeld auf 13,7 Milliarden Euro (in den 12 Monaten von November 2017 bis Oktober 2018) gesunken. In den folgenden 18 Monaten bis April 2020 stiegen diese Ausgaben um 2,0 Milliarden Euro auf 15,7 Milliarden Euro (in den 12 Monaten von Mai 2019 bis April 2020). (2) In den acht Monaten nach April 2020 (von Mai bis Dezember 2020) stiegen die jährlichen Ausgaben für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) um 4,9 Milliarden Euro auf die oben genannten 20,6 Milliarden Euro in 2020. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“ für das in 2020 insgesamt 1,269 Milliarden Euro ausgegeben wurden, nach 1,217 Milliarden Euro in 2019.
(2) d.h., der Anstieg der Alg-Ausgaben begann vor COVID-19 (Corona) in der Bundesrepublik Deutschland
Zur Entwicklung der Ausgaben der BA für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld bis Dezember 2020 siehe hier.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III (u.a. auch zum Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung und Insolvenzgeld): hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)