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Ausbildungsquoten in den 15 Großstädten (einschließlich Region Hannover) 2013 bis 2016

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Erstellt: 06. November 2017

(BIAJ) Die Ausbildungsquote, der Anteil der Auszubildenden an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (einschließlich der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden), reichte am 31. Dezember 2016 in den 15 Großstädten (mit einer Bevölkerung von über 400.000; einschließlich Region Hannover) von 5,40 Prozent in Duisburg (DU), 5,34 Prozent in Essen (E) und 5,29 Prozent in Dortmund (DO) bis 3,46 Prozent in München (M), 3,32 Prozent in Berlin und 3,07 Prozent in Frankfurt am Main (F). Hinter den drei Ruhrgebietsstädten, Duisburg, Essen und Dortmund, belegt die Stadt Bremen (HB) Ende Dezember 2016 mit einer Ausbildungsquote von 4,90 Prozent Rang 4 in diesem Großstädtevergleich. Wie sich die Ausbildungsquote in den 15 Großstädten (Arbeitsort) von Ende 2013 bis Ende 2016 entwickelt hat, ist in der BIAJ-Abbildung vom 6. November 2017 dargestellt: Download_BIAJ20171106 (PDF: eine Seite)*
* siehe dazu auch die BIAJ-Materialien "Auszubildende und Ausbildungsquoten in den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin mit BBiG/HwO-Vergleich - 12/2013-03/2017" vom 08. November 2017: hier
Hinweis vom 26. Oktober 2018. Eine entsprechende Übersicht für den Zeitraum Ende 2014 bis Ende 2017 finden Sie hier: Download_BIAJ20181026 (PDF: eine Seite)


Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2016

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Erstellt: 05. November 2017

(BIAJ) Der Bundesrat hat am 3. November 2017 gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes der „Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2018 (RBSFV 2018)“ zugestimmt. Die absolute und relative rechnerische Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) (ohne Kosten der Unterkunft und Heizung) und Armutsgefährdungsschwelle (siehe Abbildung im PDF-Download) wird damit voraussichtlich auch 2017 und 2018 weiter wachsen. In den BIAJ-Materialien vom 4. November 2017 ist dargestellt, wie sich die absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf in der "Regelbedarfsstufe 1" und Armutsgefährdungsschwelle von 2006 bis 2016 entwickelt hat. Allein bei einem unveränderten relativen Abstand des Regelbedarfs von der Armutsgefährdungsschwelle auf dem Niveau des Jahres 2006 (53,75 Prozent) hätte der Regelbedarf in der „Regelbedarfsstufe 1“ bis 2016 rechnerisch auf 448 Euro statt lediglich auf 404 Euro steigen müssen (46,25 Prozent von 969 Euro). Die wachsende absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf und Armutsgefährdungsschwelle fördert die Armut (bzw. amtlich, die Armutsgefährdung).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 04. November 2017 finden Sie hier: Download_BIAJ20171104 (PDF: eine Seite)
Hinweis vom 24. August 2018: Eine Aktualisierung dieser BIAJ-Materialien bis 2017 finden Sie hier: BIAJ20180824.
Hinweis vom 15. August 2020: Zur Aktualisierung bis 2019 siehe hier.
Hinweis vom 19. November 2021: Zur Aktualisierung bis 2020 siehe: hier2
Hinweis vom 29. Juni 2022: Zur Aktualisiertung bis 2021 siehe hier3.


Ausbildungsstellenmarkt Bremen, Bremerhaven, Osterholz und Hamburg 2015-2017: Auszug aus Statistik der BA

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Erstellt: 03. November 2017

(BIAJ) Drei unkommentierte Tabellen mit einigen ausgewählten zentralen Daten aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zum Ausbildungsstellenmarkt im Bezirk der Arbeitsagentur Bremen-Bremerhaven (Land Bremen, Stadt Bremen, Bremerhaven und Landkreis Osterholz) mit einem Vergleich zur Freien und Hansestadt Hamburg: Berichtsjahre 2014/15, 2015/16 und 2016/17. Download_BIAJ20171103 (PDF: eine Seite)

Weiterlesen: Ausbildungsstellenmarkt Bremen, Bremerhaven, Osterholz und Hamburg 2015-2017: Auszug aus Statistik...

Wie passt das zusammen? MDR, Altersarmut und amtliche Sozialberichterstattung

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Erstellt: 02. November 2017

(BaSta) Wie passt das zusammen? MDR, Altersarmut und amtliche Sozialberichterstattung. a) "Laut einer Prognose des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) steigt das Armutsrisiko bis 2036 im Westen von derzeit 15 auf 17 Prozent; im Osten dagegen erhöht es sich im gleichen Zeitraum von momentan 21 auf 36 Prozent." (MDR - exakt aktuell, “Risiko für Altersarmut: Im Osten künftig doppelt so hoch wie im Westen", 01.11.2017 - http://www.mdr.de/investigativ/mehr-altersarmut-in-mitteldeutschland-100.html) b) Die Armutsgefährdungsquoten bezogen auf den Bundesmedian in der Altersgruppe 65 Jahre und älter laut amtlicher Sozialberichterstattung der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Mikrozensus, IT.NRW) im Jahr 2016: Westdeutschland 15,3 Prozent, Ostdeutschland 12,8 Prozent - bei "momentan 21 Prozent" im MDR. (siehe Bund, West- und Ostdeutschland, Länder, insgesamt und differenziert nach Geschlecht 2005 bis 2016: Download_BIAJ20171102MAT *- wg. "Jamaika" unbedingt auch Bayern im Negativ-Ranking beachten!) (Ende BaSta, Stand: 02.11.2017, 15:05 Uhr)
Die Antwort auf die Eingangsfrage: Die in MDR-aktuell genannten Armutsrisikoquoten beziehen sich, anders als die Armutsgefährdungsquoten 2016 (bzw. 2005 bis 2016) im Download, nicht auf die Bevölkerung im Alter von 65 Jahren und älter insgesamt sondern auf die Neu-Rentner (w/m) in der Fünf-Jahres-Gruppe 2015-2020 ("derzeit") und in der Fünf-Jahres-Gruppe 2031-2036 ("bis 2036"). (vgl. "Politikszenario 2: Stabilisierung des Rentenniveaus bei 46%" - Tabelle 29 in der Studie "Entwicklung der Altersarmut bis 2036 - Trends, Risikogruppen und Politikszenarien", erstellt von Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung und Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung, 26. Juni 2017) (Stand: 02.11.2017, 23:50 Uhr)
* am 23. November 2018 von BIAJ aktualisiert bis 2017 hier: Download_BIAJ20181123MAT (PDF: drei Seiten)


Bremen und Bremerhaven: Arbeitsuchende in den Rechtskreisen SGB III und SGB II (Hartz IV) im Oktober 2017

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Erstellt: 02. November 2017

(BIAJ) Oktober 2017: Ein ergänzender Blick* auf die 52.416 Arbeitsuchenden in der Stadt Bremen (683 mehr als im Oktober 2016) und die 14.203 Arbeitsuchenden in der Stadt Bremerhaven (395 weniger als im Oktober 2016). Wie verteilen sich die Arbeitsuchenden im Oktober 2017 auf die arbeitslosen Arbeitsuchenden (registrierte Arbeitslose) und die gemäß der amtlichen Statistik nicht arbeitslosen Arbeitsuchenden und wie auf die beiden Rechtskreise (SGB III: Agentur für Arbeit; SGB II: Jobcenter) und wie stellt sich dies im Vergleich zum Oktober 2016 dar? Und wie verhält sich dies im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) zur Entwicklung der Zahl (des Bestandes) der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB). Siehe hier: Download_BIAJ20171102HB (PDF: eine Seite)
* siehe dazu auch den BIAJ-Ländervergleich: Download_BIAJ20171102 (PDF: 8 Seiten)


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