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Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben von 2010 bis Juni 2025

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Erstellt: 22. Juli 2025

(BIAJ) Im ersten Halbjahr 2025 (Januar bis Juni 2025) wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 15,096 Milliarden Euro ausgegeben (1), 41 Millionen Euro (0,3 Prozent) mehr als die 15,055 Milliarden Euro im ersten Halbjahr 2024 (Januar bis Juni 2024). (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2025: unverändert 563 Euro wie 2024) (1) Ein Vergleich der Ausgaben im ersten und zweiten Quartal 2025 mit den Ausgaben im ersten und zweiten Quartal 2024 zeigt: Während im ersten Quartal 2025 (Januar bis März 2025: 7,756 Milliarden Euro) für das „Bürgergeld“ vom Bund noch geringfügig mehr ausgegeben wurde als im ersten Quartal 2024 (Januar bis März 2024: 7,693 Milliarden Euro), wurde im zweiten Quartal 2025 (April bis Juni 2025: 7,340 Milliarden Euro) geringfügig weniger ausgegeben als im zweiten Quartal 2024 (April bis Juni 2024: 7,362 Milliarden Euro. (2) 

Die geringfügigen nominalen Mehrausgaben in Höhe der oben genannten 41 Millionen Euro von Januar bis Juni 2025 resultieren ausschließlich aus dem Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge. Allein von den 300 Jobcentern gE – ohne die 104 Jobcenter zkT - wurden von Januar bis Juni 2025 etwa 261 Millionen Euro (9,7 Prozent) mehr für Sozialversicherungsbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) ausgegeben als von Januar bis Juni 2024. Das heißt, die Nettoausgaben für das „Bürgergeld“ (Ausgaben ohne Sozialversicherungsbeiträge) sind im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum deutlich gesunken.

2025 07 22 alg2 sozialgeld buergergeld ausgaben 2010 bis 062025 biaj abb

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Mittleres Bruttomonatsentgelt Vollzeitbeschäftigter: Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich – Arbeitsort 2024

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Erstellt: 21. Juli 2025

(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die "mittleren sozialversicherungspflichtigen Bruttomonatsentgelte der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe“ (Median) in den 400 Arbeitsorten (Kreise und kreisfreie Städte), differenziert nach Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit (1):
Von 5.855 Euro in Ingolstadt (BY - Rang 1) bis 2.965 Euro im Erzgebirgskreis (SN - Rang 400) - Bremen Stadt: 4.241 Euro, Rang 56 – Bremerhaven: 3.725 Euro, Rang 233.
Männer: von 6.453 Euro in Erlangen (BY) bis 2.971 Euro in Görlitz (SN) - Bremen Stadt: 4.483 Euro, Rang 49 - Bremerhaven: 3.788 Euro, Rang 252.
Frauen: von 4.978 Euro in Wolfsburg (NI) bis 2.795 Euro im Saale-Orla-Kreis (TH) - Bremen Stadt: 3.872 Euro, Rang 63 - Bremerhaven: 3.591 Euro,  Rang 157.
(siehe dazu, zu weiteren Personengruppen und zum Länder- und Großstadt-Vergleich die BIAJ-Tabelle, Seite 1 bis 14; Spalten 1 bis 16 (Download_BIAJ20250721 (PDF: 14 Seiten – die Wohnortdaten lagen dem BIAJ am 21.07.2025 leider noch nicht vor. Kurze methodische Hinweise: Seite 14)
(1) Grundlage: Entgeltstatistik 31.12.2024 der Bundesagentur für Arbeit (BA).


 

„Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ im Bundeshaushalt: Von der „Haushaltsprosa“ zum Ausgaben-Ist 2024

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Erstellt: 16. Juli 2025

(BIAJ) Im Bundeshaushalt 2024 waren bei Haushaltsstelle 1101/685 11 (Kapitel 1101 Titelgruppe 01 Titel 685 11) mit der Zweckbestimmung „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ 4,150 Milliarden Euro veranschlagt (Soll). Nach Erläuterung Nr. 1 zu dieser Haushaltsstelle standen zudem Ausgabereste in Höhe von bis zu 1,350 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ zur Verfügung, insgesamt (Soll und Ausgabereste zusammen) 5,500 Milliarden Euro. (Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 16.07.2025 mit Tabelle zum Soll und Ist von 2005 bis 2024/25 als PDF hier: Download_BIAJ20250716 - zwei Seiten)

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Beschäftigte und Auszubildende: Insgesamt und aus "Asylherkunftsländern" – Dezember 2015 bis Dezember 2024 - Bund und Länder

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Erstellt: 08. Juli 2025

(BIAJ) Wie hat sich die monatliche Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt und darunter die Zahl (und der Anteil) der Auszubildenden von Dezember 2015 bis Dezember 2024 im Bund und in den einzelnen Ländern entwickelt? (Datenstand: 03.07.2025) Und wieviel dieser Beschäftigten und Auszubildenden (absolut und prozentual) kamen aus den acht "nichteuropäischen Asylherkunftsländern" (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien)? Die 17 unkommentierten, jeweils dreiseitigen BIAJ-Tabellen (PDF: DIN A4 quer) finden Sie durch Anklicken des Länderkürzels hier: Bundesrepublik Deutschland (DE1225-1224). Schleswig-Holstein (SH1215-1224), Hamburg (HH1215-1224), Niedersachsen (NI1215-1224), Land Bremen (HB1215-1224), Nordrhein-Westfalen (NW1215-1224), Hessen (HE1215-1224), Rheinland-Pfalz (RP1215-1224), Baden-Württemberg (BW1215-1224), Bayern (BY1215-1224), Saarland (SL1215-1224), Berlin (BE1215-1224), Brandenburg (BB1215-1224), Mecklenburg-Vorpommern (MV1215-1224), Sachsen (SN1215-1224), Sachsen-Anhalt (ST1215-1224), Thüringen (TH1215-1224).

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BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge von Januar bis Juni 2025 – mit Rückblick bis 2014

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Erstellt: 07. Juli 2025

(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar bis Juni 2025 insgesamt 158.753 Asylanträge entschieden. Nur 18,3 Prozent (29.072) der 158753 Entscheidungen von Januar bis Juni 2025 waren sogenannte „positive Entscheidungen“ (Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz und § 3 Absatz 1 Asylgesetz: 18.356; Gewährung von „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG: 2.634; Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz: 8.082). (Januar bis Juni 2024: 47,0% von 157.076 Entscheidungen) (siehe Tabelle 1, Seite 2 im PDF und unten)

50,8 Prozent (80.586) der von Januar bis Juni 2025 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar bis Juni 2024: 27,5%). 30,9 Prozent (49.095) der Entscheidungen des BAMF (darunter 15.943 im „Dublin-Verfahren“) galten von Januar bis Juni 2025 als „sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen“ (Januar bis Juni 2024: 25,4%).

Gestellt wurden von Januar bis Juni 2025 insgesamt 61.336 Asylerstanträge (darunter 8.982 bzw. 14,6 Prozent in der Bundesrepublik Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr), 49,5 Prozent (60.080) weniger Asylerstanträge als die 121.416 von Januar bis Juni 2024.

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 07. Juli 2025 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit Juni 2023: Download_BIAJ20250707 (PDF: sechs Seiten – Auszüge unten: „Entscheidungen des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) über Asylanträge - 2014 bis Juni 2025 (Jahres/Halbjahressummen)“ und „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote")

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