Konjunkturelles Kurzarbeitergeld: Ausgaben 2007 bis 2020 (bis Dezember)
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Hinweis vom 09.03.2021: Zur weiteren Entwicklung der Ausgaben für "Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit" in 2021 siehe hier.
(BIAJ) Aktualisiert bis Dezember 2020: Zwei BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung der beitragsfinanzierten Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld. Die BIAJ-Abbildung 1 zeigt die jüngste Entwicklung der Ausgaben im Verlauf von 12 Monaten bis Ende 2020. Die bis zum 12-Monatszeitraum September 2017-August 2018 auf 53,2 Millionen Euro gesunkenen Ausgaben stiegen bis Februar 2020 auf 187,4 Millionen Euro (in den 12 Monaten von März 2019 bis Februar 2020). (1) Bis Ende Dezember 2020 stiegen diese Ausgaben dann auf nahezu 12,6 Milliarden Euro (im Jahr 2020).
Einschließlich der mit § 2 der Kurzarbeitergeld-Verordnung (KugV) vom 25.03.2020 zum 01.03.2020 eingeführten Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung beim beitragsfinanzierten Kurzarbeitergeld (Kug) und dem umlagefinanzierten Saison-Kurzarbeitergeld aus Beitragsmitteln in Höhe von bisher 9,5 Milliarden Euro (!) wurden von der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2020 insgesamt 22,1 Milliarden Euro ausgegeben. (siehe die aktualisierte BIAJ-Abbildung 1)
Im Dezember 2020 wurden von diesen 22,1 Milliarden Euro 1,993 Milliarden Euro ausgegeben – nach 3,388 Milliarden Euro im Mai, 4,007 Milliarden Euro im Juni, 3,815 Milliarden Euro im Juli, 2,652 Milliarden Euro im August, 2,113 Milliarden Euro im September und 2,016 Milliarden Euro im Oktober und 1,632 Milliarden Euro im November. (2)
(1) Das im Haushalt der BA veranschlagte Soll von 255 Millionen Euro wäre 2020 vermutlich - auch "ohne Corona" - überschritten worden. Allerdings nur minimal im Vergleich zum gegenwärtig erwarteten Anstieg.
(2) Mit den am 01. März 2020 rückwirkend in Kraft getretenen "Erleichterungen der Kurzarbeit" (Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit - Kurzarbeitergeldverordnung – KugV) wird (bzw. wurde) von der Bundesregierung ein Anstieg der Ausgaben für die konjunkturelle Kurzarbeit auf über 13 Milliarden Euro erwartet - nominal etwa das Dreifache der Ausgaben im BA-Haushaltsjahr 2009, dem Haushaltsjahr mit den bisher höchsten Ausgaben für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III (u.a. auch zum Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld): hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)
(BIAJ, 27.03.2020 - aktualisiert am 06.05., 05.06., 06.07., 04.08., 04.09., 07.10., 06.11., 07.12.2020 und 20.01.2021 - und zur weiteren Aktualisierung in 2021 siehe Hinweis vom 09.03.2021 oben)
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld 2020: „Neues Soll“ 26,4 statt bisher 20,9 Milliarden Euro
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(BIAJ) „Neues Soll“: 26,4 Milliarden Euro. Im Bundeshaushalt 2020 waren für den in 2020 ursprünglich erwarteten Anstieg der Ausgaben für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld 20,9 Milliarden Euro veranschlagt (Soll 2019: 20,6 Milliarden Euro), einschließlich der Ausgaben von bis zu 700 Millionen Euro aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT - anteilige Finanzierung der Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung gemäß § 16i SGB II - 2019: "rund 95 Mio. €" - BMF). Gemäß Nachtragshaushaltsgesetz 2020 „treten hinzu“: 5,5 Milliarden Euro. „Neues Soll“: 26,4 Milliarden Euro. (Anm.: Zur Berechnungsgrundlage der 5,5 Milliarden Euro siehe unter Abbildung.)
Das „neue Soll“ liegt etwa 6,5 Milliarden Euro (32,6 Prozent) über den Ausgaben des Bundes in den letzten 12 Monaten für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld von März 2019 bis Februar 2020 in Höhe von etwa 19,9 Milliarden Euro. Oder anders betrachtet: Nachdem in den ersten zwei Monaten dieses Jahres (Januar und Februar 2020) 3,526 Milliarden Euro ausgegeben wurden, werden für die 10 Monate von März bis Dezember 2020 Ausgaben in Höhe von 22,874 Milliarden Euro erwartet. Dies wären 39,7 Prozent (6,496 Milliarden Euro) mehr als die 16,378 Milliarden Euro, die von März bis Dezember 2019 ausgegeben wurden.
Statt Information Werbung für die europäische Impfstoffproduktion?
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(BaSta) Am 24. März 2020 erweckte der Weser-Kurier mit der Grafik „EUROPA FÜHREND BEI DER IMPFSTOFFPRODUKTION“ (Seite 5) den Eindruck, 76 Prozent der weltweiten Impfstoffproduktion erfolge in Europa, 13 Prozent in Nordamerika, 8 Prozent in Asien und 3 Prozent im Rest der Welt. Die vom Weser Kurier angegebene Quelle „VACCINES EUROPE/STATISTA“. (Die Statista-Grafik ist unten angefügt) Die Statista-Quelle, „Vaccines Europe“, bezeichnet sich selbst als die Stimme der großen europäischen Impfstoff-Unternehmen („the voice of the major European vaccine companies“). Deren Information („fact-sheet“) ist in der folgenden Grafik dargestellt.
In der im Weser-Kurier vom 24. März 2020 (Seite 5) veröffentlichten Grafik „EUROPA FÜHREND BEI DER IMPFSTOFFPRODUKTION“ wird aus der Vaccines-Europe-Mitteilung, dass 76 Prozent der Impfstoffproduktion der Mitgliedsfirmen von Vaccines Europe („¾ of their vaccine production“) in Europa erfolgt („happens in Europe“), 76 Prozent der weltweiten Impfstoffproduktion erfolgt in Europa. Aus der Vaccines-Europe-Werbung mit dem Standort Europa wird eine Falschinformation.
Da reicht ein Blick auf den Anteil Asiens von angeblich lediglich 8 Prozent an der "weltweit produzierten Menge an Impfstoffen" und andere Informationen. Am 22. Oktober 2013 schrieb das Ärzteblatt (Online): „Gemessen an den produzierten Mengen sind chinesische Firmen schon heute die weltweit größten Hersteller von Impfstoffen. Außerhalb des Reichs der Mitte sind sie lange Zeit nicht aktiv gewesen. Dies hat sich in den letzten Jahren geändert. Seit März 2011 erfüllen die chinesischen Behörden die Anforderungen, die die WHO an den internationalen Einsatz von Impfstoffen stellt.“ Ob und warum sich dies seitdem grundlegend geändert haben soll und warum Asiens Anteil (neben China gehört zu Asien auch noch das ein oder andere Impfstoff produzierende Land) nur 8 Prozent an der weltweiten Impfstoffproduktion betragen soll, darüber hat der Weser-Kurier (und Statista) bisher nicht informiert. (BaSta, Bremen, 25.03.2020)
Gender-Pay-Gap: Bruttostundenverdienste - Länder 2014 bis 2019
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(BIAJ) Vier unkommentierte Tabellen zum Gender-Pay-Gap im Bund und in den Ländern (absolut und in Prozent zum durchschnittlichen Bruttostundenverdienst der Männer) in den Jahren 2014 (Erhebung) bis 2019 (2015 bis 2019 vorläufige Fortschreibung). (Quelle der Bruttostundenverdienste der Frauen und Männer: Statistisches Bundesamt - Destatis, 16.03.2020)
Tabelle 1: Bruttostundenverdienste nach Geschlecht und Bundesland
Tabelle 2: Differenz der Bruttostundenverdienste in Euro (Frauen - Männer) und in Prozent zum Bruttostundenverdienst der Männer (100%)
Tabelle 3: Rang der Bruttostundenverdienste (Frauen bzw. Männer) in Tabelle 1 - absteigend
Tabelle 4: Abweichung vom Bruttostundenverdienst (Frauen bzw. Männer) in der Bundesrepublik Deutschland in Euro
Tabellen unten oder hier: Download_BIAJ20200316 (PDF: zwei Seiten)
Weiterlesen: Gender-Pay-Gap: Bruttostundenverdienste - Länder 2014 bis 2019
Hat auch DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft die Berechnung des Gender-Pay-Gap nicht verstanden? (1)
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(BIAJ) Im Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 12. März 2020 auf eine Aktuelle Stunde („Frauenkampftag und Equal Pay Day 2020: Gerechtigkeitslücke schließen, Entgeltgleichheit schaffen und Gender Care Gap bekämpfen!“) in der Sitzung der Bremischen Bürgerschaft am 17. März 2020 heißt es:
„Im Zusammenhang mit dieser Ungleichheit steht der Gender Pay Gap, also der durchschnittliche Gehaltsunterschied zwischen erwerbstätigen Männern und Frauen. Er beträgt in Deutschland 21 Prozent, im Durchschnitt erhalten Männer also 21 Prozent mehr Lohn und Gehalt als Frauen. In Bremen ist er sogar noch höher, hier beiträgt die Lohnlücke 22 Prozent.“ (Bremische Bürgerschaft, Drucksache 20/… vom 12. März 2020; Hervorhebung durch BIAJ)
Der genannte Gender-Pay-Gap von 21 Prozent bezieht sich aber nicht auf den Stundenlohn der Frauen, sondern auf den der Männer – also: Frauen verdienen 21 Prozent weniger Lohn und Gehalt (pro bezahlte Arbeitsstunde) als Männer. Der Gender-Pay-Gap sagt nicht aus, um wieviel Prozent der durchschnittliche Bruttostundenlohn der Männer über dem durchschnittlichen Stundenlohn der Frauen liegt.
Die Berechnungsgrundlage für die genannten 21 Prozent: Männer 21,60 Euro, Frauen 17,09 Euro.*** Die Berechnungsgrundlage für die genannten 22 Prozent im Land Bremen: Männer 21,75 Euro, Frauen 17,04 Euro.*** (siehe dazu u.a. die BIAJ-Anmerkung zum im Weser-Kurier berichteten Gender-Pay-Gap von 22 Prozent im Land Bremen 2018 vom 17. Dezember 2019: hier)
Daraus (aus den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten) ergibt sich (gerundete Prozentwerte):
a) Bundesrepublik Deutschland
1. Frauen (17,09 Euro) verdienen 21 Prozent weniger als Männer (21,60 Euro) 4,51 Euro = 21,0 Prozent von 21,60 Euro.
2. Männer (21,60 Euro) verdienen 26 Prozent mehr als Frauen (17,09 Euro) 4,51 Euro = 26 Prozent von 17,09 Euro.
b) Bremen (Land)
1. Frauen (17,04 Euro) verdienen 22 Prozent weniger als Männer (21,75 Euro) 4,71 Euro = 22 Prozent von 21,75 Euro.
2. Männer (21,75 Euro) verdienen 28 Prozent mehr als Frauen (17,04 Euro) 4,71 Euro = 28 Prozent von 17,04 Euro.
BIAJ, Bremen, 13. März 2020
(1) "Equal-Pay-Day: CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat den 18. März 2017 nicht richtig verstanden" (BIAJ20170318) und "Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern differenziert nach Alter - 2010 und 2014" (BIAJ20170314)
*** Nachtrag/Aktualisierung vom 16. März 2020: Die vom am 16. März 2020 veröffentlichten fortgeschriebenen vorläufigen durchschnittlichen Bruttostundenverdienste 2019 in der Bundesrepublik Deutschland: Männer 22,26 Euro, Frauen 17,72 Euro. Frauen verdienten 4,44 Euro (20 Prozent) weniger als Männer. Männer verdienten 4,44 Euro (25 Prozent) mehr als Frauen.
Im Land Bremen stellt sich nach den vom Statistischen Bundesamt (Destatis) für 2019 fortgeschrieben vorläufigen Bruttostundenverdiensten wie folgt dar: Männer: 22,73 Euro, Frauen: 17,41 Euro. Frauen verdienten 5,32 Euro (23 Prozent) weniger als Männer. Männer verdienten 5,32 Euro (31 Prozent) mehr als Frauen. Siehe dazu auch die BIAJ-Materialien "Gender-Pay-Gap: Bruttostundenverdienste - Länder 2014 bis 2019" vom 16. März 2020: BIAJ20200316